Ratgeber Pflege
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• Unterstützung<br />
Unterstützung bedeutet, dass der <strong>Pflege</strong>bedürftige grundsätzlich<br />
zur selbstständigen Erledigung einer Verrichtung<br />
in der Lage ist, jedoch zur Vorbereitung, Durchführung oder<br />
Nachbereitung ergänzende Hilfeleistungen der <strong>Pflege</strong>person<br />
benötigt (Beispiel: Infolge einer teilweisen Lähmung muss die<br />
Hand des rechten Armes zum Kämmen von einer anderen<br />
Person geführt werden).<br />
• Übernahme<br />
Teilweise Übernahme bedeutet, dass eine Hilfe bei einer teilweise<br />
selbstständig erledigten Verrichtung benötigt wird.<br />
Vollständige Übernahme bedeutet, dass die <strong>Pflege</strong>person die<br />
Verrichtung notwendigerweise selbst ausführt, da der<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftige diese nicht selbst ausführen kann.<br />
Das Maß für die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit sind die <strong>Pflege</strong>stufen<br />
(siehe S. 11).<br />
Die <strong>Pflege</strong>kasse beauftragt den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit.<br />
Prüfung der<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />
MDK ist die Abkürzung für „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“.<br />
Er arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs-<br />
und Begutachtungsdienst für alle Krankenkassen und<br />
<strong>Pflege</strong>kassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen.<br />
MDK<br />
Adressen der MDKs der einzelnen Bundesländer finden Sie im<br />
Internet unter www.mdk.de.<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Der MDK nimmt beim <strong>Pflege</strong>bedürftigen einen Begutachtungstermin<br />
wahr. Er erfasst dabei den Hilfebedarf im Bereich der<br />
Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, legt in<br />
einem Gutachten fest, welche Hilfe in welchem Umfang erforderlich<br />
ist, und stellt einen <strong>Pflege</strong>plan auf.<br />
Begutachtungstermin<br />
Sinnvoll ist es, dass der <strong>Pflege</strong>nde vor dem Begutachtungstermin<br />
ein <strong>Pflege</strong>tagebuch (siehe S. 10) über die <strong>Pflege</strong>tätigkeiten führt<br />
und dieses bei der Begutachtung vorlegt.<br />
Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und Einstufung 9