4 Die lateinische Dissertationsschrift von 1754: „Quod nimis cito ac ...
4 Die lateinische Dissertationsschrift von 1754: „Quod nimis cito ac ...
4 Die lateinische Dissertationsschrift von 1754: „Quod nimis cito ac ...
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65<br />
Bevölkerungskreisen zeigt die Verfasserin am Schluss der Paragraphen zur Einschätzung<br />
der Alexipharmaka, wenn sie schreibt, dass diese nicht halten, was man<br />
sich gemeinhin <strong>von</strong> ihnen verspricht. <strong>Die</strong> Doktorandin ist der Überzeugung, dass diese<br />
nicht in der Lage sind, das Krankm<strong>ac</strong>hende aus dem Körper auszutreiben, sondern<br />
solche Alexipharmaka würden sogar die schädlichen Stoffe noch mehr mit den<br />
Körpersäften verbinden. Dabei beruft sie sich auf Juncker, der den „perversen<br />
Gebrauch dieser Mittel bei bösartigen Krankheiten ohne Indikation n<strong>ac</strong>hdrücklich untersagt“.<br />
200<br />
Allerdings führt auch Juncker in seinem „Conspectus Formularum Medicarum“ bei<br />
verschiedenen Indikationen Alexipharmaka n<strong>ac</strong>h Stahl in Form <strong>von</strong> Pulver oder Essenz<br />
an. 201 Dorothea Christiana Erxleben warnt vor dem unkontrollierten Gebrauch<br />
der Alexipharmaka, die auch das Herz nicht vor schädlichen Stoffen bewahren könnten.<br />
Durch Beschleunigung des Blutkreislaufes (circulum sanguinis) würden die<br />
Schadstoffe sogar noch schneller zum Herzen gelangen.<br />
In Paragraph XXIII setzt sie diesen Gedankengang fort und wiederholt, dass die Alexipharmaka<br />
das Herz nicht vor den schädlichen Stoffen im Körper bewahren können<br />
und selbst wenn, nütze auch das nichts, denn auch die Lunge oder noch viel mehr<br />
das Gehirn müssten doch vor den malignen Stoffen geschützt werden.<br />
So ist es für den Leser <strong>von</strong> Bedeutung, dass die Erxleben die im Jahre 1718 erschienenen<br />
„Breslauischen Sammlungen <strong>von</strong> Natur – und Medizingeschichten“ erwähnt,<br />
wo bereits ihre im § XXIII vertretenen Auffassungen und Erkenntnisse, erste<br />
Erwähnung fanden. Der interessierte Leser jener Zeit wird ermuntert, sich mit medizinischen<br />
Ideen und deren Genese weiterführend zu beschäftigen. Deshalb finden<br />
die „Breslauischen Sammlungen“ im § XXIII nur kurze Erwähnung. 202<br />
4.3.9 Zusammenfassung zum Gebrauch der Vomitiva, Laxantia und Sudorifera<br />
In den nächsten fünf Paragraphen, §§ XXIV – XXVIII, gibt die Verfasserin eine Zusammenfassung<br />
des bereits Gesagten: § XXIV: Diaphoretika sollten nur unter besonderer,<br />
vorsichtiger Betr<strong>ac</strong>htung des Kranken verordnet werden, da sie sonst statt<br />
der erwarteten Hilfe große Gefahren für den Patienten mit sich bringen. An dieser<br />
Stelle fügt sie ein sehr anschauliches Zitat <strong>von</strong> Stahl ein:<br />
200 Vgl. Erxleben (<strong>1754</strong>), § XXII, S. 20/21.<br />
201 Vgl. Juncker (1730), S. 23, S. 51.<br />
202 Vgl. Erxleben (<strong>1754</strong>), § XXIII, S. 21.