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nds 2-2013<br />

27<br />

Bei der Besoldungsgruppe A13 gibt es<br />

für 30-jährige BerufsanfängerInnen beim<br />

Grundgehalt keinen Unterschied. Beim Lebensverdienst<br />

sieht es etwas anders aus. Aufgrund<br />

des Dienstalters verbleiben sie nicht 36<br />

Monate in Stufe 5, sondern nur 23 Monate.<br />

Hieraus ergibt ergibt sich dann beim Lebensverdienst<br />

nach der Neureglung ein um ca.<br />

10.000 Euro niedriger Betrag.<br />

Sek. I-Lehrkräfte benachteiligt<br />

Bei einer Einstellung an einer Hauptschule<br />

oder Realschule geht es beim Grundgehalt jedoch<br />

für 30-jährige BerufseinsteigerInnen nicht<br />

ohne Verluste. Nach der Neuregelung würden sie<br />

nach A12 in der Erfahrungsstufe 4 ein Grundgehalt<br />

von ca. 3.024 Euro brutto erhalten.<br />

Bei einer Eingruppierung nach dem Dienstalter<br />

müssten sie jedoch in die Stufe 5 kommen,<br />

Grundgehalt ca. 3.169 Euro. Die neue Regelung<br />

bedeutet ein Minus von 145,66 Euro bzw. ein<br />

um ca. 32.234 Euro geringeren Lebensverdienst.<br />

Bei einem späteren Berufseinstieg sind die<br />

Verluste aufgrund der Neuregelung noch höher.<br />

Aufgrund der längeren Laufzeit (26 statt<br />

24 Jahre) zur Erreichung der letzten Erfahrungsstufe<br />

verschärft sich ab einem Eintrittsalter<br />

von 37 das Problem bei Zurruhesetzung.<br />

Vergleicht man die Kosten für das Grundgehalt,<br />

welches vom Land NRW für die BerufseinsteigerInnen<br />

nach der neuen bzw. der<br />

alten Regelung aufgebracht werden muss, so<br />

wird das Land NRW voraussichtlich monatlich<br />

für das Grundgehalt der BerufseinsteigerInnen<br />

2012 an Grundschulen ca. 75.000<br />

Euro, an Hauptschulen ca. 23.000 Euro und<br />

an Realschulen ca. 24.000 Euro weniger aufbringen<br />

müssen.<br />

Beamtinnen und Beamte haben bereits vielfältige Sparopfer erbracht<br />

Die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist stark durch Einsparungen der jeweiligen<br />

Landesregierungen in den letzten Jahren geprägt. Dies ist deutlich abzulesen an den Abschlüssen<br />

des Landeshaushaltes NRW der letzten Jahre bis einschließlich 2011.<br />

Sofern die Regierung in NRW ihr Sanierungsprogramm beibehält, werden bei den Beamten<br />

bis zum Jahre 2020 etwa 31,7 Milliarden Euro eingespart werden. Schon jetzt ist eine Sparsumme<br />

seit 2006 bis 2011 von 12,4 Milliarden Euro erreicht.<br />

Bis 2007 gab es Kürzungen in Höhe von drei Millionen Euro zu Gunsten des Landes. 2007<br />

hieß es: Das Weihnachtsgeld soll sozial gestaffelt werden und auf 50 bis 60 Prozent des Monatseinkommens<br />

gekürzt werden. Das Urlaubsgeld fällt für alle Besoldungsgruppen komplett<br />

weg. Die Maßnahmen sollten laut Landesregierung zunächst auf drei Jahre befris-tet sein. Die<br />

Arbeitszeitverlängerung von 39 auf 41 Stunden (1 Pflichtstunde mehr) sollte gleichfalls befristet<br />

sein, ist inzwischen aber entfristet worden. Beamte in NRW wurden auch 2012 am Sanierungsprogramm<br />

der Regierung beteiligt.<br />

Das Sanierungsprogramm wurde 1998 beschlossen. Seitdem sind nach und nach Maßnahmen<br />

zur Reduzierung der Personalkosten durchgesetzt worden. Allein die drei Nullrunden brachten der<br />

nordrhein-westfälischen Regierung im Jahre 2011 ein Umschichtungspotenzial von 653 Millionen<br />

