Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie
Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie
Krisenmanagement DirektorInnen - Schulpsychologie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GEWALTHANDLUNGEN – ERPRESSUNG<br />
Aufgaben der Lehrperson und der Schulleitung<br />
Allgemein gilt<br />
• Bereits bei „kleinen“ Vorfällen einschreiten und nicht wegschauen –<br />
sofortiges Reagieren ist unabdingbar<br />
• Hinweise von SchülerInnen bzgl. vorgefallener Ereignisse ernst nehmen und<br />
Bewertung der Schwere des Vorfalls<br />
• Sachliche Beurteilung eines Vorfalles unter Berücksichtigung der verschiedenen<br />
Perspektiven der Beteiligten<br />
Umgang nach akutem Vorfall<br />
1. Schulleitung informieren<br />
2. Beteiligte Personen eruieren und namentlich festhalten<br />
3. Mit dem/der TäterIn/den TäterInnen darüber sprechen ohne vor zu verurteilen<br />
4. Den Vorfall/die Vorfälle in geeignetem Rahmen konkret ansprechen<br />
(Schüler-Lehrer, Schüler-Lehrer-Direktor)<br />
5. Gemeinsam mit Lehrperson Schwere des Vorfalls beurteilen<br />
6. Wenn notwendig, Information oder Beiziehung des BSI<br />
7. Erziehungsberechtigte(n) benachrichtigen und zu einem Gespräch bitten<br />
(evtl. unter Einbeziehung BSI/<strong>Schulpsychologie</strong>)<br />
8. Gemeinsames Festlegen von Sofort- und Folgemaßnahmen (z.B. Verweis an<br />
Beratungseinrichtungen/Zuziehung von Fachleuten, Möglichkeiten der Wiedergutmachung,<br />
Unterstützung durch Jugendwohlfahrt, „time-out-Klasse“, …)<br />
9. Mit den Eltern disziplinarische Konsequenzen ansprechen<br />
notfalls: Androhung von Schulausschluss bei massiver Gefährdung anderer<br />
SchülerInnen in Absprache mit dem BSI<br />
10. Aufarbeitung in der Klasse (Gesprächsrunden in Klassen) *<br />
11. Schriftliche Dokumentation der Ereignisse<br />
12. AnsprechpartnerIn/Lehrperson stellt dem Schüler/der Schülerin eine e-Mail-<br />
Adresse zur Verfügung, mit dem Auftrag, sich bei allfälligen weiteren<br />
Gewalthandlungen sofort zu melden<br />
* siehe „Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen“ und Maßnahmen zur Psychischen-Ersten-Hilfe<br />
unter www.krisenintervention.tsn.at<br />
Landesschulrat für Tirol Abt. <strong>Schulpsychologie</strong>-Bildungsberatung 21