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Was geschieht seitdem? - GdF

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Luftfahrt<br />

✈ NASA DC-8: 200 Meilen am Vulkan vorbeigeflogen<br />

und trotzdem Schäden an den Triebwerken.<br />

Photo: Jim Ross / NASA<br />

Eine Aschewolke<br />

und ihre Folgen<br />

Als der deutsche Luftraum nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans<br />

Eyjafjallajökull am 16. April geschlossen wurde, führte dies zu<br />

schwerwiegenden Folgen. Der Versuch einer Bestandsaufnahme.<br />

von<br />

Werner<br />

Fischbach<br />

Er kam sich vor wie das Personal eines gut gehenden<br />

Restaurants, meinte ein Kollege rückblickend. Alle<br />

waren da – der Geschäftsführer, die Kellner und die<br />

Sommeliers, die Köche und ihre Hilfskräfte. Wer nicht<br />

da war und wer sich entschieden hatte, das Lokal nicht<br />

zu besuchen, waren die Kunden. Genauer gesagt,<br />

wurden sie von der Obrigkeit daran gehindert. Dabei<br />

wären sie doch so gerne gekommen.<br />

Eine schizophrene Situation. Die Airlines wollten fliegen,<br />

aber sie durften nicht. Zunächst einmal. Und dann<br />

mit bestimmten Einschränkungen – nach den Regeln<br />

des kontrollierten Sichtflugs. Über den zeitlichen<br />

Ablauf und die Konsequenzen, die sich für Controller,<br />

Flugdatenbearbeiter und Flugberater daraus ergeben<br />

haben, hat Petra Reinecke im letzten „flugleiter“<br />

(„Asche über Deutschland“) ausführlich berichtet.<br />

Dies alles hier noch einmal darzulegen, würde dem<br />

Versuch, Eulen nach Athen zu tragen, gleichkommen.<br />

Allerdings muss es erlaubt sein, die Maßnahmen der<br />

europäischen Luftfahrtbehörden kritisch zu betrachten.<br />

Nicht um sie ob ihrer Maßnahmen zu verurteilen<br />

und ihnen den berühmten Schwarzen Peter zuzuschieben.<br />

Vielmehr muss es darum gehen, welche<br />

Konsequenzen aus ihren Anordnungen gezogen<br />

werden müssen und wie den Gefahren des nächsten<br />

Vulkanausbruchs am besten begegnet werden kann.<br />

Dass dabei die Frage der Sicherheit an erster Stelle zu<br />

stehen hat, versteht sich von selbst. Darüber hinaus<br />

darf natürlich nicht die wirtschaftliche Seite vergessen<br />

werden. Denn wenn nicht geflogen wird, trifft dies alle<br />

Luftverkehrsteilnehmer an einer sehr empfindlichen<br />

Stelle – bei den Finanzen nämlich. Dies gilt nicht nur<br />

für die Fluggesellschaften und die Flughäfen, sondern<br />

auch für die Flugsicherungsdienstleister (abgesehen<br />

von jenen, die sich nicht über Gebühren finanzieren,<br />

sondern vom Staat alimentiert werden).<br />

Dass Vulkanasche an Flugzeugtriebwerken (und an<br />

Cockpitscheiben) nicht ganz unbeträchtliche Schäden<br />

hervorrufen können, ist hinlänglich bekannt. Um<br />

dies deutlich zu machen, werden immer wieder die<br />

Fälle der beiden Jumbojets angeführt, die beim Flug<br />

durch eine Aschewolke den Ausfall sämtlicher Triebwerke<br />

zu beklagen hatten. Am 24. Juni 1982 war eine<br />

B747-236 der British Airways (BAW 9) über der indonesischen<br />

Insel Java in Flugfläche 370 in die Asche<br />

des Vulkans Gunung Galunggung geraten. Daraufhin<br />

waren alle vier Triebwerke ausgefallen. Nach dem<br />

darauffolgenden Sinkflug konnten sie in Flugfläche<br />

150 wieder gestartet werden. Die B747, die von Kuala<br />

Lumpur nach Perth unterwegs war, landete daraufhin<br />

in Jakarta. Am 15. Dezember 1989 erwischte es dann<br />

der flugleiter 2010/04<br />

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