Gewaltfreie KommuniKation - Bundesverband Mediation eV
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<strong>Mediation</strong> in Europa<br />
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sein, an dem der Fall rechtshängig ist.<br />
Die Kosten, einschließlich der Auslagen der<br />
Co-<strong>Mediation</strong>, haben die Parteien zu tragen.<br />
Abschnitt 7 – Erreichen einer Einigung<br />
(1) Der Mediator soll die Parteien darin unterstützen,<br />
eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes<br />
zu finden.<br />
(2) Auf Anfrage oder mit Zustimmung der Parteien<br />
kann der Mediator einen Einigungsvorschlag<br />
unterbreiten. Der Vorschlag des Mediators<br />
soll die Interessen beider Parteien gleichermaßen<br />
berücksichtigen.<br />
Abschnitt 12 – Öffentlichkeit<br />
Gerichtsverbundene <strong>Mediation</strong>, die Verfahrensunterlagen<br />
sowie die Einigung fallen – soweit angemessen<br />
– unter das Gesetz über die Publizität<br />
von Gerichtsverfahren. Jedoch soll bei Einzelgesprächen<br />
gem. Abschnitt 6 (3) die Öffentlichkeit<br />
ausgeschlossen werden. Auf Antrag einer<br />
Partei sollen auch andere Teile der <strong>Mediation</strong><br />
nichtöffentlich stattfinden, sofern ansonsten das<br />
Erreichen einer Vereinbarung gefährdet wäre und<br />
die Glaubwürdigkeit der <strong>Mediation</strong> oder ein anderer<br />
schwerwiegender Grund dem nicht entgegenstehen.<br />
Abschnitt 18 – Angelegenheiten, die den<br />
Status betreffen, oder Rechte eines Kindes<br />
(1) Von den Angelegenheiten, die Status oder<br />
die Rechte eines Kindes betreffen, sind Unterhalts-<br />
Umgangs- und Sorgerechtsregelungen einer <strong>Mediation</strong><br />
nach diesem Gesetz zugänglich. Die <strong>Mediation</strong><br />
soll im Interesse des Kindes stehen. Bei der<br />
Überlegung, ob eine Vereinbarung beglaubigt<br />
werden kann, soll das Gericht die Vorschriften im<br />
Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Unterhaltsrechtsgesetztes<br />
beachten.<br />
(Die Übersetzung aus dem Englischen hat freundlicherweise<br />
Dr. Detlev Berning übernommen).<br />
Dr. iur Detlev Berning,<br />
Jurist, Mediator BM,<br />
Schatzmeister BM,<br />
Mitglied der<br />
Fachgruppe MiO/<br />
Wirtschaftsmediation im BM<br />
KontaKT<br />
Detlev Berning,<br />
Dr.Berning@Berning-<br />
Hannover.de<br />
Jutta Hohmann<br />
BM and <strong>Mediation</strong> are going to Europe<br />
European <strong>Mediation</strong> Network Initiative (EMNI) gegründet<br />
Auf der Europäischen <strong>Mediation</strong>skonferenz vom 27. - 29.09.2007 in Wien wurde die European <strong>Mediation</strong><br />
Network Initiative (EMNI) gegründet. Von einer Vorbereitungsgruppe wurde eine Gründungssatzung<br />
erarbeitet und die EMNI als Verein nach österreichischem Recht eingetragen. Es wurde ein<br />
Vorstand gewählt, dem Goesta Thommesen aus Norwegen vorsteht. Als deutsches Mitglied wurde<br />
zunächst Christoph C. Paul, Sprecher der BAFM, in den Vorstand gewählt. Christoph Paul wird für<br />
die Kontakte des EMNI zur Europäischen Union sowie zum Europarat zuständig sein. Im Hinblick auf<br />
die Bedeutung einer europäischen <strong>Mediation</strong>sinitiative einerseits und im Hinblick auf Art. 9 der Satzung<br />
haben sich die anwesenden Vorstandsmitglieder der drei deutschen MediatorInnenverbände<br />
BAFM (Christoph C. Paul) , BM (Jutta Hohmann) und BMWA (Dr. Cristina Lenz) zur Mitgründung der<br />
EMNI mit ihrer jeweiligen Organisation – vorbehaltlich der Zustimmung durch ihre Gremien – entschlossen<br />
und darüber hinaus vereinbart, gemeinsam eine/n Kandidaten/in als deutschen Vertreter<br />
für den Vorstand von EMNI zu benennen und bei einer Wahl zu entsenden. Dabei haben die Verbände<br />
sich darauf verständigt, turnusmäßig einen Wechsel in der Entsendung vorzunehmen.<br />
Jutta Hohmann,<br />
Rechtsanwältin, Notarin,<br />
Mediatorin BM<br />
und Ausbilderin BM<br />
Kontakt<br />
Jutta Hohmann,<br />
anwalt@jutta-hohmann.de<br />
Das EMNI versteht sich nicht als eine Dachorganisation, sondern setzt auf die aktive und kreative<br />
Zusammenarbeit seiner Mitglieder. Dieser Zusammenschluss ist damit eine Fortführung des auf der<br />
Konferenz in Helsinki 2006 begonnen Prozesses einer gemeinsamen europäischen Kooperation,<br />
der Entwicklung einer Plattform, auf der sich die verschiedenen europäischen Staaten in ihrer Unterschiedlichkeit<br />
begegnen und Theorie und Praxis der <strong>Mediation</strong> austauschen und vernetzen<br />
werden. Dies ist ein großer Schritt, der zunächst von den nordischen Staaten angestoßen wurde,<br />
inzwischen aber großen gesamteuropäischen Zuspruch findet. Auf der Konferenz in Wien traten<br />
insgesamt 100 Organisationen und Einzelpersonen dem EMNI als Mitglieder bei.<br />
Die Folgekonferenz von EMNI wird in 2008 in Belfast stattfinden.<br />
Spektrum der <strong>Mediation</strong> 28/2007 – Fachzeitschrift des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>Mediation</strong> e. V.