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4 Die lateinische Dissertationsschrift von 1754: „Quod nimis cito ac ...

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65<br />

Bevölkerungskreisen zeigt die Verfasserin am Schluss der Paragraphen zur Einschätzung<br />

der Alexipharmaka, wenn sie schreibt, dass diese nicht halten, was man<br />

sich gemeinhin <strong>von</strong> ihnen verspricht. <strong>Die</strong> Doktorandin ist der Überzeugung, dass diese<br />

nicht in der Lage sind, das Krankm<strong>ac</strong>hende aus dem Körper auszutreiben, sondern<br />

solche Alexipharmaka würden sogar die schädlichen Stoffe noch mehr mit den<br />

Körpersäften verbinden. Dabei beruft sie sich auf Juncker, der den „perversen<br />

Gebrauch dieser Mittel bei bösartigen Krankheiten ohne Indikation n<strong>ac</strong>hdrücklich untersagt“.<br />

200<br />

Allerdings führt auch Juncker in seinem „Conspectus Formularum Medicarum“ bei<br />

verschiedenen Indikationen Alexipharmaka n<strong>ac</strong>h Stahl in Form <strong>von</strong> Pulver oder Essenz<br />

an. 201 Dorothea Christiana Erxleben warnt vor dem unkontrollierten Gebrauch<br />

der Alexipharmaka, die auch das Herz nicht vor schädlichen Stoffen bewahren könnten.<br />

Durch Beschleunigung des Blutkreislaufes (circulum sanguinis) würden die<br />

Schadstoffe sogar noch schneller zum Herzen gelangen.<br />

In Paragraph XXIII setzt sie diesen Gedankengang fort und wiederholt, dass die Alexipharmaka<br />

das Herz nicht vor den schädlichen Stoffen im Körper bewahren können<br />

und selbst wenn, nütze auch das nichts, denn auch die Lunge oder noch viel mehr<br />

das Gehirn müssten doch vor den malignen Stoffen geschützt werden.<br />

So ist es für den Leser <strong>von</strong> Bedeutung, dass die Erxleben die im Jahre 1718 erschienenen<br />

„Breslauischen Sammlungen <strong>von</strong> Natur – und Medizingeschichten“ erwähnt,<br />

wo bereits ihre im § XXIII vertretenen Auffassungen und Erkenntnisse, erste<br />

Erwähnung fanden. Der interessierte Leser jener Zeit wird ermuntert, sich mit medizinischen<br />

Ideen und deren Genese weiterführend zu beschäftigen. Deshalb finden<br />

die „Breslauischen Sammlungen“ im § XXIII nur kurze Erwähnung. 202<br />

4.3.9 Zusammenfassung zum Gebrauch der Vomitiva, Laxantia und Sudorifera<br />

In den nächsten fünf Paragraphen, §§ XXIV – XXVIII, gibt die Verfasserin eine Zusammenfassung<br />

des bereits Gesagten: § XXIV: Diaphoretika sollten nur unter besonderer,<br />

vorsichtiger Betr<strong>ac</strong>htung des Kranken verordnet werden, da sie sonst statt<br />

der erwarteten Hilfe große Gefahren für den Patienten mit sich bringen. An dieser<br />

Stelle fügt sie ein sehr anschauliches Zitat <strong>von</strong> Stahl ein:<br />

200 Vgl. Erxleben (<strong>1754</strong>), § XXII, S. 20/21.<br />

201 Vgl. Juncker (1730), S. 23, S. 51.<br />

202 Vgl. Erxleben (<strong>1754</strong>), § XXIII, S. 21.

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