Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie
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AMOKLAUF<br />
Aufgaben der Lehrpersonen<br />
1. Sofort die Polizei Tel. 133 verständigen (lassen) - per Handy, durch<br />
vertrauenswürdige/n SchülerIn, durch andere Lehrpersonen<br />
2. Direktion verständigen (lassen)<br />
3. Sollten SchülerInnen/Lehrpersonen verletzt sein, lebensrettende Erste-Hilfe-<br />
Maßnahmen ergreifen<br />
4. Regeln zur Psychischen-Ersten-Hilfe beachten und anwenden *<br />
5. Wenn möglich, SchülerInnen in geschützte Räume evakuieren<br />
6. Auf jeden Fall außerschulische fachliche Unterstützung zur Bearbeitung<br />
des traumatischen Ereignisses anfordern (<strong>Schulpsychologie</strong>,<br />
Kriseninterventionsteam) und alle weiteren Maßnahmen besprechen!<br />
7. Möglichst bald nach dem Ereignis wieder mit dem Unterricht beginnen, Schule<br />
keinesfalls länger schließen bzw. möglichst schnell wieder den Schulbetrieb<br />
aufnehmen!<br />
Aufgaben der Schulleitung<br />
1. Sicher stellen, dass die Polizei/Gendarmerie verständigt wurde<br />
2. Evakuierung des Schulhauses veranlassen, wenn notwendig<br />
3. Vorgesetzte Dienststelle informieren<br />
4. Medienverweis an vorgesetzte Dienststelle als Auskunftsgeber<br />
5. Auf jeden Fall außerschulische fachliche Unterstützung (<strong>Schulpsychologie</strong>,<br />
Krisenteams) zur Bewältigung im Lehrerkollegium anfordern und weitere<br />
Maßnahmen und Vorgehensweisen besprechen!<br />
Psychische-Erste-Hilfe*<br />
‣ Ruhe bewahren, damit möglichst keine Panikreaktionen bei Tätern und Opfern<br />
eintreten!<br />
‣ Fluchtweg für den/die TäterIn freihalten, nicht den Helden/die Heldin spielen!<br />
* siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und „Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe“<br />
sowie „Interventionen in Klassen“ unter www.krisenintervention.tsn.at<br />
Landesschulrat für Tirol Abt. <strong>Schulpsychologie</strong>-Bildungsberatung 11