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Was geschieht seitdem? - GdF

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Luftfahrt<br />

eine B747-400 der KLM, die während des Sinkflugs<br />

nach Anchorage in die Asche des Mt. Redoubt geflogen<br />

war. Auch hier waren alle Triebwerke ausgefallen.<br />

Nach einem Höhenverlust von 13 000 Fuß und<br />

mehreren Versuchen konnten die Triebwerke wieder<br />

zum Leben erweckt werden. Die Maschine landete<br />

danach sicher an ihrem Zielflughafen Anchorage. Auf<br />

den ersten Blick schienen diese Vorfälle ausreichende<br />

Gründe zu bieten, den europäischen Luftraum zu<br />

schließen.<br />

Allerdings waren die beiden B747 direkt über den<br />

Vulkankrater oder zumindest in dessen Nähe durch<br />

die Aschewolke geflogen. Also dort, wo die Aschekonzentration<br />

sehr hoch war. Über Europa war die<br />

Asche des isländischen Vulkans schon ziemlich verdünnt<br />

angekommen. Die Gefahr, dass dadurch Schäden<br />

an den Flugzeugen hervorgerufen werden, war<br />

also wesentlich geringer. Auf der anderen Seite darf<br />

bei der Gefahreneinschätzung der Fall einer DC-8 der<br />

NASA nicht unterschlagen werden. Die war von der<br />

Edwards Air Force Base in Kalifornien zu einem Messflug<br />

über der Arktis gestartet. Zielflughafen war das<br />

schwedische Kiruna. Da der isländische Vulkan Hekla<br />

ausgebrochen war und seine Dampf- und Aschewolke<br />

bis in eine Höhe von 45 000 Fuß schleuderte, hatte<br />

sich die Besatzung entschlossen, den Vulkan in einem<br />

Abstand von 200 Meilen zu umfliegen. Dennoch geriet<br />

die DC-8 bei absoluter Dunkelheit für sieben Minuten<br />

in die Asche. Die Piloten hatten davon nichts bemerkt;<br />

die Aschepartikel konnten allerdings durch die Messinstrumente<br />

des Forschungsflugzeugs dokumentiert<br />

werden. Später wurden Beschädigungen an allen vier<br />

Triebwerken festgestellt, so dass diese überholt werden<br />

mussten. Der Schaden betrug 3,2 Mio. US$.<br />

Die Frage, ob die Luftfahrtbehörden überreagiert<br />

haben oder nicht, ist deshalb nicht so einfach zu<br />

beantworten. Da jedoch bei den Flugzeugen, die aufgrund<br />

einer Ausnahmegenehmigung (CVFR) unterwegs<br />

waren, keine Schäden festgestellt werden konnten,<br />

so muss man sich wie die Airlines fragen, ob bei<br />

den Luftraumschließungen nicht doch mit Kanonen<br />

auf Spatzen geschossen wurde. Aber wenn man vom<br />

Rathaus kommt, ist man bekanntlich immer klüger<br />

und ob dies, wie von einigen Airlines erwogen, eine<br />

Klage gegen die EU und die Luftfahrtbehörden rechtfertigt,<br />

steht auf einem anderen Blatt.<br />

Folgeschäden diverser Art<br />

Für die Luftfahrt kam das Flugverbot einem „Waterloo“<br />

gleich. Kaum begannen sich die Verkehrszahlen<br />

von den Folgen der weltweiten Wirtschafts- und<br />

Finanzkrise zu erholen, da drohte den Airlines ein weiterer<br />

herber Verlust. Insbesondere die europäischen<br />

Fluggesellschaften hatten durch den Vulkanausbruch<br />

bzw. die Luftraumschließungen besonders zu leiden.<br />

Laut IATA war das Passagieraufkommen in Europa um<br />

11,4 Prozent zurückgegangen, wobei zwei Drittel des<br />

Rückgangs direkt auf die Flugstreichungen und ein<br />

Drittel auf Stornierungen zurückzuführen ist. In Dollar<br />

ausgedrückt waren dies 1,7 Milliarden; die zweit-<br />

✈ Die DA20 des DL ist auch nach außen als „Aschejäger“ zu erkennen. Photo: W. Fischbach<br />

39 der flugleiter 2010/04

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