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Studie Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungs ... - FBTS

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117<br />

Medizinische Einrichtungen<br />

Einige der befragten Gesundheitsämter verwenden standardisierte Kriterien oder planen dies. Andere verwenden<br />

allerdings keine festgelegten Kriterien zur Risikoabschätzung.<br />

Die interviewten Ärztinnen und Ärzte für Kinderheilkunde sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verwenden<br />

in der Regel keine Indikatorenlisten zur Feststellung von <strong>Kindeswohlgefährdung</strong>.<br />

Sofern einheitliche Indikatorenlisten verwendet werden, können sie entweder ausschließlich innerhalb der jeweiligen<br />

Institution angewendet werden, oder es sind weitere Institutionen beteiligt. Gut die Hälfte der befragten<br />

Jugendämter (53%) verwendet die Indikatorenliste ausschließlich innerhalb des Jugendamtes, wobei sich auch<br />

hier Unterschiede je nach Lage des Jugendamtes zeigen: Alle Kreisjugendämter, die hierzu Angaben machten,<br />

verwenden ihre einheitlichen Indikatorenkataloge ausschließlich innerhalb des Jugendamtes. Demgegenüber<br />

verwenden etwa die Hälfte der Jugendämter in kreisangehörigen Städten und 60% der Jugendämter in den<br />

kreisfreien Städten gemeinsame Listen mit den freien Trägern sowie mit anderen beteiligten Institutionen.<br />

Tab. 5.1: Einheitliche Indikatorenliste zur Feststellung von <strong>Kindeswohlgefährdung</strong><br />

alle Jugendämter 99<br />

mit Indikatorenliste<br />

innerhalb des<br />

Jugendamtes<br />

mit freien<br />

Trägern der<br />

Jugendhilfe<br />

mit weiteren<br />

beteiligten<br />

Institutionen<br />

keine Angabe<br />

52 53% 19 19% 21 21% 7 7%<br />

Kreisfreie Stadt 17 7 41% 5 29% 5 29% 0%<br />

davon<br />

Große kreisangehörige Stadt 18 10 56% 2 11% 6 33% 0%<br />

Kleine kreisangehörige Stadt 56 28 50% 12 21% 10 18% 6 11%<br />

Landkreis 8 7 88% 0% 0% 1 13%<br />

Quelle: Schriftliche Befragung der Jugendämter (Ende 2008)<br />

Durchaus unterschiedlich sind die Ansichten darüber, ob ein einheitlicher Indikatorenkatalog gemeinsam mit<br />

anderen Institutionen sinnvoll ist: Für eine institutionsübergreifende Verwendung von einheitlichen Indikatoren<br />

spricht die vereinfachte Kommunikation durch ein Angleichen der Sprache <strong>–</strong> dies meinen einige Fachkräfte<br />

in den Jugendämtern sowie die weit überwiegende Zahl der interviewten Familienhebammen und Fachkräfte<br />

in Beratungsstellen und Kindertagesstätten sowie der interviewten Lehrkräfte in Schulen. Gegen eine solche<br />

institutionsübergreifende Verwendung spricht nach Aussagen anderer Jugendämter die unterschiedliche<br />

Sichtweise der jeweiligen Institution, was zu einer anderen Gewichtung und Bewertung einzelner Aspekte führt,<br />

so dass auf diesem Weg keine Vereinfachung der Kommunikation erreicht werden könne. Eine einheitliche<br />

Indikatorenliste ist nach dieser Ansicht wenig hilfreich und ggf. durch eine vorgetäuschte Sicherheit sogar gefährlich,<br />

vielmehr bedarf es hier des Dialogs zwischen dem Jugendamt und Fachkräften aus den verschiedenen<br />

Institutionen. Für Träger der freien Jugendhilfe insbesondere in den Landkreisen sind institutionsübergreifende<br />

Indikatorenlisten zudem nur dann hilfreich, wenn sie unter den Jugendämtern abgestimmt sind. Andenfalls<br />

arbeiten diese nämlich je Gemeinde mit unterschiedlichen Listen.<br />

5.4.3 Vorgehen bei Verdacht auf <strong>Kindeswohlgefährdung</strong><br />

Das Vorgehen bei Verdacht auf <strong>Kindeswohlgefährdung</strong> ist für die Einrichtungen und Dienste, die Leistungen im<br />

Sinne des SGB VIII erbringen, nach § 8a SGB VIII geregelt. Hiernach wird anhand eines festgelegten Verfahrens<br />

vorgegangen, wobei entsprechende Instrumente verwendet werden und eine „insoweit erfahrene Fachkraft“<br />

hinzuziehen ist.<br />

Die Verfahren unterscheiden sich entweder je nach Fallkonstellation und Fachkraft, oder aber in den jeweiligen<br />

Einrichtungen wurden Verfahrensstandards entwickelt. Letzteres ist häufig <strong>–</strong> aber nicht durchgängig<br />

<strong>–</strong> in den Beratungsstellen, in den Frühförderstellen und in den Kindertagesstätten sowie bei den befragten<br />

Familienhebammen der Fall. In den befragten Schulen und medizinischen Institutionen bzw. Praxen werden<br />

dagegen keine standardisierten Verfahren verwendet.

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