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Gewaltfreie KommuniKation - Bundesverband Mediation eV

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<strong>Mediation</strong> in Europa<br />

35<br />

sein, an dem der Fall rechtshängig ist.<br />

Die Kosten, einschließlich der Auslagen der<br />

Co-<strong>Mediation</strong>, haben die Parteien zu tragen.<br />

Abschnitt 7 – Erreichen einer Einigung<br />

(1) Der Mediator soll die Parteien darin unterstützen,<br />

eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes<br />

zu finden.<br />

(2) Auf Anfrage oder mit Zustimmung der Parteien<br />

kann der Mediator einen Einigungsvorschlag<br />

unterbreiten. Der Vorschlag des Mediators<br />

soll die Interessen beider Parteien gleichermaßen<br />

berücksichtigen.<br />

Abschnitt 12 – Öffentlichkeit<br />

Gerichtsverbundene <strong>Mediation</strong>, die Verfahrensunterlagen<br />

sowie die Einigung fallen – soweit angemessen<br />

– unter das Gesetz über die Publizität<br />

von Gerichtsverfahren. Jedoch soll bei Einzelgesprächen<br />

gem. Abschnitt 6 (3) die Öffentlichkeit<br />

ausgeschlossen werden. Auf Antrag einer<br />

Partei sollen auch andere Teile der <strong>Mediation</strong><br />

nichtöffentlich stattfinden, sofern ansonsten das<br />

Erreichen einer Vereinbarung gefährdet wäre und<br />

die Glaubwürdigkeit der <strong>Mediation</strong> oder ein anderer<br />

schwerwiegender Grund dem nicht entgegenstehen.<br />

Abschnitt 18 – Angelegenheiten, die den<br />

Status betreffen, oder Rechte eines Kindes<br />

(1) Von den Angelegenheiten, die Status oder<br />

die Rechte eines Kindes betreffen, sind Unterhalts-<br />

Umgangs- und Sorgerechtsregelungen einer <strong>Mediation</strong><br />

nach diesem Gesetz zugänglich. Die <strong>Mediation</strong><br />

soll im Interesse des Kindes stehen. Bei der<br />

Überlegung, ob eine Vereinbarung beglaubigt<br />

werden kann, soll das Gericht die Vorschriften im<br />

Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Unterhaltsrechtsgesetztes<br />

beachten.<br />

(Die Übersetzung aus dem Englischen hat freundlicherweise<br />

Dr. Detlev Berning übernommen).<br />

Dr. iur Detlev Berning,<br />

Jurist, Mediator BM,<br />

Schatzmeister BM,<br />

Mitglied der<br />

Fachgruppe MiO/<br />

Wirtschaftsmediation im BM<br />

KontaKT<br />

Detlev Berning,<br />

Dr.Berning@Berning-<br />

Hannover.de<br />

Jutta Hohmann<br />

BM and <strong>Mediation</strong> are going to Europe<br />

European <strong>Mediation</strong> Network Initiative (EMNI) gegründet<br />

Auf der Europäischen <strong>Mediation</strong>skonferenz vom 27. - 29.09.2007 in Wien wurde die European <strong>Mediation</strong><br />

Network Initiative (EMNI) gegründet. Von einer Vorbereitungsgruppe wurde eine Gründungssatzung<br />

erarbeitet und die EMNI als Verein nach österreichischem Recht eingetragen. Es wurde ein<br />

Vorstand gewählt, dem Goesta Thommesen aus Norwegen vorsteht. Als deutsches Mitglied wurde<br />

zunächst Christoph C. Paul, Sprecher der BAFM, in den Vorstand gewählt. Christoph Paul wird für<br />

die Kontakte des EMNI zur Europäischen Union sowie zum Europarat zuständig sein. Im Hinblick auf<br />

die Bedeutung einer europäischen <strong>Mediation</strong>sinitiative einerseits und im Hinblick auf Art. 9 der Satzung<br />

haben sich die anwesenden Vorstandsmitglieder der drei deutschen MediatorInnenverbände<br />

BAFM (Christoph C. Paul) , BM (Jutta Hohmann) und BMWA (Dr. Cristina Lenz) zur Mitgründung der<br />

EMNI mit ihrer jeweiligen Organisation – vorbehaltlich der Zustimmung durch ihre Gremien – entschlossen<br />

und darüber hinaus vereinbart, gemeinsam eine/n Kandidaten/in als deutschen Vertreter<br />

für den Vorstand von EMNI zu benennen und bei einer Wahl zu entsenden. Dabei haben die Verbände<br />

sich darauf verständigt, turnusmäßig einen Wechsel in der Entsendung vorzunehmen.<br />

Jutta Hohmann,<br />

Rechtsanwältin, Notarin,<br />

Mediatorin BM<br />

und Ausbilderin BM<br />

Kontakt<br />

Jutta Hohmann,<br />

anwalt@jutta-hohmann.de<br />

Das EMNI versteht sich nicht als eine Dachorganisation, sondern setzt auf die aktive und kreative<br />

Zusammenarbeit seiner Mitglieder. Dieser Zusammenschluss ist damit eine Fortführung des auf der<br />

Konferenz in Helsinki 2006 begonnen Prozesses einer gemeinsamen europäischen Kooperation,<br />

der Entwicklung einer Plattform, auf der sich die verschiedenen europäischen Staaten in ihrer Unterschiedlichkeit<br />

begegnen und Theorie und Praxis der <strong>Mediation</strong> austauschen und vernetzen<br />

werden. Dies ist ein großer Schritt, der zunächst von den nordischen Staaten angestoßen wurde,<br />

inzwischen aber großen gesamteuropäischen Zuspruch findet. Auf der Konferenz in Wien traten<br />

insgesamt 100 Organisationen und Einzelpersonen dem EMNI als Mitglieder bei.<br />

Die Folgekonferenz von EMNI wird in 2008 in Belfast stattfinden.<br />

Spektrum der <strong>Mediation</strong> 28/2007 – Fachzeitschrift des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>Mediation</strong> e. V.

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