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Kollektivvertrag der Wiener Stadtwerke in der Fassung der 13 ... - FSG

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durch den Arbeitgeber ist Abs. 3 zweiter Satz mit <strong>der</strong> Maßgabe anzuwenden, dass<br />

<strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> Enthebung als neutrale Zeit auszuschalten ist. Der Arbeitgeber hat<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er angemessenen, vier Wochen nicht übersteigenden Frist zu beurteilen,<br />

ob die Enthebung bloß als vorübergehend e<strong>in</strong>zustufen ist.<br />

(6) Bezüglich des zurückzuzahlenden Betrages kann mit dem Arbeitnehmer e<strong>in</strong>e Ratenzahlung<br />

vere<strong>in</strong>bart werden.<br />

(7) Über Rückzahlungsvere<strong>in</strong>barungen wird <strong>der</strong> Betriebsrat <strong>in</strong>formiert.<br />

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