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Ratgeber Pflege

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• Unterstützung<br />

Unterstützung bedeutet, dass der <strong>Pflege</strong>bedürftige grundsätzlich<br />

zur selbstständigen Erledigung einer Verrichtung<br />

in der Lage ist, jedoch zur Vorbereitung, Durchführung oder<br />

Nachbereitung ergänzende Hilfeleistungen der <strong>Pflege</strong>person<br />

benötigt (Beispiel: Infolge einer teilweisen Lähmung muss die<br />

Hand des rechten Armes zum Kämmen von einer anderen<br />

Person geführt werden).<br />

• Übernahme<br />

Teilweise Übernahme bedeutet, dass eine Hilfe bei einer teilweise<br />

selbstständig erledigten Verrichtung benötigt wird.<br />

Vollständige Übernahme bedeutet, dass die <strong>Pflege</strong>person die<br />

Verrichtung notwendigerweise selbst ausführt, da der<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftige diese nicht selbst ausführen kann.<br />

Das Maß für die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit sind die <strong>Pflege</strong>stufen<br />

(siehe S. 11).<br />

Die <strong>Pflege</strong>kasse beauftragt den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit.<br />

Prüfung der<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

MDK ist die Abkürzung für „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“.<br />

Er arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs-<br />

und Begutachtungsdienst für alle Krankenkassen und<br />

<strong>Pflege</strong>kassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen.<br />

MDK<br />

Adressen der MDKs der einzelnen Bundesländer finden Sie im<br />

Internet unter www.mdk.de.<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Der MDK nimmt beim <strong>Pflege</strong>bedürftigen einen Begutachtungstermin<br />

wahr. Er erfasst dabei den Hilfebedarf im Bereich der<br />

Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, legt in<br />

einem Gutachten fest, welche Hilfe in welchem Umfang erforderlich<br />

ist, und stellt einen <strong>Pflege</strong>plan auf.<br />

Begutachtungstermin<br />

Sinnvoll ist es, dass der <strong>Pflege</strong>nde vor dem Begutachtungstermin<br />

ein <strong>Pflege</strong>tagebuch (siehe S. 10) über die <strong>Pflege</strong>tätigkeiten führt<br />

und dieses bei der Begutachtung vorlegt.<br />

Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und Einstufung 9

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