Ratgeber Pflege
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Diese <strong>Pflege</strong>hilfsmittel werden von der <strong>Pflege</strong>kasse in erster Linie<br />
leihweise überlassen. Die <strong>Pflege</strong>kassen können die Bewilligung<br />
technischer Hilfsmittel davon abhängig machen, dass sich die<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigen die Hilfsmittel anpassen oder in deren<br />
Gebrauch ausbilden lassen.<br />
Umfang<br />
Der Anspruch auf Versorgung mit technischen Hilfen umfasst:<br />
• die Erstausstattung<br />
• die erforderlichen Änderungen, z. B. aufgrund technischer<br />
Entwicklung<br />
• die erforderlichen Instandsetzungen, soweit technisch möglich<br />
und wirtschaftlich<br />
• die erforderliche Ersatzbeschaffung, soweit die Beschädigung<br />
der Erstausstattung durch den <strong>Pflege</strong>bedürftigen nicht vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde<br />
Kostenübernahme<br />
Die Versorgung erfolgt in der Regel durch Vertragspartner der<br />
<strong>Pflege</strong>kasse. Bezieht der Versicherte aufgrund eines berechtigten<br />
Interesses <strong>Pflege</strong>hilfsmittel bei einem anderen Leistungserbringer,<br />
der nicht Vertragspartner der <strong>Pflege</strong>kasse ist, muss der Versicherte<br />
die Mehrkosten selbst tragen. Um dies zu vermeiden, sollte<br />
sich der Versicherte vorab die Vertragspartner der <strong>Pflege</strong>kasse<br />
benennen lassen.<br />
Bei der Kostenübernahme ist zu unterscheiden zwischen<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmitteln, für die ein Festbetrag (s. u.) besteht, und<br />
<strong>Pflege</strong>hilfsmitteln ohne Festbetrag.<br />
• <strong>Pflege</strong>hilfsmittel mit Festbetrag<br />
Die Kassen übernehmen die Kosten bis zur Höhe des<br />
Festbetrags (s. u.).<br />
• <strong>Pflege</strong>hilfsmittel ohne Festbetrag beim Vertragspartner<br />
Die Kassen übernehmen die Kosten maximal bis zur Höhe des<br />
vertraglich vereinbarten Preises.<br />
• <strong>Pflege</strong>hilfsmittel ohne Festbetrag bei Leistungserbringern,<br />
die nicht Vertragspartner der <strong>Pflege</strong>kasse sind<br />
Die Kassen erstatten nur Kosten in Höhe des niedrigsten<br />
Preises einer vergleichbaren Leistung des Vertragspartners.<br />
Festbeträge<br />
Der Festbetrag ist der Betrag, bis zu dem die <strong>Pflege</strong>kasse die<br />
Kosten erstattet.<br />
Wird ein <strong>Pflege</strong>hilfsmittel ausgewählt, das über dem Festbetrag<br />
liegt, muss der Versicherte den Differenzbetrag (Eigenanteil)<br />
selbst übernehmen. Die Zuzahlung richtet sich nur nach der Höhe<br />
des Festbetrags. In der Regel wird der Patient also dann Eigenanteil<br />
plus Zuzahlung leisten.<br />
30 Leistungen der häuslichen <strong>Pflege</strong>