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nds 2-2013<br />
27<br />
Bei der Besoldungsgruppe A13 gibt es<br />
für 30-jährige BerufsanfängerInnen beim<br />
Grundgehalt keinen Unterschied. Beim Lebensverdienst<br />
sieht es etwas anders aus. Aufgrund<br />
des Dienstalters verbleiben sie nicht 36<br />
Monate in Stufe 5, sondern nur 23 Monate.<br />
Hieraus ergibt ergibt sich dann beim Lebensverdienst<br />
nach der Neureglung ein um ca.<br />
10.000 Euro niedriger Betrag.<br />
Sek. I-Lehrkräfte benachteiligt<br />
Bei einer Einstellung an einer Hauptschule<br />
oder Realschule geht es beim Grundgehalt jedoch<br />
für 30-jährige BerufseinsteigerInnen nicht<br />
ohne Verluste. Nach der Neuregelung würden sie<br />
nach A12 in der Erfahrungsstufe 4 ein Grundgehalt<br />
von ca. 3.024 Euro brutto erhalten.<br />
Bei einer Eingruppierung nach dem Dienstalter<br />
müssten sie jedoch in die Stufe 5 kommen,<br />
Grundgehalt ca. 3.169 Euro. Die neue Regelung<br />
bedeutet ein Minus von 145,66 Euro bzw. ein<br />
um ca. 32.234 Euro geringeren Lebensverdienst.<br />
Bei einem späteren Berufseinstieg sind die<br />
Verluste aufgrund der Neuregelung noch höher.<br />
Aufgrund der längeren Laufzeit (26 statt<br />
24 Jahre) zur Erreichung der letzten Erfahrungsstufe<br />
verschärft sich ab einem Eintrittsalter<br />
von 37 das Problem bei Zurruhesetzung.<br />
Vergleicht man die Kosten für das Grundgehalt,<br />
welches vom Land NRW für die BerufseinsteigerInnen<br />
nach der neuen bzw. der<br />
alten Regelung aufgebracht werden muss, so<br />
wird das Land NRW voraussichtlich monatlich<br />
für das Grundgehalt der BerufseinsteigerInnen<br />
2012 an Grundschulen ca. 75.000<br />
Euro, an Hauptschulen ca. 23.000 Euro und<br />
an Realschulen ca. 24.000 Euro weniger aufbringen<br />
müssen.<br />
Beamtinnen und Beamte haben bereits vielfältige Sparopfer erbracht<br />
Die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist stark durch Einsparungen der jeweiligen<br />
Landesregierungen in den letzten Jahren geprägt. Dies ist deutlich abzulesen an den Abschlüssen<br />
des Landeshaushaltes NRW der letzten Jahre bis einschließlich 2011.<br />
Sofern die Regierung in NRW ihr Sanierungsprogramm beibehält, werden bei den Beamten<br />
bis zum Jahre 2020 etwa 31,7 Milliarden Euro eingespart werden. Schon jetzt ist eine Sparsumme<br />
seit 2006 bis 2011 von 12,4 Milliarden Euro erreicht.<br />
Bis 2007 gab es Kürzungen in Höhe von drei Millionen Euro zu Gunsten des Landes. 2007<br />
hieß es: Das Weihnachtsgeld soll sozial gestaffelt werden und auf 50 bis 60 Prozent des Monatseinkommens<br />
gekürzt werden. Das Urlaubsgeld fällt für alle Besoldungsgruppen komplett<br />
weg. Die Maßnahmen sollten laut Landesregierung zunächst auf drei Jahre befris-tet sein. Die<br />
Arbeitszeitverlängerung von 39 auf 41 Stunden (1 Pflichtstunde mehr) sollte gleichfalls befristet<br />
sein, ist inzwischen aber entfristet worden. Beamte in NRW wurden auch 2012 am Sanierungsprogramm<br />
der Regierung beteiligt.<br />
Das Sanierungsprogramm wurde 1998 beschlossen. Seitdem sind nach und nach Maßnahmen<br />
