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Die Unternehmensperspektive. Auf neue Herausforderungen ...

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WARUM DIE WIRTSCHAFT GEFRAGT IST – TREIBER, CHANCEN UND RISIKEN<br />

21<br />

intakten Ökosystemen abhängig. Andererseits haben Unternehmen<br />

insbesondere des Primärsektors einen starken Einfluss auf Ökosysteme.<br />

Für die unternehmerische Auseinandersetzung mit dem Thema Naturkapital<br />

und Ökosystemleistungen lassen sich fünf maßgebliche Treiber<br />

feststellen:<br />

Regulierung / Rechtsrahmen, internationale Regelungen,<br />

Zugang zu und nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen,<br />

Kunden beziehungsweise Marktnachfrage,<br />

Innovationen sowie<br />

Verantwortung und Reputation.<br />

Regulierung<br />

Da Knappheit, insbesondere die von öffentlichen Gütern wie saubere<br />

Luft, reines Wasser und unberührte Landschaft, nur begrenzt von Märkten<br />

abgebildet wird, ist die staatliche Regulierung eine wirksame Maßnahme<br />

zum maßvollen, schonenden Umgang mit unserem Natur kapital.<br />

Regulierung erfolgt in Deutschland in erster Linie über nationales<br />

und europäisches Recht, welches zum Teil aber auch durch inter nationale<br />

Übereinkommen beeinflusst oder initiiert wird. <strong>Die</strong> Gesetz -<br />

gebung bietet eine Vielzahl von flexiblen Mechanismen, stellt jedoch<br />

einige Akteure (zum Beispiel aus dem Bereich Abbau von Rohstoffen)<br />

vor Zielkonflikte zwischen dem Schutz von biolo gischer Vielfalt einerseits<br />

und der unternehmerischen Tätigkeit andererseits.<br />

Ressourcen und Leistungen<br />

Zugang zu und nachhaltige Entnahme und Nutzung von natürlichen<br />

Ressourcen und Leistungen sind insbesondere für Unternehmen aus<br />

INFOBOX 8<br />

Gesetzlicher Rahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in<br />

Deutschland<br />

Der Schutz der Natur wird in Deutschland wesentlich durch das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) und EU-Naturschutzrecht (Vogelschutz-<br />

Richtlinie von 1979; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992) geprägt. <strong>Die</strong><br />

Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG regelt die Bewältigung von<br />

Eingriffen in Natur und Landschaft (Vermeidung und Kompensation).<br />

Neben der Eingriffsregelung ist noch der Artenschutz, der Gebietsschutz<br />

(zum Beispiel Natura 2000, Nationalparke) und der gesetzliche Biotopschutz<br />

von großer Bedeutung. Hinzu kommen zahlreiche Regelungen aus<br />

anderen Bereichen, wie zum Beispiel zum Gewässerschutz, Bodenschutz,<br />

Immissionsschutz oder aus dem Agrarrecht, Waldrecht, Baurecht, Planungsrecht<br />

und Energierecht. Sie haben zwar zumeist nicht direkt den<br />

Schutz der biologischen Vielfalt zum Gegenstand, wirken aber indirekt,<br />

weil sie auf die Ursachen des Verlustes der biologischen Vielfalt abzielen.

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