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Unter dem Wappen der Fidel - Verlag Karl Alber

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lang davon ausgegangen, dass ihre Regierungszeit irgendwann zwischen 1273/76<br />

und 1285 geendet hatte und spätestens ab 1285 eine gleichnamige Frau aus <strong>der</strong> Familie<br />

<strong>der</strong> Freiherren von Wessenberg (bei Mandach, Kt. Aargau) als Nachfolgerin<br />

im Amt war, die bis mindestens 1303 regierte, bevor spätestens im Sommer 1306<br />

Elisabeth von Bussnang zur Äbtissin gewählt wurde. 47 Für eine <strong>der</strong>artige Identifizierung<br />

bzw. <strong>Unter</strong>scheidung zwischen zwei verschiedenen Äbtissinnen namens Anna<br />

gibt es allerdings nur sehr schwache Belege, die kaum überzeugend wirken. Das<br />

Problem liegt darin, dass Anna von Glère zum letzten Mal 1272 eindeutig belegt ist,<br />

bis 1276 noch eine Anna ohne Familiennamen auftaucht, anschließend jedoch neun<br />

Jahre lang überhaupt keine Äbtissin mehr in den Quellen erscheint. Von 1285 an bis<br />

1303 tritt dann mehrere Male erneut eine Äbtissin mit <strong>dem</strong> Namen Anna, jedoch erneut<br />

ohne Angabe des Familiennamens, auf. Der Familienname „von Wessenberg“<br />

ist für diese ab 1285 erwähnte Anna jedoch kein einziges Mal zeitgenössisch belegt.<br />

Die Identifizierung geht vielmehr auf den humanistischen Geschichtsschreiber Kaspar<br />

Bruschius (1551) zurück, dessen Informationsquellen nicht bekannt sind. 48 Vermutlich<br />

hatte Bruschius ein Säckinger Jahrzeitbuch eingesehen, in <strong>dem</strong> nacheinan<strong>der</strong><br />

die Jahrzeiten einer Äbtissin von Wessenberg, an<strong>der</strong>ntags gefolgt von einer<br />

Äbtissin [Elisabeth] von Bussnang eingetragen sind, und daraus in unzulässiger<br />

Weise eine unmittelbare Abfolge <strong>der</strong> Amtszeiten konstruiert. Jahrzeitbucheinträge<br />

wurden jedoch nicht nach <strong>der</strong> Abfolge von Amtszeiten fixiert, son<strong>der</strong>n nach <strong>dem</strong><br />

Todestag <strong>der</strong> Verstorbenen o<strong>der</strong> auch vom Stifter <strong>der</strong> Jahrzeit frei festgelegten Festtagen.<br />

49 Nach<strong>dem</strong> dieses Argument für die Existenz einer ab 1285 amtierenden<br />

Nachfolgerin <strong>der</strong> Anna von Glère nicht mehr tragfähig ist, erscheint es wahrscheinlicher<br />

anzunehmen, dass diese bis zu Beginn des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts ihre Stellung<br />

innehatte. Dies würde eine Amtszeit von über fünf Jahrzehnten bedeuten, eine<br />

bemerkenswerte, wenn auch nicht unwahrscheinliche Dauer angesichts des relativ<br />

jungen Eintrittsalters <strong>der</strong> Frauen in den Konvent. 50<br />

Die beson<strong>der</strong>e Nähe <strong>der</strong> Grafen von Habsburg-Laufenburg zu Anna von Glère<br />

äußert sich unter an<strong>der</strong>em in <strong>der</strong> gegenseitigen Betätigung von Angehörigen <strong>der</strong><br />

gräflichen Familien von Pfirt und Habsburg-Laufenburg o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ministerialität<br />

als Zeugen verschiedener Rechtsgeschäfte zwischen 1253 und 1271. Beson<strong>der</strong>s auffällig<br />

ist das häufige Auftreten des laufenburgischen Spitzenministerialen Manegold<br />

47<br />

Vgl. die Angaben bei BEGRICH / FELLER-VEST, Säckingen, S. 402 f.; JEHLE / ENDERLE-JEHLE,<br />

Stift, S. 54 f. mit <strong>der</strong> Bemerkung, Anna von Wessenberg sei „von 1287 ab als sicher bezeugt“.<br />

48<br />

Vgl. BEGRICH / FELLER-VEST, Säckingen, S. 403, Anm. 3 (zu Anna von Wessenberg).<br />

49<br />

Vgl. GLA 64/24 (Anniversar, 15. Jh.), fol. 13v (zum 2. und 3. Juli) bzw. MüA Säckingen,<br />

M 59 (Anniversar 1522), fol. 24r (zum 2. und 3. Juni). Aus <strong>dem</strong> 14. Jahrhun<strong>der</strong>t sind noch weitere<br />

beleglose Zeiträume zwischen einzelnen Amtszeiten von Äbtissinnen bekannt, in denen eine<br />

von Wessenberg amtiert haben könnte. Vgl. BEGRICH / FELLER-VEST, Säckingen, S. 404 f.<br />

50<br />

Spätere Beispiele einer langen Amtsdauer sind die Äbtissin Claranna von Hohenklingen (1384–<br />

1422), die 38 Jahre an <strong>der</strong> Regierung war, o<strong>der</strong> Agnes von Sulz, die 1432 mit 22 Jahren gewählt<br />

und 52 Jahre als Äbtissin im Amt war. Vgl. BEGRICH / FELLER-VEST, Säckingen, S. 406.<br />

Vgl. auch Kap. 2.2, S. 44 f. zum Eintrittsalter <strong>der</strong> Konventsmitglie<strong>der</strong>.<br />

27

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