zur Reduzierung der Personalkosten durchgesetzt worden. Allein die drei Nullrunden brachten der<br />
nordrhein-westfälischen Regierung im Jahre 2011 ein Umschichtungspotenzial von 653 Millionen<br />
Euro ein. Durch das gestrichene Urlaubsgeld konnten 65 Millionen und durch die Kürzungen beim<br />
Weihnachtsgeld etwa 750 Millionen Euro eingespart werden. Auch die Arbeitszeitenverlängerung<br />
trug mit rund 331 Millionen Euro und die Eigenbeteiligung bei den Arzt- und Arzneigebühren<br />
nochmals etwa 100 Millionen Euro zum Sanierungsprogramm bei. Die Kürzung und der Wegfall bestimmter<br />
Zulagen, die Änderungen in der Beamtenbesoldung sowie bestimmte Beförderungssperren<br />
brachten weitere 247 Millionen Euro eingespartes Haushaltsgeld. Ganze 36 Millionen Euro konnten<br />
durch den Wegfall der Jubiläumsgelder seit 1999 bis 2011 aufgebracht werden. Beamte, die 25 Jahre<br />
im Dienst waren, hatten 300 Euro Jubiläumsgeld und Beamte, die 40 Jahre aktiv im Dienst waren,<br />
400 Euro erhalten. Dies fiel aber 1999 im Rahmen des Sparpaketes weg. U.L.<br />
Für die BerufseinsteigerInnen an Gymnasien<br />
könnten die Kosten nach der Neuregelung<br />
um ca. 11.000 Euro und für die an den Förderschulen<br />
um ca. 22.000 Euro steigen. Dies<br />
entspräche einem Anstieg des Grundgehaltes<br />
um durchschnittlich ca. 61 Euro am Gymnasium<br />
und 41 Euro an den Förderschulen. Ausnahme<br />
beim höheren Dienst ist aufgrund des<br />
höheren Eintrittsalters wahrscheinlich nur das<br />
Berufskolleg. Hier würden insgesamt 18.000<br />
Euro monatlich weniger aufgebracht und das<br />
Grundgehalt um durchschnittlich ca. 34 Euro<br />
gekürzt.<br />
Einsparpotenzial<br />
Im Versorgungsbereich führt der aktuelle<br />
Gesetzesentwurf durch die Verlängerung der<br />
Lebensarbeitzeit inklusvie der angepassten Versorgungsabschläge<br />
zu jährlichen Einsparungen<br />
von geschätzt bis zu 251 bis 334 Millionen<br />
Euro. Eine annähernde jährliche Einsparung in<br />
dieser Bandbreitenhöhe ist nicht vor dem Jahr<br />
2055 zu erwarten. Bis dahin werden sich die<br />
jährlichen Einsparungen zunächst sehr langsam<br />
und später um so dynamischer aufbauen.<br />
Die Kürzung der Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten<br />
auf die Versorgung<br />
von bis zu drei Jahren auf bis zu 855 Tagen<br />
führt in der vollen Wirkung bis zum Jahr 2042<br />
zu Einsparungen von rund 25 Mio. Euro (heutiges<br />
Bezügeniveau).<br />
Insgesamt würde das Land nach der geplanten<br />
Neuregelung bei den Grundgehältern<br />
für die 2012 eingestellten KollegInnen monatlich<br />
ca. 40.000 Euro einsparen.<br />
Die Gewerkschaften fordern die Landesregierung<br />
auf, ihre Sparpolitik zu beenden und<br />
nicht durch weitere Einsparungen, wie im aktuellen<br />
Entwurf des Ersten Dienstrechtsanpassungsgesetzes<br />
vorgesehen, noch auszuweiten.<br />
Helmut Hermes/Ute Lorenz<br />
Helmut Hermes<br />
Mitglied im Referat A<br />
(Dienstrecht, Besoldung und<br />
Vergütung) der <strong>GEW</strong> NRW<br />
Ute Lorenz<br />
Referentin für Angestelltenund<br />
Beamtenrecht, Tarifrecht<br />
und Mitbestimmung<br />
<strong>GEW</strong> NRW