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Ratgeber Pflege

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Diese <strong>Pflege</strong>hilfsmittel werden von der <strong>Pflege</strong>kasse in erster Linie<br />

leihweise überlassen. Die <strong>Pflege</strong>kassen können die Bewilligung<br />

technischer Hilfsmittel davon abhängig machen, dass sich die<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigen die Hilfsmittel anpassen oder in deren<br />

Gebrauch ausbilden lassen.<br />

Umfang<br />

Der Anspruch auf Versorgung mit technischen Hilfen umfasst:<br />

• die Erstausstattung<br />

• die erforderlichen Änderungen, z. B. aufgrund technischer<br />

Entwicklung<br />

• die erforderlichen Instandsetzungen, soweit technisch möglich<br />

und wirtschaftlich<br />

• die erforderliche Ersatzbeschaffung, soweit die Beschädigung<br />

der Erstausstattung durch den <strong>Pflege</strong>bedürftigen nicht vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde<br />

Kostenübernahme<br />

Die Versorgung erfolgt in der Regel durch Vertragspartner der<br />

<strong>Pflege</strong>kasse. Bezieht der Versicherte aufgrund eines berechtigten<br />

Interesses <strong>Pflege</strong>hilfsmittel bei einem anderen Leistungserbringer,<br />

der nicht Vertragspartner der <strong>Pflege</strong>kasse ist, muss der Versicherte<br />

die Mehrkosten selbst tragen. Um dies zu vermeiden, sollte<br />

sich der Versicherte vorab die Vertragspartner der <strong>Pflege</strong>kasse<br />

benennen lassen.<br />

Bei der Kostenübernahme ist zu unterscheiden zwischen<br />

<strong>Pflege</strong>hilfsmitteln, für die ein Festbetrag (s. u.) besteht, und<br />

<strong>Pflege</strong>hilfsmitteln ohne Festbetrag.<br />

• <strong>Pflege</strong>hilfsmittel mit Festbetrag<br />

Die Kassen übernehmen die Kosten bis zur Höhe des<br />

Festbetrags (s. u.).<br />

• <strong>Pflege</strong>hilfsmittel ohne Festbetrag beim Vertragspartner<br />

Die Kassen übernehmen die Kosten maximal bis zur Höhe des<br />

vertraglich vereinbarten Preises.<br />

• <strong>Pflege</strong>hilfsmittel ohne Festbetrag bei Leistungserbringern,<br />

die nicht Vertragspartner der <strong>Pflege</strong>kasse sind<br />

Die Kassen erstatten nur Kosten in Höhe des niedrigsten<br />

Preises einer vergleichbaren Leistung des Vertragspartners.<br />

Festbeträge<br />

Der Festbetrag ist der Betrag, bis zu dem die <strong>Pflege</strong>kasse die<br />

Kosten erstattet.<br />

Wird ein <strong>Pflege</strong>hilfsmittel ausgewählt, das über dem Festbetrag<br />

liegt, muss der Versicherte den Differenzbetrag (Eigenanteil)<br />

selbst übernehmen. Die Zuzahlung richtet sich nur nach der Höhe<br />

des Festbetrags. In der Regel wird der Patient also dann Eigenanteil<br />

plus Zuzahlung leisten.<br />

30 Leistungen der häuslichen <strong>Pflege</strong>

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