Eichordnung - ematem.org
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Anhang D<br />
(zu den §§ 5, 7d, 13, 24, 25, 34, 35, 59, 68 und 72)<br />
Ausgabe 2002<br />
1 Konformitätszeichen (§ 5)<br />
Anhang D<br />
Verzeichnis der Stempel und Zeichen<br />
Das Konformitätszeichen hat die Form eines "H". Es hat den Namen oder das Kennzeichen desjenigen<br />
zu enthalten, der die Übereinstimmung mit der Zulassung bescheinigt. Soweit in der Zulassung<br />
v<strong>org</strong>esehen, ist außerdem das Jahr der Prüfung anzugeben.<br />
B e i s p i e l :<br />
2 Zulassungszeichen (§ 24)<br />
2.1 Das Zulassungszeichen besteht aus einer Kennzeichnung in einem Symbol.<br />
2.2 Das Symbol für die innerstaatliche Bauartzulassung hat die Form eines stilisierten "Z".<br />
Die Kennzeichnung weist auf die Art und Bauart des Messgeräts oder der Zusatzeinrichtung hin.<br />
B e i s p i e l :<br />
2.3 Das Symbol für die EWG-Bauartzulassung hat die Form eines stilisierten "ε". Es enthält für die von<br />
der Bundesanstalt zugelassenen Messgeräte im oberen Teil den Buchstaben "D" sowie die zwei<br />
letzten Ziffern des Zulassungsjahres. Die Kennzeichnung im unteren Teil weist auf die Art oder<br />
Bauart des Messgeräts oder der Zusatzeinrichtung hin.<br />
B e i s p i e l :<br />
2.4 Bei einer beschränkten EWG-Bauartzulassung wird vor das Zeichen nach Nummer 2.3 ein "p" von<br />
gleicher Größe gesetzt.<br />
2.5 Das Zulassungszeichen für allgemein zur EWG-Ersteichung zugelassene Messgeräte hat die Form<br />
eines stilisierten spiegelbildlichen "ε"..<br />
B e i s p i e l :<br />
2.6 Das EWG-Zulassungszeichen eines Messgeräts, für das keine EWG-Ersteichung v<strong>org</strong>eschrieben<br />
ist, besteht aus dem Zeichen nach Nummer 2.3 in einem Sechseck.<br />
B e i s p i e l :<br />
2.7 Symbol und Kennzeichnung können bei Platzmangel auch anders angeordnet werden. Einzelheiten<br />
werden bei der Zulassung festgelegt.<br />
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