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Studie Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungs ... - FBTS

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Mit der Inobhutnahme wird in der Kinder - und Jugendhilfestatistik ein Indikator für akute<br />

Notsituationen ausgewiesen, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist: „Das J ugendamt<br />

ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu<br />

nehmen, wenn […] eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendl i-<br />

chen die Inobhutnahme erfordert […]“ § 42 SGB VIII. 16 Eine dringende Gefahr im Sinne<br />

des § 42 SGB VIII beinhaltet nach Busch (1993, S. 113 zit. n. Hensen, 2005), dass die<br />

2.2.3.1 Vorläufige Schutzmaßnahmen<br />

Gefahr gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehen muss und dass sie eine erhebliche<br />

Mit der Inobhutnahme wird in der Kinder- und Jugendhilfestatistik ein Indikator für akute Notsituationen ausgewiesen,<br />

Beeinträchtigung denen das Wohl des Kindeswohles gefährdet betrifft. ist: „Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind<br />

oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn […] eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes<br />

oder In des Nordrhein-Westfalen Jugendlichen die Inobhutnahme hat sich die erfordert Anzahl […]“ der § 42 in Obhut SGB VIII. genommenen 16 Eine dringende Kinder Gefahr uim nter Sinne drei des<br />

§ 42 Jahren SGB VIII bis beinhaltet 2007 seit nach 1997 Busch fast (1993, verdoppelt S. 113 zit. (vgl. n. Hensen, Abb. 2.11). 2005), 17 dass Im die Jahr Gefahr 2007 gegenwärtig waren es oder 524 unmittelbar<br />

bevorstehen muss und dass sie eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohles betrifft.<br />

Kinder. In den Altersgruppen der Drei- bis unter Sechsjährigen und der Sechs- bis unter<br />

Neunjährigen ist ein deutlicher Anstie g erst seit dem Jahr 2005 zu verzeichnen. Im Jahr<br />

In Nordrhein-Westfalen hat sich die Anzahl der in Obhut genommenen Kinder unter drei Jahren bis 2007 seit<br />

2007 waren es 393 Drei- bis unter Sechsjährige und 349 Sechs- bis unter Neunjährige.<br />

1997 fast verdoppelt (vgl. Abb. 2.11). 17 Im Jahr 2007 waren es 524 Kinder. In den Altersgruppen der Drei- bis<br />

unter Sechsjährigen und der Sechs- bis unter Neunjährigen ist ein deutlicher Anstieg erst seit dem Jahr 2005<br />

zu verzeichnen. Im Jahr 2007 waren es 393 Drei- bis unter Sechsjährige und 349 Sechs- bis unter Neunjährige.<br />

Abb. 2.11: Entwicklung der Inobhutnahmen 1 in NRW, 1995-2007,<br />

ausgewählte Altersgruppen<br />

Abb. 2.11: Entwicklung der Inobhutnahmen1 in NRW, 1995-2007, ausgewählte Altersgruppen<br />

35<br />

Inobhutnahmen .<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

281<br />

284<br />

274<br />

264<br />

258<br />

231<br />

225 223<br />

524<br />

507<br />

465<br />

441<br />

421<br />

392<br />

404 402<br />

393<br />

380<br />

361<br />

370<br />

345<br />

349 349<br />

278<br />

261<br />

290<br />

288<br />

255<br />

265<br />

242<br />

252<br />

291<br />

290<br />

268<br />

232<br />

315<br />

291<br />

287<br />

258<br />

100<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

NRW < 3 J. NRW 3-6 J. NRW 6-9 J.<br />

1<br />

Inklusive 1 Herausnahmen.<br />

Inklusive Herausnahmen.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Vorläufige Schutzmaßnahmen (1995-2007).<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder - und Jugendhilfe. Vorläufige Schutzma ßnahmen<br />

(1995-2007).<br />

Im Vergleich mit dem Bundesgebiet stimmt die Entwicklung der Inzidenz je 10.000 Altersgleichen in Nordrhein-<br />

Westfalen 16 fast vollständig mit den bundesdeutschen Trends überein (vgl. Abb. 2.12). In allen Altersgruppen ist<br />

Inobhutnahmen auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen spielen in den hier betrachteten A ltersgruppen<br />

seit keine 2004 Rolle. bzw. 2005 ein rapider Anstieg der Quoten zu beobachten. In der BRD stieg seit 2005 die Anzahl der in<br />

Obhut 17 Bis genommenen 2005 Inobhutnahmen unter Dreijährigen (§ 42 SGB um VIII) fast und 50% Herausnahmen von 8,6 Kindern (§ 43 auf SGB 12,8 VIII). Kinder Der je Tatbestand 10.000 Altersgleichen.<br />

der H e-<br />

In rausnahme Nordrhein-Westfalen hat quantitativ waren fast es keine 2007 Rolle 11,5 gespielt in Obhut und genommene wurde ersatzlos Kinder gestrichen je 10.000 bzw. unter ist faktisch Dreijährige, im § 42 8,2<br />

SGB VIII aufgegangen. Bei der Zahl der jährlich in Obhut genommen en Kinder ist zu beachten, dass ein<br />

Kinder je 10.000 Drei- bis unter Sechsjährige und 6,7 Kinder je 10.000 Sechs- bis unter Neunjährige. Diese<br />

Kind mehrmals im Jahr in Obhut genommen werden kann. Wie oft dies g eschieht, lässt sich der Statistik<br />

Entwicklungen nicht entnehmen. haben sich auch im Jahr 2008 weiter fortgesetzt. 18 45<br />

16<br />

Inobhutnahmen auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen spielen in den hier betrachteten Altersgruppen keine Rolle.<br />

17<br />

Bis 2005 Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) und Herausnahmen (§ 43 SGB VIII). Der Tatbestand der Herausnahme hat quantitativ fast keine<br />

Rolle gespielt und wurde ersatzlos gestrichen bzw. ist faktisch im § 42 SGB VIII aufgegangen. Bei der Zahl der jährlich in Obhut genommenen<br />

Kinder ist zu beachten, dass ein Kind mehrmals im Jahr in Obhut genommen werden kann. Wie oft dies geschieht, lässt sich der<br />

Statistik nicht entnehmen.<br />

18<br />

Laut den kurz vor Projektende veröffentlichten Pressemitteilungen des Landesbetriebs für Information und Technik Nordrhein-Westfalen<br />

(Pressemitteilung vom 24.06.2009) sowie des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 26.06.2009) zu den Inobhutnahmen<br />

für das Jahr 2008 zeigt sich auch in diesem Jahr ein starker Anstieg der Fallzahlen: Die Zahl der Inobhutnahmen bei unter<br />

Sechsjährigen hat sich zwischen 2007 und 2008 von 917 auf 1.185 Fälle erhöht (+29%). Aufgrund des Projektendes kann an dieser Stelle<br />

nur auf die Veröffentlichung der 2008er-Daten hingewiesen werden, ohne diese hier und im Folgenden systematisch berücksichtigen zu<br />

können.

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