Unter dem Wappen der Fidel - Verlag Karl Alber
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ger Residenzort. Vermutlich befand sich dort ein repräsentativer Wohnsitz <strong>der</strong><br />
Kastvögte, sei es ein Stadthaus o<strong>der</strong> eine befestigte Wehranlage. 36<br />
Von <strong>der</strong> Teilung <strong>der</strong> Grafen von Habsburg um 1232/34 in die beiden Linien<br />
Habsburg und Habsburg-Laufenburg war die Kastvogtei über Säckingen insofern<br />
betroffen, als dass sie als Reichskirchenlehen zwar in gemeinsamer Hand bei<strong>der</strong> Linien<br />
blieb, jedoch eine Verwaltungsteilung durchgeführt wurde. Als ein Amt war<br />
eine Kastvogtei eigentlich per se nicht teilbar, doch wurde diese Einschränkung<br />
durch die Verwaltungsteilung innerhalb eines Gesamthandlehens quasi umgangen.<br />
Danach agierten beide Linien als Kastvögte des Stifts. 37 Den umfangreicheren Teil<br />
des Säckinger Vogteibereichs, mit <strong>der</strong> Stadt Säckingen und <strong>dem</strong> maßgeblich rechtsrheinisch<br />
angesiedelten Besitz des Stifts, verwaltete dabei die von Albrecht IV. begründete<br />
und später von Rudolf IV., seit 1273 König, fortgeführte ältere Linie.<br />
Dagegen bevogtete die jüngere Linie <strong>der</strong> Grafen von Habsburg-Laufenburg den<br />
Stiftsbesitz innerhalb eines Gebiets im Umfang von mehreren Quadratkilometern auf<br />
<strong>der</strong> linken Rheinseite südlich von Laufenburg. Dieses Areal war weitgehend mit <strong>der</strong><br />
späteren „Grafschaft“ bzw. „Herrschaft Laufenburg“ identisch, die auf den 1207<br />
vom Stift erhaltenen Lehen fußte. Die Stadt Laufenburg war unter Rudolf I. im Lauf<br />
<strong>der</strong> 1240er Jahre zur Residenz genommen worden, nach <strong>der</strong> sich die Linie seit 1257<br />
auch zeitweise zubenannte. 38<br />
Das Verhältnis <strong>der</strong> habsburgischen Kastvögte bei<strong>der</strong> Linien zum Stift war stets<br />
von <strong>der</strong> sich wandelnden herrschaftlichen und politischen Situation beeinflusst. Da<br />
die Habsburger stellvertretend für das Stift herrschaftliche Rechte ausübten und dazu<br />
stiftseigene Positionen, wie etwa Burgen und Dörfer in Stiftsbesitz, aber auch die<br />
Städte Säckingen und Laufenburg, in Anspruch nahmen bzw. besetzten, wurden diese<br />
Positionen bei Konflikten <strong>der</strong> Habsburger mit benachbarten Mächten, seien es<br />
konkurrierende Adelsgeschlechter, das Fürstbistum Basel o<strong>der</strong> im 14. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
die im Entstehen begriffene Eidgenossenschaft, auch zum Ziel militärischer Angriffe.<br />
Viel hing in diesem Zusammenhang davon ab, ob die Kastvögte in <strong>der</strong> Lage waren,<br />
<strong>dem</strong> Stift ausreichend Schutz zu gewähren. Die Schutzherrschaft versetzte das<br />
Stift damit in eine starke Abhängigkeit vom herrschaftlichen und politischen Schicksal<br />
ihrer Kastvögte, <strong>der</strong>en Höhen und Tiefen es wohl o<strong>der</strong> übel mitzutragen hatte,<br />
solange sich diese im Besitz <strong>der</strong> Vogtei befanden. Im 13. und 14. Jahrhun<strong>der</strong>t gab es<br />
36<br />
Darauf deuten Aufenthalte <strong>der</strong> Habsburger mit ihrer Familie, Gefolgschaft und Ministerialität<br />
in den Jahren 1228 und 1253 hin. UB Zürich 1, S. 326 f., Nr. 446 (1228); UB Zürich 2,<br />
S. 314 f., Nr. 855 (1253 März 14). Nach BIGOTT, Bad Säckingen, S. 36 f., ist eine mittelalterliche<br />
Burg in Säckingen we<strong>der</strong> archäologisch noch historisch zu belegen, doch wird ein mittelalterlicher<br />
Vorgängerbau des in heutiger Gestalt um 1600 erbauten, sogenannten „Schönauer<br />
Schlosses“ auf Säckinger Stadtgebiet vermutet.<br />
37<br />
Vgl. zur habsburgischen Linienteilung MEYER, Studien II/III, S. 45–60, betreffend die Säckinger<br />
Vogtei S. 52; GUTMANN, Schenken, S. 179 f. In <strong>der</strong> älteren Literatur wird teilweise angenommen,<br />
es habe eine Realteilung <strong>der</strong> Vogtei gegeben, wobei <strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> älteren Linie<br />
unter Albrecht IV. zugefallen sei. So REDLICH, Rudolf von Habsburg, S. 78 ff. Nach diesem<br />
noch seit Neuerem die Darstellung in MEIER, Königshaus, S. 34.<br />
38<br />
Vgl. oben S. 22 f. mit Anm. 30 f.<br />
24