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Strukturierte Produkte im Kontext der Gesamtbanksteuerung

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Abbildung 3: Basel II und Umsetzung MaRisk 49<br />

Die Umsetzung von Basel II erfolgte u. a. <strong>im</strong> Kreditwesengesetz, wobei die zweite<br />

Säule auf Grundlage des §25a KWG in deutsches Recht umgesetzt wird. Zur Konkretisierung<br />

von §25a KWG wurden die MaRisk entwickelt. 50 Die endgültige Fassung<br />

<strong>der</strong> MaRisk wurde am 20.12.2005 durch die BaFin 51 veröffentlicht. Die MaRisk konkretisieren<br />

diese gesetzliche Weisung durch Vorgaben über Inhalt und Struktur von<br />

Risikomanagement, dessen Umgang und letztlich die Überprüfung durch die Aufsicht.<br />

Sie setzen sich zum einen aus den bisher geltenden<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an das Handelsgeschäft <strong>der</strong> Kreditinstitute (MaH)<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an das Kreditgeschäft <strong>der</strong> Kreditinstitute (MaK)<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die Interne Revision (MaIR) 52<br />

zusammen, welche weitestgehend integriert wurden. Zum an<strong>der</strong>en wurden Regelungen<br />

für das Zinsän<strong>der</strong>ungs- und Liquiditätsrisiko und die operationellen Risiken beigefügt.<br />

53 Eine weitere und gewichtige Bedeutung erhält auch das Risikomanagement,<br />

welches <strong>im</strong> §25a KWG explizit aufgeführt und als angemessen und wirksam 54<br />

gefor<strong>der</strong>t wird. Der Begriff des Risikomanagements umfasst nun also mehr als die<br />

bisherige Identifikation und Steuerung von Risiken, vielmehr wird <strong>der</strong> Begriff erweitert<br />

um die „Risikotragfähigkeit, insbeson<strong>der</strong>e die Festlegung angemessener Strategien<br />

sowie die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren. [Diese] bestehen<br />

49 Quelle: Deutsche Bundesbank (2008); RiskNET (2007c)<br />

50 Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband, S. 16<br />

51 Vgl. Schwarzhaupt (2006), S. 4<br />

52 Vgl. ebenda<br />

53 Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband, S. 22<br />

54 Vgl. Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz (2008)

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