Vollständige Version Steuermemento (2,4 MB) - Studien
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1. Teil: Direkte Steuern Steuer der natürlichen Personen<br />
Tabelle 1 - 1.<br />
Immobilieneinkünfte: Ermittlung des steuerpflichtigen Betrages<br />
Wie wird die Immobilie genutzt?<br />
Steuerpflichtiges Einkommen<br />
a.<br />
b.<br />
c.<br />
d.<br />
e.<br />
f.<br />
Das Gebäude ist das Wohnhaus des<br />
Steuerpflichtigen.<br />
Das Gebäude ist nicht das Wohnhaus des<br />
Steuerpflichtigen, wurde aber auch nicht<br />
vermietet (z.B. eine Zweitwohnung).<br />
Das Gebäude wurde vom Eigentümer zur<br />
Ausübung seiner Berufstätigkeit genutzt.<br />
Das Gebäude wurde an eine natürliche Person<br />
vermietet, die es nicht zur Ausübung ihrer<br />
Berufstätigkeit nutzt.<br />
Das Gebäude wurde vermietet:<br />
- an eine natürliche Person, die es zur<br />
Ausübung ihrer Berufstätigkeit nutzt<br />
- an eine Gesellschaft (*)<br />
- an andere juristische Personen, außer Fall<br />
(f)<br />
Das Gebäude wurde an eine juristische<br />
Person, die keine Gesellschaft ist, vermietet,<br />
die es wiederum an eine (oder mehrere)<br />
natürliche Person(en) untervermietet, die es<br />
ausschließlich als Wohnung nutzen.<br />
Das Katastereinkommen des Wohnhauses ist<br />
seit 1. Januar 2005 nicht mehr steuerpflichtig,<br />
außer es würden noch Zinsen einer Anleihe<br />
von vor 1. Januar 2005 abgezogen.<br />
Das indexierte Katastereinkommen wird um<br />
40 % erhöht<br />
Kein steuerpflichtiges Immobilieneinkommen:<br />
Es gilt als in den Einkünften aus der<br />
Berufstätigkeit einbegriffen.<br />
Das indexierte Katastereinkommen wird um<br />
40 % erhöht<br />
Der Mietpreis, verringert um 40 % pauschale<br />
Kosten, ABER<br />
- die Kosten dürfen sich nicht auf mehr als<br />
zwei Drittel des Betrags belaufen, der<br />
3,97 mal das Katastereinkommen beträgt<br />
- der Netto-Mietpreis darf nicht geringer sein<br />
als das um 40 % erhöhte indexierte<br />
Katastereinkommen.<br />
Das indexierte Katastereinkommen wird um<br />
40 % erhöht<br />
(*) Unter Vorbehalt der Regel zur Umqualifizierung von Einkünften. Für Sonderbestimmungen siehe hiernach.<br />
Diese Regeln gelten auch für Grundstücke, jedoch mit drei Änderungen:<br />
- die Fälle (a) und (f) sind natürlich nicht anwendbar,<br />
- im Fall (e) wird das steuerpflichtige Einkommen festgelegt, indem 10 % Pauschalkosten<br />
vom Bruttomietpreis abgezogen werden,<br />
- für Verpachtungen wird der steuerpflichtige Betrag auf das indexierte<br />
Katastereinkommen beschränkt.<br />
Das <strong>Steuermemento</strong> ist kein Verwaltungsrundschreiben<br />
und zieht keine Rechtsfolgen nach sich. Fassung Oktober 2012 19