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8<br />

bildung<br />

Der Inklusionsprozess in NRW<br />

Sind die Schulen wirklich auf einem guten Weg?<br />

Das Statistische Landesamt IT.NRW gibt als aktuelle Meldung in diesen Tagen heraus,<br />

dass sich der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die<br />

in allgemeinen Schulen unterrichtet werden, in den letzten fünf Jahren in NRW<br />

von 10,27 auf 19,28 Prozent fast verdoppelt hat. In Westfalen stieg der Anteil<br />

im gleichen Zeitraum um mehr als 10 Prozent. Bei einer annähernd konstanten<br />

Zahl der förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler landesweit (ca. 117.000) ist<br />

der Schüleranteil in den Förderschulen in NRW von 89,73 auf 80,72 Prozent gesunken.<br />

Spiegeln diese Zahlen nicht doch einen Erfolg auf dem Weg zur Inklusion<br />

wider? Hat Schulministerin Sylvia Löhrmann Recht, wenn sie in der Landespressekonferenz<br />

am 22. Januar 2013 darauf hingewiesen hat, dass das Land auf dem<br />

Weg zu einem inklusiven Schulsystem spürbar vorankomme?<br />

Eine ehrliche Bilanz müsste aus Sicht der<br />

<strong>GEW</strong> gleichzeitig auch benennen:<br />

u wie die Kinder mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf in der allgemeinen Schule<br />

gefördert werden;<br />

u wie zufrieden die Kinder mit ihrer Situation<br />

sind;<br />

u welche Unterstützung die Lehrkräfte der<br />

allgemeinen Schulen und der Förderschulen<br />

vor Beginn des Prozesses und begleitend<br />

erhalten;<br />

u wie sich der Arbeitsplatz für die Förderschullehrkräfte<br />

verändert hat;<br />

u ob Rahmenbedingungen, die in den letzten<br />

Jahren durch einen langsamen Anstieg der<br />

„Inklusionsquoten“ und andere Vorgaben<br />

noch realisiert werden konnten, in Zukunft<br />

in gleicher Weise möglich sind.<br />

Einige Beispiele mögen diesen schwierigen<br />

Prozess, der leider nicht klug, transparent und<br />

gesteuert verläuft und nur durch das hohe<br />

Engagement der Kolleginnen und Kollegen in<br />

den Schulen möglich ist, beleuchten.<br />

Beispiel Grundschule<br />

In eine Grundschulklasse wird ein Schüler<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeschult.<br />

Für diesen Schüler kommt eine Sonderpädagogin<br />

oder ein Sonderpädagoge für zwei<br />

Stunden (!) pro Woche in die Klasse, in der<br />

übrigen Unterrichtszeit muss die Grundschullehrkraft<br />

die Förderung allein stemmen. Diese<br />

Einzelintegration soll zwar möglichst vermieden<br />

werden, ist in der Realität aber stark verbreitet.<br />

Gleichzeitig bedeutet das für die Kollegin aus<br />

der Förderschule, dass sie nicht mehr nur an<br />

einer Schule tätig ist, sondern an mehreren<br />

Schulen eingesetzt ist. Sie fühlt sich inzwischen<br />

als Reiselehrerin, die keine Anbindung an ein<br />

Kollegium mehr hat und keine Zeit für die<br />

notwendige Beratung mit anderen Förderschullehrkräften<br />

oder mit den RegelschullehrerInnen.<br />

Andere Grundschulen müssen bei der erstmaligen<br />

Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf völlig ohne sonderpädagogische<br />

Unterstützung auskommen,<br />

weil die ausgeschriebenen Stellen nicht besetzt<br />

werden können.

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