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Ratgeber Pflege

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Teilstationäre und stationäre <strong>Pflege</strong><br />

Tages- und Nachtpflege<br />

Die Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) ist eine teilstationäre<br />

<strong>Pflege</strong> der <strong>Pflege</strong>versicherung, d. h.: Der <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />

wird teilweise in einer Einrichtung der Tages- oder<br />

Nachtpflege, teilweise zu Hause gepflegt.<br />

Tagespflege<br />

Tagespflegeeinrichtungen betreuen pflegebedürftige Menschen,<br />

die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen<br />

nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben,<br />

und tagsüber der Unterstützung bedürfen, ansonsten aber von<br />

ihren Familien oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.<br />

Nachtpflege<br />

Nachtpflegeeinrichtungen betreuen pflegebedürftige Menschen,<br />

die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und Maßnahmen<br />

der Körperpflege benötigen.<br />

Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen<br />

genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn<br />

diese nachts in einer Nachtpflege untergebracht sind, können die<br />

Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um ihre<br />

dementen Angehörigen kümmern.<br />

Nicht zu den Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege<br />

gehören:<br />

• Krankenhäuser<br />

• Stationäre Einrichtungen, in denen die<br />

– medizinische Vorsorge oder Rehabilitation,<br />

– berufliche oder soziale Eingliederung,<br />

– schulische Ausbildung oder<br />

– Erziehung Kranker oder Behinderter<br />

im Vordergrund des Zwecks der Einrichtung stehen (§ 71 Abs. 4<br />

SGB XI). Hierzu zählen insbesondere die Einrichtungen der Behindertenhilfe<br />

wie Werkstätten für Behinderte und Fördergruppen.<br />

Voraussetzungen<br />

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:<br />

• Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege kommt immer dann in<br />

Betracht, wenn die häusliche <strong>Pflege</strong> nicht ausreichend sichergestellt<br />

werden kann.<br />

• Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit festgestellt und die teilstationäre <strong>Pflege</strong><br />

bei der <strong>Pflege</strong>kasse beantragt sein.<br />

32 Teilstationäre und stationäre <strong>Pflege</strong>

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