Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie
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Verdacht auf SEXUELLE GEWALT<br />
an Schülern und Schülerinnen<br />
Zur Frage der Anzeigepflicht<br />
Es gilt § 84 der Strafprozessordnung, der keine automatische Anzeigepflicht für<br />
Lehrpersonen vorsieht, wenn im Sinne des Opferschutzes die Wahrung bestehender<br />
Vertrauensverhältnisse und die glaubwürdige Zusicherung der Vertraulichkeit<br />
gegenüber dem hilfsbedürftigen Menschen für die Zukunft dazu dienen soll, um diesen<br />
Personenkreis zur Inanspruchnahme von Rat und Hilfe zu ermutigen.<br />
In der Regel ist dies im Einzelfall abzuwägen. Deshalb wird auf die Möglichkeit<br />
hingewiesen, mit der <strong>Schulpsychologie</strong> oder der Rechtsabteilung des Landesschulrates<br />
Kontakt aufzunehmen.<br />
Aufgaben der Lehrpersonen<br />
1. auf Signale achten, die auf sexuelle Gewalt an SchülerInnen hindeuten<br />
(siehe Seite 2)<br />
2. dem Kind/Jugendlichen Glauben schenken, es entlasten<br />
Regeln und Gesprächsführung der Psychischen-Ersten-Hilfe 3 anwenden<br />
3. für sich selbst Unterstützung suchen: KollegInnen, Beratungseinrichtung, Kinderund<br />
Jugendanwalt (entsprechende Einrichtungen auf Seite 3)<br />
4. Vertrauensbeziehungen zum Kind stärken<br />
5. keine Versprechungen machen, die man nicht halten kann<br />
6. Aussagen und Verhaltensweisen in einem Gedächtnisprotokoll festhalten<br />
7. Einbeziehung der Schulleitung<br />
8. Bei positivem Verhältnis des Kindes zu den Eltern/einem Elternteil, dem Kind Mut<br />
machen, mit Mutter oder Vater oder einer anderen familiären Vertrauensperson<br />
darüber zu sprechen<br />
9. Bei schlechtem Verhältnis des Kindes zu den Eltern/einem Elternteil, den<br />
Schüler/die Schülerin zu einer Beratungsstelle vermitteln oder dort hin begleiten<br />
(Beratungsstellen arbeiten anonym und unternehmen nichts ohne Einverständnis<br />
des/der Betroffenen, siehe folgende Seite)<br />
10. Dokumentation über geführte Gespräche und veranlasste Maßnahmen<br />
3 siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe<br />
sowie „Interventionen in Klassen“ unter www.krisenintervention.tsn.at<br />
Landesschulrat für Tirol Abt. <strong>Schulpsychologie</strong>-Bildungsberatung 24