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Evaluation - Landschaftsverband Rheinland

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Problemlagen bei Antragstellung<br />

schen den Zielsetzungen der pädagogischen Arbeit und den personellen Kapazitäten der<br />

Wohngruppen.<br />

„Es ergab sich die Schwierigkeit, dass im Grunde für die Integration einer so schwer verhaltensauffälligen<br />

Bewohnerin in der neuen Umgebung zu wenig Personal zur Verfügung steht, um<br />

sich intensiv mit ihr zu beschäftigen und konsequent pädagogisch zu arbeiten.“ (FORNELL 2003).<br />

Über die Aktivitäten von Gruppenpersonal und Abteilungsleitung hinausgehend wurde im<br />

Antragsbögen auch nach Versuchen der betreffenden Person gefragt, ihr Verhalten positiv<br />

zu beeinflussen, zu kontrollieren oder zu verändern. Diese Frage ist im Kontext des<br />

Handlungsansatzes von HEIJKOOP (1998) von besonderem Interesse. Er vertritt die These,<br />

dass Menschen mit geistiger Behinderung unter ihrem eigenen Problemverhalten<br />

und den daraus resultierenden Situationen leiden und Selbstschutzmechanismen entwickeln<br />

(z. B. Veränderung des inneren Erlebens, Sicherheit testen, Zurückhalten, Suchen<br />

von Alternativen, Veränderung der Umgebung).<br />

Nach den Erfahrungen in den Gruppen suchten manche Bewohner/innen in Problemsituationen<br />

verstärkt Nähe und den Kontakt zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Einige<br />

teilten durch verbale Äußerungen oder spezifische Signale ihre Gefühle mit und entspannten<br />

sich merklich, wenn darauf eingegangen wurde. Manche Personen stellten von<br />

sich aus eine räumliche Distanz her, um die Kontrolle über problematische Situationen<br />

zu behalten. Vereinzelt fixierten sich Bewohner/innen selbst oder wünschten fixiert zu<br />

werden, um ein Auftreten der Verhaltensauffälligkeiten zu verhindern.<br />

„Er sichert seine Hände im Hosenbund oder Autogurt; seine Beine und Füße verschränkt er; er<br />

wickelt sich in eine Decke, stellt eine Bank etc. zwischen sich und andere.“ (FORNELL 2003)<br />

Änderungen im Verhalten konnten nach Aussage einzelner Mitarbeiter/innen nicht in jedem<br />

Fall als Versuch einer Problemlösung gewertet werden.<br />

„Eher nicht, wobei er eine Verhaltensweise durchaus ändern/ablegen kann. Zum Beispiel das<br />

Urinieren/Einkoten im Zimmer war ein Problem, das er nahezu vollständig aufgegeben hat – für<br />

uns unerklärlich, aber wir bewerten es so, dass es für ihn schlicht uninteressant geworden ist und<br />

er etwas Neues ausprobiert. Genauso war es mit seinem ‚Abhauen, Bus fahren nach j. w d.’, das<br />

hat er massiv betrieben und von heute auf morgen einfach eingestellt, nicht aufgrund pädagogischer<br />

Interventionen“. (FORNELL 2003)<br />

Bei mehreren Bewohnern und Bewohnerinnen waren keinerlei wahrnehmbare Möglichkeiten<br />

der Selbstkontrolle festzustellen. Mitarbeiter/innen begründeten dies u. a. damit,<br />

dass das jeweilige Problemverhalten von den Betroffenen selbst nicht als problematisch,<br />

sondern als positiv und funktional empfunden wurde.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung – trotz vielfältiger<br />

Bemühungen um Verbesserung der Situation - in den meisten Gruppen ein Zustand<br />

erreicht war, der aus eigener Kraft nicht mehr veränderbar schien. Durch die Aufnahme<br />

des Bewohners bzw. der Bewohnerin in das Consulentenprojekt erhoffte sich ein<br />

großer Teil der Mitarbeiter/innen vor allem eine Erweiterung ihrer Handlungsmöglichkeiten<br />

(z. B. durch Fortbildungen, Förderprogramme, Expertenberatung, zusätzliches Personal)<br />

und eine Erweiterung der Ausdrucksmöglichkeiten der Bewohner/innen, damit ein<br />

besseres Verstehen und Handeln möglich wird. Hinsichtlich der Kompetenzen und Ressourcen<br />

der Betroffenen sahen nahezu alle Antragsteller/innen individuelle Möglichkeiten,<br />

die bei einer Lösung des Problems weiter helfen könnten.<br />

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