15.11.2013 Aufrufe

Kollektivvertrag der Wiener Stadtwerke in der Fassung der 13 ... - FSG

Kollektivvertrag der Wiener Stadtwerke in der Fassung der 13 ... - FSG

Kollektivvertrag der Wiener Stadtwerke in der Fassung der 13 ... - FSG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III. Zusatzbestimmungen Autobuslenker,<br />

Straßenbahn - und U-Bahnfahrer <strong>der</strong> WIENER LINIEN<br />

§ 30 Geme<strong>in</strong>same Bestimmungen<br />

Arbeitszeit: Als Arbeitszeit gilt die Lenkzeit bzw. die Zeit des Führens e<strong>in</strong>es Schienenfahrzeuges,<br />

Zeiten an<strong>der</strong>er Arbeiten (z.B. Vorbereitungs- und Nacharbeiten) und<br />

Arbeitsbereitschaftszeiten (Stehzeiten, Wartezeiten, Umkehrzeiten). Die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Ruhepause von 30 M<strong>in</strong>uten gilt nicht als Arbeitszeit.<br />

Die Arbeitszeitgrenzen bestimmen sich nach Punkt I.<br />

§ 31 Autobuslenker<br />

(1) Lenkzeit: Die tägliche Lenkzeit kann bis zu 8 Stunden, zweimal pro Woche bis zu<br />

9 Stunden, betragen (§ 14a Abs 1 AZG). Innerhalb e<strong>in</strong>er Woche darf die gesamte<br />

Lenkzeit 48 Stunden nicht überschreiten.<br />

(2) E<strong>in</strong>satzzeit: Als E<strong>in</strong>satzzeit gelten die Arbeitszeit, Ruhepause und an<strong>der</strong>e Arbeitszeitunterbrechungen.<br />

Die tägliche E<strong>in</strong>satzzeit darf 14 Stunden nicht überschreiten.<br />

(3) Lenkpause: Die Lenkpause von m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>uten kann durch mehrere<br />

Lenkpausen von m<strong>in</strong>destens 15 M<strong>in</strong>uten, die <strong>in</strong> die Lenkzeit o<strong>der</strong> unmittelbar nach<br />

dieser so e<strong>in</strong>zufügen s<strong>in</strong>d, dass bei Beg<strong>in</strong>n des letzten Teiles <strong>der</strong> Lenkpause die<br />

Lenkzeit von viere<strong>in</strong>halb Stunden noch nicht überschritten ist, ersetzt werden (§ 15<br />

Abs 3 AZG).<br />

Im L<strong>in</strong>ienverkehr mit e<strong>in</strong>er L<strong>in</strong>ienstrecke von nicht mehr als 50 km ist die 45 m<strong>in</strong>ütige<br />

Lenkpause durch e<strong>in</strong>e Lenkpause von m<strong>in</strong>destens 30 M<strong>in</strong>uten nach e<strong>in</strong>er ununterbrochenen<br />

Lenkzeit von höchstens viere<strong>in</strong>halb Stunden zu ersetzen (§ 15 Abs 4<br />

AZG).<br />

(3a) Ruhepause: Die Ruhepause kann neben den gesetzlichen Teilungsmöglichkeiten<br />

auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Teil von m<strong>in</strong>destens 20 M<strong>in</strong>uten und e<strong>in</strong>en bzw mehrere Teile von<br />

m<strong>in</strong>destens 10 M<strong>in</strong>uten geteilt werden (§ <strong>13</strong>c Abs 3 AZG). Die Teilung, die Dauer<br />

und Lage <strong>der</strong> Pausen s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> jeweiligen Betriebserfor<strong>der</strong>nisse mit dem<br />

Betriebsrat festzulegen.<br />

(4) Tägliche Ruhezeit: Die tägliche Ruhezeit kann zweimal pro Woche auf bis zu<br />

9 Stunden verkürzt werden, wenn e<strong>in</strong> Ausgleich bis zum Ende <strong>der</strong> folgenden Woche<br />

erfolgt. Diese als Ausgleich zustehende Ruhezeit ist zusammen mit e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />

m<strong>in</strong>destens achtstündigen Ruhezeit zu geben (§ 15a Abs 3 AZG).<br />

Die tägliche Ruhezeit kann <strong>in</strong> zwei Teile geteilt werden, wenn e<strong>in</strong> Teil m<strong>in</strong>destens 8<br />

Stunden, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Teil m<strong>in</strong>destens 1 Stunde und die tägliche Ruhezeit <strong>in</strong>sgesamt<br />

12 Stunden ausmacht (§ 15a Abs 3 AZG). Innerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraumes von 2 Wochen<br />

s<strong>in</strong>d maximal 8 solcher Unterbrecherdienste zugelassen.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!