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Vollständige Version Steuermemento (2,4 MB) - Studien

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1. Teil: Direkte Steuern Steuer der natürlichen Personen<br />

Tabelle 1 - 1.<br />

Immobilieneinkünfte: Ermittlung des steuerpflichtigen Betrages<br />

Wie wird die Immobilie genutzt?<br />

Steuerpflichtiges Einkommen<br />

a.<br />

b.<br />

c.<br />

d.<br />

e.<br />

f.<br />

Das Gebäude ist das Wohnhaus des<br />

Steuerpflichtigen.<br />

Das Gebäude ist nicht das Wohnhaus des<br />

Steuerpflichtigen, wurde aber auch nicht<br />

vermietet (z.B. eine Zweitwohnung).<br />

Das Gebäude wurde vom Eigentümer zur<br />

Ausübung seiner Berufstätigkeit genutzt.<br />

Das Gebäude wurde an eine natürliche Person<br />

vermietet, die es nicht zur Ausübung ihrer<br />

Berufstätigkeit nutzt.<br />

Das Gebäude wurde vermietet:<br />

- an eine natürliche Person, die es zur<br />

Ausübung ihrer Berufstätigkeit nutzt<br />

- an eine Gesellschaft (*)<br />

- an andere juristische Personen, außer Fall<br />

(f)<br />

Das Gebäude wurde an eine juristische<br />

Person, die keine Gesellschaft ist, vermietet,<br />

die es wiederum an eine (oder mehrere)<br />

natürliche Person(en) untervermietet, die es<br />

ausschließlich als Wohnung nutzen.<br />

Das Katastereinkommen des Wohnhauses ist<br />

seit 1. Januar 2005 nicht mehr steuerpflichtig,<br />

außer es würden noch Zinsen einer Anleihe<br />

von vor 1. Januar 2005 abgezogen.<br />

Das indexierte Katastereinkommen wird um<br />

40 % erhöht<br />

Kein steuerpflichtiges Immobilieneinkommen:<br />

Es gilt als in den Einkünften aus der<br />

Berufstätigkeit einbegriffen.<br />

Das indexierte Katastereinkommen wird um<br />

40 % erhöht<br />

Der Mietpreis, verringert um 40 % pauschale<br />

Kosten, ABER<br />

- die Kosten dürfen sich nicht auf mehr als<br />

zwei Drittel des Betrags belaufen, der<br />

3,97 mal das Katastereinkommen beträgt<br />

- der Netto-Mietpreis darf nicht geringer sein<br />

als das um 40 % erhöhte indexierte<br />

Katastereinkommen.<br />

Das indexierte Katastereinkommen wird um<br />

40 % erhöht<br />

(*) Unter Vorbehalt der Regel zur Umqualifizierung von Einkünften. Für Sonderbestimmungen siehe hiernach.<br />

Diese Regeln gelten auch für Grundstücke, jedoch mit drei Änderungen:<br />

- die Fälle (a) und (f) sind natürlich nicht anwendbar,<br />

- im Fall (e) wird das steuerpflichtige Einkommen festgelegt, indem 10 % Pauschalkosten<br />

vom Bruttomietpreis abgezogen werden,<br />

- für Verpachtungen wird der steuerpflichtige Betrag auf das indexierte<br />

Katastereinkommen beschränkt.<br />

Das <strong>Steuermemento</strong> ist kein Verwaltungsrundschreiben<br />

und zieht keine Rechtsfolgen nach sich. Fassung Oktober 2012 19

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