Ratgeber Pflege
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Berechnungsbeispiel<br />
Bei <strong>Pflege</strong>stufe II besteht ein voller Anspruch auf <strong>Pflege</strong>sachleistung<br />
in Höhe von 921,– €.<br />
Davon nimmt der <strong>Pflege</strong>bedürftige 75 % = 690,75 €<br />
in Anspruch.<br />
Er hat daher noch einen Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld in Höhe<br />
von 25 %.<br />
Der volle Anspruch auf <strong>Pflege</strong>geld der <strong>Pflege</strong>stufe II beträgt<br />
410,– €.<br />
25 % von 410,– € ergeben ein <strong>Pflege</strong>geld von 102,50 €,<br />
über das der <strong>Pflege</strong>bedürftige verfügen kann.<br />
An die einmal gewählte prozentuale Kombination von Geld- und<br />
Sachleistung ist der <strong>Pflege</strong>bedürftige 6 Monate lang gebunden,<br />
um unvertretbaren Verwaltungsaufwand bei den <strong>Pflege</strong>kassen zu<br />
vermeiden.<br />
Jedoch kann diese Entscheidung ausnahmsweise vorzeitig geändert<br />
werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse<br />
eingetreten ist, z. B. wenn die häusliche <strong>Pflege</strong> nur durch eine<br />
höhere Anzahl von <strong>Pflege</strong>einsätzen durch den ambulanten<br />
<strong>Pflege</strong>dienst sichergestellt werden kann.<br />
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass weniger Sachleistungen<br />
als geplant geleistet wurden, wird im Nachhinein auch ein erhöhtes<br />
anteiliges <strong>Pflege</strong>geld bezahlt.<br />
Unter folgenden Voraussetzungen kann man die<br />
Kombinationsleistung in Anspruch nehmen:<br />
• Keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und<br />
hauswirtschaftlicher Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
• Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />
festgestellt und die Kombinationsleistung bei<br />
der <strong>Pflege</strong>kasse beantragt werden.<br />
Voraussetzungen<br />
Bei Kombinationsleistung wird in den ersten 4 Wochen einer vollstationären<br />
Krankenhausbehandlung oder einer stationären<br />
medizinischen Rehamaßnahme das anteilige <strong>Pflege</strong>geld weiterbezahlt.<br />
Die Spitzenverbände der <strong>Pflege</strong>kassen erproben bundesweit<br />
von 2004 bis 2008 in sieben Regionen die Idee vom<br />
„persönlichen <strong>Pflege</strong>budget" (§ 8 Abs. 3 SGB XI).<br />
Modellprojekt<br />
„Persönliches <strong>Pflege</strong>budget”<br />
Leistungen der häuslichen <strong>Pflege</strong> 23