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Ratgeber Pflege

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?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Zur Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen und<br />

<strong>Pflege</strong>kräften informiert die örtliche Agentur für Arbeit. Diese<br />

übernimmt auch die Vermittlung.<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistung –<br />

<strong>Pflege</strong>dienste<br />

„<strong>Pflege</strong>sachleistung“ (§ 36 SGB XI) heißt, dass professionelle<br />

<strong>Pflege</strong>kräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche<br />

Versorgung übernehmen.<br />

Die <strong>Pflege</strong>fachkräfte sind entweder bei einem zugelassenen<br />

ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst angestellt, oder sie haben als<br />

Einzelpersonen einen Versorgungsvertrag mit der <strong>Pflege</strong>kasse<br />

abgeschlossen.<br />

Voraussetzungen<br />

Unter folgenden Voraussetzungen kann der <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistung in Anspruch nehmen:<br />

• Keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege<br />

und hauswirtschaftlicher Versorgung der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung und<br />

• <strong>Pflege</strong> im häuslichen Bereich, d. h. im eigenen Haushalt,<br />

in einem anderen Haushalt, in dem der <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />

aufgenommen wurde, oder in einem Altenwohnheim oder<br />

Altenheim und<br />

• prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit festgestellt und die <strong>Pflege</strong>sachleistung<br />

bei der <strong>Pflege</strong>kasse beantragt werden.<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen sind ausgeschlossen, wenn es sich bei der<br />

Einrichtung, in der der <strong>Pflege</strong>bedürftige betreut wird, um ein<br />

<strong>Pflege</strong>heim (stationäre Einrichtung nach § 71 Abs. 2 SGB XI)<br />

handelt.<br />

Höhe<br />

Die professionelle <strong>Pflege</strong>kraft erhält bei:<br />

<strong>Pflege</strong>stufe I ➝ 384,– € monatlich<br />

<strong>Pflege</strong>stufe II ➝ 921,– € monatlich<br />

<strong>Pflege</strong>stufe III<br />

➝ 1.432,– € monatlich<br />

Härtefällen der <strong>Pflege</strong>stufe III ➝ 1.918,– € monatlich<br />

Verhältnis zu anderen<br />

Leistungen der<br />

<strong>Pflege</strong>versicherung<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistung und <strong>Pflege</strong>geld schließen sich normalerweise<br />

aus. Möglich ist allerdings eine Kombinationsleistung (siehe S. 22)<br />

aus beiden.<br />

Neben der <strong>Pflege</strong>sachleistung kann in jedem Fall der Bezug von<br />

<strong>Pflege</strong>hilfsmitteln (siehe S. 28) beansprucht werden.<br />

18 Leistungen der häuslichen <strong>Pflege</strong>

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