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Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie

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AMOKLAUF<br />

Aufgaben der Lehrpersonen<br />

1. Sofort die Polizei Tel. 133 verständigen (lassen) - per Handy, durch<br />

vertrauenswürdige/n SchülerIn, durch andere Lehrpersonen<br />

2. Direktion verständigen (lassen)<br />

3. Sollten SchülerInnen/Lehrpersonen verletzt sein, lebensrettende Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen ergreifen<br />

4. Regeln zur Psychischen-Ersten-Hilfe beachten und anwenden *<br />

5. Wenn möglich, SchülerInnen in geschützte Räume evakuieren<br />

6. Auf jeden Fall außerschulische fachliche Unterstützung zur Bearbeitung<br />

des traumatischen Ereignisses anfordern (<strong>Schulpsychologie</strong>,<br />

Kriseninterventionsteam) und alle weiteren Maßnahmen besprechen!<br />

7. Möglichst bald nach dem Ereignis wieder mit dem Unterricht beginnen, Schule<br />

keinesfalls länger schließen bzw. möglichst schnell wieder den Schulbetrieb<br />

aufnehmen!<br />

Aufgaben der Schulleitung<br />

1. Sicher stellen, dass die Polizei/Gendarmerie verständigt wurde<br />

2. Evakuierung des Schulhauses veranlassen, wenn notwendig<br />

3. Vorgesetzte Dienststelle informieren<br />

4. Medienverweis an vorgesetzte Dienststelle als Auskunftsgeber<br />

5. Auf jeden Fall außerschulische fachliche Unterstützung (<strong>Schulpsychologie</strong>,<br />

Krisenteams) zur Bewältigung im Lehrerkollegium anfordern und weitere<br />

Maßnahmen und Vorgehensweisen besprechen!<br />

Psychische-Erste-Hilfe*<br />

‣ Ruhe bewahren, damit möglichst keine Panikreaktionen bei Tätern und Opfern<br />

eintreten!<br />

‣ Fluchtweg für den/die TäterIn freihalten, nicht den Helden/die Heldin spielen!<br />

* siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und „Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe“<br />

sowie „Interventionen in Klassen“ unter www.krisenintervention.tsn.at<br />

Landesschulrat für Tirol Abt. <strong>Schulpsychologie</strong>-Bildungsberatung 11

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