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Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie

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Verdacht auf SEXUELLE GEWALT<br />

an Schülern und Schülerinnen<br />

Zur Frage der Anzeigepflicht<br />

Es gilt § 84 der Strafprozessordnung, der keine automatische Anzeigepflicht für<br />

Lehrpersonen vorsieht, wenn im Sinne des Opferschutzes die Wahrung bestehender<br />

Vertrauensverhältnisse und die glaubwürdige Zusicherung der Vertraulichkeit<br />

gegenüber dem hilfsbedürftigen Menschen für die Zukunft dazu dienen soll, um diesen<br />

Personenkreis zur Inanspruchnahme von Rat und Hilfe zu ermutigen.<br />

In der Regel ist dies im Einzelfall abzuwägen. Deshalb wird auf die Möglichkeit<br />

hingewiesen, mit der <strong>Schulpsychologie</strong> oder der Rechtsabteilung des Landesschulrates<br />

Kontakt aufzunehmen.<br />

Aufgaben der Lehrpersonen<br />

1. auf Signale achten, die auf sexuelle Gewalt an SchülerInnen hindeuten<br />

(siehe Seite 2)<br />

2. dem Kind/Jugendlichen Glauben schenken, es entlasten<br />

Regeln und Gesprächsführung der Psychischen-Ersten-Hilfe 3 anwenden<br />

3. für sich selbst Unterstützung suchen: KollegInnen, Beratungseinrichtung, Kinderund<br />

Jugendanwalt (entsprechende Einrichtungen auf Seite 3)<br />

4. Vertrauensbeziehungen zum Kind stärken<br />

5. keine Versprechungen machen, die man nicht halten kann<br />

6. Aussagen und Verhaltensweisen in einem Gedächtnisprotokoll festhalten<br />

7. Einbeziehung der Schulleitung<br />

8. Bei positivem Verhältnis des Kindes zu den Eltern/einem Elternteil, dem Kind Mut<br />

machen, mit Mutter oder Vater oder einer anderen familiären Vertrauensperson<br />

darüber zu sprechen<br />

9. Bei schlechtem Verhältnis des Kindes zu den Eltern/einem Elternteil, den<br />

Schüler/die Schülerin zu einer Beratungsstelle vermitteln oder dort hin begleiten<br />

(Beratungsstellen arbeiten anonym und unternehmen nichts ohne Einverständnis<br />

des/der Betroffenen, siehe folgende Seite)<br />

10. Dokumentation über geführte Gespräche und veranlasste Maßnahmen<br />

3 siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe<br />

sowie „Interventionen in Klassen“ unter www.krisenintervention.tsn.at<br />

Landesschulrat für Tirol Abt. <strong>Schulpsychologie</strong>-Bildungsberatung 24

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