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Ratgeber Pflege

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Berechnungsbeispiel<br />

Bei <strong>Pflege</strong>stufe II besteht ein voller Anspruch auf <strong>Pflege</strong>sachleistung<br />

in Höhe von 921,– €.<br />

Davon nimmt der <strong>Pflege</strong>bedürftige 75 % = 690,75 €<br />

in Anspruch.<br />

Er hat daher noch einen Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld in Höhe<br />

von 25 %.<br />

Der volle Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld der <strong>Pflege</strong>stufe II beträgt<br />

410,– €.<br />

25 % von 410,– € ergeben ein <strong>Pflege</strong>geld von 102,50 €,<br />

über das der <strong>Pflege</strong>bedürftige verfügen kann.<br />

An die einmal gewählte prozentuale Kombination von Geld- und<br />

Sachleistung ist der <strong>Pflege</strong>bedürftige 6 Monate lang gebunden,<br />

um unvertretbaren Verwaltungsaufwand bei den <strong>Pflege</strong>kassen zu<br />

vermeiden.<br />

Jedoch kann diese Entscheidung ausnahmsweise vorzeitig geändert<br />

werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse<br />

eingetreten ist, z. B. wenn die häusliche <strong>Pflege</strong> nur durch eine<br />

höhere Anzahl von <strong>Pflege</strong>einsätzen durch den ambulanten<br />

<strong>Pflege</strong>dienst sichergestellt werden kann.<br />

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass weniger Sachleistungen<br />

als geplant geleistet wurden, wird im Nachhinein auch ein erhöhtes<br />

anteiliges <strong>Pflege</strong>geld bezahlt.<br />

Unter folgenden Voraussetzungen kann man die<br />

Kombinationsleistung in Anspruch nehmen:<br />

• Keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und<br />

hauswirtschaftlicher Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

• Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

festgestellt und die Kombinationsleistung bei<br />

der <strong>Pflege</strong>kasse beantragt werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Bei Kombinationsleistung wird in den ersten 4 Wochen einer vollstationären<br />

Krankenhausbehandlung oder einer stationären<br />

medizinischen Rehamaßnahme das anteilige <strong>Pflege</strong>geld weiterbezahlt.<br />

Die Spitzenverbände der <strong>Pflege</strong>kassen erproben bundesweit<br />

von 2004 bis 2008 in sieben Regionen die Idee vom<br />

„persönlichen <strong>Pflege</strong>budget" (§ 8 Abs. 3 SGB XI).<br />

Modellprojekt<br />

„Persönliches <strong>Pflege</strong>budget”<br />

Leistungen der häuslichen <strong>Pflege</strong> 23

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