Euro ein. Durch das gestrichene Urlaubsgeld konnten 65 Millionen und durch die Kürzungen beim<br />

Weihnachtsgeld etwa 750 Millionen Euro eingespart werden. Auch die Arbeitszeitenverlängerung<br />

trug mit rund 331 Millionen Euro und die Eigenbeteiligung bei den Arzt- und Arzneigebühren<br />

nochmals etwa 100 Millionen Euro zum Sanierungsprogramm bei. Die Kürzung und der Wegfall bestimmter<br />

Zulagen, die Änderungen in der Beamtenbesoldung sowie bestimmte Beförderungssperren<br />

brachten weitere 247 Millionen Euro eingespartes Haushaltsgeld. Ganze 36 Millionen Euro konnten<br />

durch den Wegfall der Jubiläumsgelder seit 1999 bis 2011 aufgebracht werden. Beamte, die 25 Jahre<br />

im Dienst waren, hatten 300 Euro Jubiläumsgeld und Beamte, die 40 Jahre aktiv im Dienst waren,<br />

400 Euro erhalten. Dies fiel aber 1999 im Rahmen des Sparpaketes weg. U.L.<br />

Für die BerufseinsteigerInnen an Gymnasien<br />

könnten die Kosten nach der Neuregelung<br />

um ca. 11.000 Euro und für die an den Förderschulen<br />

um ca. 22.000 Euro steigen. Dies<br />

entspräche einem Anstieg des Grundgehaltes<br />

um durchschnittlich ca. 61 Euro am Gymnasium<br />

und 41 Euro an den Förderschulen. Ausnahme<br />

beim höheren Dienst ist aufgrund des<br />

höheren Eintrittsalters wahrscheinlich nur das<br />

Berufskolleg. Hier würden insgesamt 18.000<br />

Euro monatlich weniger aufgebracht und das<br />

Grundgehalt um durchschnittlich ca. 34 Euro<br />

gekürzt.<br />

Einsparpotenzial<br />

Im Versorgungsbereich führt der aktuelle<br />

Gesetzesentwurf durch die Verlängerung der<br />

Lebensarbeitzeit inklusvie der angepassten Versorgungsabschläge<br />

zu jährlichen Einsparungen<br />

von geschätzt bis zu 251 bis 334 Millionen<br />

Euro. Eine annähernde jährliche Einsparung in<br />

dieser Bandbreitenhöhe ist nicht vor dem Jahr<br />

2055 zu erwarten. Bis dahin werden sich die<br />

jährlichen Einsparungen zunächst sehr langsam<br />

und später um so dynamischer aufbauen.<br />

Die Kürzung der Anrechnung von Hochschulausbildungszeiten<br />

auf die Versorgung<br />

von bis zu drei Jahren auf bis zu 855 Tagen<br />

führt in der vollen Wirkung bis zum Jahr 2042<br />

zu Einsparungen von rund 25 Mio. Euro (heutiges<br />

Bezügeniveau).<br />

Insgesamt würde das Land nach der geplanten<br />

Neuregelung bei den Grundgehältern<br />

für die 2012 eingestellten KollegInnen monatlich<br />

ca. 40.000 Euro einsparen.<br />

Die Gewerkschaften fordern die Landesregierung<br />

auf, ihre Sparpolitik zu beenden und<br />

nicht durch weitere Einsparungen, wie im aktuellen<br />

Entwurf des Ersten Dienstrechtsanpassungsgesetzes<br />

vorgesehen, noch auszuweiten.<br />

Helmut Hermes/Ute Lorenz<br />

Helmut Hermes<br />

Mitglied im Referat A<br />

(Dienstrecht, Besoldung und<br />

Vergütung) der <strong>GEW</strong> NRW<br />

Ute Lorenz<br />

Referentin für Angestelltenund<br />

Beamtenrecht, Tarifrecht<br />

und Mitbestimmung<br />

<strong>GEW</strong> NRW

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