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Strukturierte Produkte im Kontext der Gesamtbanksteuerung

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BTR 2.2 enthält ergänzend zu BTR 2.1 Anfor<strong>der</strong>ungen an den Umgang mit Marktpreisrisiken<br />

des Handelsbuches. Enthalten ist in Tz. 1 die For<strong>der</strong>ung, dass eine sofortige<br />

Anrechnung von Geschäften mit Marktpreisrisiko auf die L<strong>im</strong>ite erfolgen muss<br />

und dieses direkt an die Verantwortlichen kommuniziert werden soll. Des Weiteren<br />

führt dieser Abschnitt Anfor<strong>der</strong>ungen für den Fall von L<strong>im</strong>itüberschreitungen auf und<br />

Tz. 2 gibt eine tägliche Bewertung <strong>der</strong> Risiken vor. Im Folgenden beinhaltet Tz. 3<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an ein täglich zu ermittelndes Handelsbuchergebnis und eine tägliche<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Risikopositionen zu Gesamtrisikopositionen. Mit <strong>der</strong> täglichen<br />

Berichterstattung müssen dem Geschäftsleiter des Risikocontrollings aus Tz. 1 resultierende<br />

L<strong>im</strong>itauslastungen und aus Tz. 3 resultierende Ergebnisse und Gesamtrisikopositionen<br />

vorgelegt werden. Die abschließende Tz. 4 beinhaltet einen kontinuierlichen<br />

Vergleich <strong>der</strong> modellmäßig ermittelten und <strong>der</strong> tatsächlich eingetretenen Risikowerten.<br />

68<br />

BTR 2.3 enthält „erleichterte Regelungen“ 69 zu Marktpreisrisiken des Anlagebuches<br />

(einschließlich Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken). Eine Bewertung <strong>der</strong> Positionen mit Marktpreisrisiken<br />

soll mindestens quartalsweise stattfinden (Tz. 1) und zudem soll <strong>im</strong> selben<br />

Zeitrahmen ein Ergebnis des Anlagebuches ermittelt werden (Tz. 2). Des Weiteren<br />

sollen L<strong>im</strong>itüberschreitungen vermieden werden, die durch zwischenzeitliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Risikopositionen resultieren können (Tz. 3). Die Wahl <strong>der</strong> Zeitpunkte<br />

von Bewertung, Ergebnisermittlung und Kommunikation <strong>der</strong> Risiken <strong>im</strong> Anlagebuch<br />

sollen nach Tz. 4 in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität u. a. geschehen. Tz.<br />

5 gibt zur Beurteilung von Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken vor, dass die Verfahren dazu alle<br />

wesentlichen Ausprägungen erfassen müssen. Die Erläuterungen zu den MaRisk<br />

besagen bzgl. dieser Vorschrift, dass es den Instituten selbst obliegt wie sie die Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken<br />

berücksichtigen. Sie können entwe<strong>der</strong> eine getrennte Behandlung<br />

in Anlage-, und Handelsbuch o<strong>der</strong> integriert auf Gesamtbankebene durchführen. 70<br />

Die folgende Tz. 6 gibt zwei Wahlmöglichkeiten bei <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Zinsän<strong>der</strong>ungsrisiken.<br />

Möglich ist bei Erfassung <strong>der</strong> Auswirkungen entwe<strong>der</strong> das Abstellen auf<br />

das Handelsergebnis o<strong>der</strong> auf Markt- bzw. Barwerte <strong>der</strong> Positionen. Des Weiteren<br />

soll eine Festlegung von geeigneten Maßnahmen geschehen, um Positionen mit unbest<strong>im</strong>mter<br />

Kapital- o<strong>der</strong> Zinsbindung zu berücksichtigen (Tz. 7). Die BTR 2.3<br />

68 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2007a)<br />

69 Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2007c), S. 42<br />

70 Vgl. ebenda, S. 44

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