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Strukturierte Produkte im Kontext der Gesamtbanksteuerung

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ken folgt bzw. möglich ist. Eine korrekte Risikosteuerung fußt auf einer „umfassenden<br />

Risikoanalyse sowie einer korrekten Quantifizierung <strong>der</strong> bestehenden Risiken“ 75 . In<br />

diesem Abschnitt soll somit ein ausgewähltes <strong>Strukturierte</strong>s Produkt, welches als Refinanzierungsinstrument<br />

emittiert wurde, auf beinhaltete Risiken überprüft werden.<br />

Ausgewählt wurde eine Aktienanleihe (Kapitel 2.2.2).<br />

Um eine Analyse beginnen zu können, muss das Produkt in seine Bestandteile zerlegt<br />

und dupliziert werden. Die Aktienanleihe kann als Kombination aus einer Put-<br />

Option und einer Kuponanleihe dargestellt werden.<br />

Risikokategorie 1: Adressausfallrisiken<br />

Bei einer Risikoanalyse <strong>der</strong> Aktienanleihe sind zwei Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.<br />

Erstere ist, das <strong>Strukturierte</strong> Produkt nicht zu sichern. Das bedeutet, dass <strong>der</strong><br />

Anleihebestandteil des <strong>Strukturierte</strong>n Produkts in den Gesamtbank-Cashflow einfließt<br />

und nach Ende <strong>der</strong> Laufzeit aus diesem bedient wird. Die Aktienanleihe ist eine Position<br />

auf <strong>der</strong> Passiv-Seite, sie dient somit dem Zweck <strong>der</strong> Refinanzierung. Dadurch,<br />

dass keine Sicherung vorliegt, besteht für das Institut kein direktes Adressrisiko.<br />

Die zweite Möglichkeit ist, die Aktienanleihe zu sichern. Unter <strong>der</strong> Annahme, das Institut<br />

sichert den Anleihebestandteil <strong>der</strong> emittierten Aktienanleihe durch den Kauf einer<br />

Kuponanleihe, besteht ein Adressausfallrisiko. Der Emittent dieser Kuponanleihe<br />

könnte ausfallen. Die Kuponanleihe ist demnach eine Nettoposition, die in das Vermögen<br />

des Instituts angelegt wurde und kann dementsprechend nicht als Adressrisiko<br />

des <strong>Strukturierte</strong>n Produkts selbst gewertet werden, vielmehr verzeichnet sich<br />

dieses Sicherungsgeschäft als Position <strong>im</strong> gesamthausbezogenen Adressrisiko.<br />

Nicht direkt die Aktienanleihe, wohl aber das Gesamtadressrisiko des Instituts betreffend,<br />

schreibt die BTR 1 <strong>der</strong> MaRisk in diesem <strong>Kontext</strong> vor, dass „unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Risikotragfähigkeit“ 76 durch geeignete Maßnahmen Adressausfallrisiken zu<br />

min<strong>im</strong>ieren sind. Geeignete Maßnahmen könnten in diesem Falle sein, Anleihen nur<br />

von erstklassigen und mehreren Emittenten zu beziehen. Somit würde kein Klumpenrisiko<br />

entstehen. Des Weiteren sollten diese Geschäfte auf zuvor festgelegte L<strong>im</strong>ite<br />

verrechnet werden. Die Risikobegrenzung soll dementsprechend nicht nur über die<br />

Anzahl an Handelspartnern erfolgen, son<strong>der</strong>n auch durch eine Begrenzung bei jedem<br />

einzelnen. Die Sicherung des zweiten Bestandteils <strong>der</strong> Aktienanleihe könnte wie<br />

75 Quelle: Wiedemeier (2001), S. 339<br />

76 Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2007a)

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