Gute für 2012! - Gemeinde Laboe
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Welche Streumittel sind zulässig?<br />
Auftauende Mittel (z.B. Salz) sind nur in Ausnahmefällen<br />
(= besonders gefährliche Stellen<br />
wie Treppen und Steigungen) zulässig. Bitte<br />
verwenden Sie nach dem Räumen auf glatten<br />
Flächen abstumpfende Mittel (Splitt, körniger<br />
Sand usw.). Erst räumen, dann Streuen<br />
spart jede Menge Streumittel und damit Geld.<br />
Im Baumarkt finden Sie auch preiswerte<br />
Alternativen zu handelsüblichem Streugut.<br />
Fugensand, Spielsand, Fugensplitt und Blähton<br />
eignen sich als abstumpfende Mittel hervorragend.<br />
In welcher Zeit muss Schnee geräumt<br />
und bei Glätte gestreut werden?<br />
Morgens müssen Schnee und Eis regelmäßig<br />
bis 07.00 Uhr beseitigt sein. Tagsüber muss<br />
unverzüglich geräumt und gestreut werden,<br />
wenn der Schneefall vorbei ist. Räum- und<br />
Streupflicht brauchen nach 20.00 Uhr nicht<br />
mehr erledigt werden.<br />
Eine Verpflichtung zum Winterdienst<br />
besteht <strong>für</strong> folgende Flächen:<br />
• Gehwege, Verbindungswege, Wohn- und<br />
Stichwege,<br />
• Wo kein Gehweg ist, ist ein Fußweg auf<br />
der Fahrbahn zu räumen (verkehrsberuhigter<br />
Bereich, Fußgängerzone)<br />
• Zuwegungen zu Fußgängerüberwegen,<br />
Ampeln und Haltestellen,<br />
• Stellplätze auf Bürgersteigen<br />
Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 m zu<br />
räumen und zu streuen.<br />
Bitte halten Sie nach starkem Schneefall auch<br />
die Sieleinläufe und Hydranten frei.<br />
Wo kann der Schnee nach dem Räumen<br />
gelagert werden ?<br />
Grundsätzlich ist der Schnee auf den angrenzenden<br />
Grundstücken abzulagern, gewöhnlich<br />
also im Vorgarten.<br />
Nur wo dies nicht möglich ist, kann der Schnee<br />
auf Baumstreifen usw. gelagert werden.<br />
Keinesfalls kann der Schnee auf öffentlichen<br />
Parkflächen gelagert werden, da der Straßenverkehr<br />
hierdurch zusätzlich behindert würde.<br />
Wer räumt, wenn ich das nicht erledigen<br />
kann?<br />
Wenn nicht ein Nachbar, Verwandter oder<br />
Bekannter <strong>für</strong> Sie räumt und streut, beauftragen<br />
Sie einen Hausmeister- oder Gartenbaubetrieb.<br />
Anschriften finden Sie im Internet,<br />
in den Gelben Seiten oder im Telefonbuch.<br />
Rettungsfahrzeuge und Müllabfuhr<br />
Denken Sie bei der Schneebeseitigung bitte<br />
auch an die Anfahrmöglichkeiten <strong>für</strong> Rettungsfahrzeuge<br />
jeglicher Art. Lassen Sie genügend<br />
Platz, damit die lebensrettenden<br />
Maßnahmen ohne unnötigen Zeitverzug vorgenommen<br />
werden können.<br />
Denken Sie bitte auch daran, Abfall- und<br />
Wertstofftonnen so zu platzieren, dass die<br />
Abfallbeseitigung leicht an die Behälter kommen<br />
kann. Die Mitarbeiter sind im Winter<br />
ohnehin stark belastet.<br />
Was passiert, wenn nicht geräumt und<br />
gestreut wird?<br />
Wenn ein Unfall passiert, können bei schuldhafter<br />
Verletzung der Pflichten Geschädigte<br />
oder deren Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft<br />
Schadenersatz gegen Sie geltend<br />
machen.<br />
Wegen fahrlässiger Körperverletzung können<br />
auch strafrechtliche Folgen auf Sie zukommen.<br />
Gleichzeitig stellt die Verletzung der Räumund<br />
Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit<br />
dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.<br />
Weitere Informationen<br />
Sicherlich konnten wir hier nicht alle Ihre<br />
Fragen beantworten. Weitere Auskünfte erhalten<br />
Sie unter folgenden Angeboten:<br />
www.amt-probstei.de<br />
info@amt-probstei.de<br />
oder in den Servicestellen des Amtes Probstei,<br />
1. Rathaus <strong>Laboe</strong>, Reventloustraße 20,<br />
Fon 04343/4271-0<br />
2. Rathaus Schönberg, Knüll 4,<br />
Fon 04344/306-0<br />
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