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Taborstraße - Forschungsbereich für Verkehrsplanung und ...

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sich dennoch auf die Belastungen der Oberen Augartenstraße zwischen Unterer<br />

Augartenstraße <strong>und</strong> <strong>Taborstraße</strong> aus.<br />

Des Weiteren ist im Bereich Praterstern ein direktes Zufahren zur Heinestraße nicht<br />

möglich. Die Hauptverkehrströme bewegen sich über die Mühlfeldgasse Richtung<br />

<strong>Taborstraße</strong>, bzw. Richtung Praterstern.<br />

5. Verkehrserzeugung<br />

Um den Quell- <strong>und</strong> Zielverkehr der entsprechend gewählten Verkehrszellen zu bestimmen<br />

wurde ein multimodales Verkehrsnachfragemodell erstellt. Es sind die nicht<br />

motorisierten Verkehrsteilnehmer, der öffentliche Verkehr <strong>und</strong> der motorisierte<br />

Individualverkehr zu berücksichtigen. Darüber hinaus ergibt sich hiermit die<br />

Möglichkeit Veränderungen im Modal Split durch entsprechende<br />

Lenkungsmaßnahmen (Reduktion der Durchschnittgeschwindigkeit des MIV,<br />

Beschleunigungsmaßnahmen beim ÖV) mit Relativwerten darzustellen.<br />

5.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Als Untersuchungsgebiet wurde das ganze Wiener Stadtgebiet gewählt. Dieses<br />

wurde jedoch in 4 Zonen unterteilt, vor allem, um im Bereich der Taborstrasse eine<br />

bessere Feinabstimmung zu erzielen (Wahl von kleineren Verkehrszellen). Die<br />

Berücksichtigung des gesamten Wiener Stadtgebietes wurde in Betracht gezogen,<br />

um eine realistische Zahl an Wegen pro Tag als Vergleichsbasis heranziehen zu<br />

können.<br />

Dadurch konnten die Erzeugungsrate der maßgebenden Strukturgröße <strong>und</strong> das<br />

spezifisches Verkehrsaufkommen aus dem kalibrierten Modell <strong>für</strong> Gesamt-Wien<br />

übernommen werden <strong>und</strong> der Anteil der Wege innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

musste nicht explizit berücksichtigt werden, bzw. die oben genannten Faktor<br />

zusätzlich mit diesem abgemindert werden.<br />

Zone 0<br />

Zone 1<br />

Zone 2<br />

Zone 3<br />

Untersuchungsgebiet 1., 2. Bezirk<br />

Rest 2., 20.,21.,22. Bezirk<br />

Rest 1., 3.,4.,5.,6.,7.,8.,9.Bezirk<br />

10. - 19., 23. Bezirk<br />

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