Studie Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungs ... - FBTS
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117<br />
Medizinische Einrichtungen<br />
Einige der befragten Gesundheitsämter verwenden standardisierte Kriterien oder planen dies. Andere verwenden<br />
allerdings keine festgelegten Kriterien zur Risikoabschätzung.<br />
Die interviewten Ärztinnen und Ärzte für Kinderheilkunde sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verwenden<br />
in der Regel keine Indikatorenlisten zur Feststellung von <strong>Kindeswohlgefährdung</strong>.<br />
Sofern einheitliche Indikatorenlisten verwendet werden, können sie entweder ausschließlich innerhalb der jeweiligen<br />
Institution angewendet werden, oder es sind weitere Institutionen beteiligt. Gut die Hälfte der befragten<br />
Jugendämter (53%) verwendet die Indikatorenliste ausschließlich innerhalb des Jugendamtes, wobei sich auch<br />
hier Unterschiede je nach Lage des Jugendamtes zeigen: Alle Kreisjugendämter, die hierzu Angaben machten,<br />
verwenden ihre einheitlichen Indikatorenkataloge ausschließlich innerhalb des Jugendamtes. Demgegenüber<br />
verwenden etwa die Hälfte der Jugendämter in kreisangehörigen Städten und 60% der Jugendämter in den<br />
kreisfreien Städten gemeinsame Listen mit den freien Trägern sowie mit anderen beteiligten Institutionen.<br />
Tab. 5.1: Einheitliche Indikatorenliste zur Feststellung von <strong>Kindeswohlgefährdung</strong><br />
alle Jugendämter 99<br />
mit Indikatorenliste<br />
innerhalb des<br />
Jugendamtes<br />
mit freien<br />
Trägern der<br />
Jugendhilfe<br />
mit weiteren<br />
beteiligten<br />
Institutionen<br />
keine Angabe<br />
52 53% 19 19% 21 21% 7 7%<br />
Kreisfreie Stadt 17 7 41% 5 29% 5 29% 0%<br />
davon<br />
Große kreisangehörige Stadt 18 10 56% 2 11% 6 33% 0%<br />
Kleine kreisangehörige Stadt 56 28 50% 12 21% 10 18% 6 11%<br />
Landkreis 8 7 88% 0% 0% 1 13%<br />
Quelle: Schriftliche Befragung der Jugendämter (Ende 2008)<br />
Durchaus unterschiedlich sind die Ansichten darüber, ob ein einheitlicher Indikatorenkatalog gemeinsam mit<br />
anderen Institutionen sinnvoll ist: Für eine institutionsübergreifende Verwendung von einheitlichen Indikatoren<br />
spricht die vereinfachte Kommunikation durch ein Angleichen der Sprache <strong>–</strong> dies meinen einige Fachkräfte<br />
in den Jugendämtern sowie die weit überwiegende Zahl der interviewten Familienhebammen und Fachkräfte<br />
in Beratungsstellen und Kindertagesstätten sowie der interviewten Lehrkräfte in Schulen. Gegen eine solche<br />
institutionsübergreifende Verwendung spricht nach Aussagen anderer Jugendämter die unterschiedliche<br />
Sichtweise der jeweiligen Institution, was zu einer anderen Gewichtung und Bewertung einzelner Aspekte führt,<br />
so dass auf diesem Weg keine Vereinfachung der Kommunikation erreicht werden könne. Eine einheitliche<br />
Indikatorenliste ist nach dieser Ansicht wenig hilfreich und ggf. durch eine vorgetäuschte Sicherheit sogar gefährlich,<br />
vielmehr bedarf es hier des Dialogs zwischen dem Jugendamt und Fachkräften aus den verschiedenen<br />
Institutionen. Für Träger der freien Jugendhilfe insbesondere in den Landkreisen sind institutionsübergreifende<br />
Indikatorenlisten zudem nur dann hilfreich, wenn sie unter den Jugendämtern abgestimmt sind. Andenfalls<br />
arbeiten diese nämlich je Gemeinde mit unterschiedlichen Listen.<br />
5.4.3 Vorgehen bei Verdacht auf <strong>Kindeswohlgefährdung</strong><br />
Das Vorgehen bei Verdacht auf <strong>Kindeswohlgefährdung</strong> ist für die Einrichtungen und Dienste, die Leistungen im<br />
Sinne des SGB VIII erbringen, nach § 8a SGB VIII geregelt. Hiernach wird anhand eines festgelegten Verfahrens<br />
vorgegangen, wobei entsprechende Instrumente verwendet werden und eine „insoweit erfahrene Fachkraft“<br />
hinzuziehen ist.<br />
Die Verfahren unterscheiden sich entweder je nach Fallkonstellation und Fachkraft, oder aber in den jeweiligen<br />
Einrichtungen wurden Verfahrensstandards entwickelt. Letzteres ist häufig <strong>–</strong> aber nicht durchgängig<br />
<strong>–</strong> in den Beratungsstellen, in den Frühförderstellen und in den Kindertagesstätten sowie bei den befragten<br />
Familienhebammen der Fall. In den befragten Schulen und medizinischen Institutionen bzw. Praxen werden<br />
dagegen keine standardisierten Verfahren verwendet.