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Ratgeber Pflege

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Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und<br />

Einstufung<br />

Der <strong>Pflege</strong>antrag<br />

Schritt für Schritt<br />

➜ Antrag anfordern.<br />

Alle <strong>Pflege</strong>leistungen müssen bei der <strong>Pflege</strong>kasse<br />

beantragt werden. Das Antragsformular kann<br />

per Telefon bei der <strong>Pflege</strong>kasse bestellt werden.<br />

Der Antragsteller muss die Vorversicherungszeit<br />

erfüllen (in den 10 Jahren vor Antragstellung<br />

mindestens 5 Jahre pflegeversichert).<br />

➜ Antrag ausfüllen, unterschreiben, absenden.<br />

Dabei helfen <strong>Pflege</strong>dienste, ggf. Betreuer,<br />

Senioreneinrichtungen.<br />

➜ Die <strong>Pflege</strong>kasse beauftragt den MDK mit der<br />

Begutachtung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit.<br />

Details zur <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit siehe S. 7.<br />

➜ Der MDK kündigt seinen Besuch beim Patienten an.<br />

➜ <strong>Pflege</strong>tagebuch führen.<br />

Die <strong>Pflege</strong>personen dokumentieren ihre <strong>Pflege</strong>leistungen.<br />

Details siehe S. 10.<br />

➜ Besuch des MDK (Begutachtungstermin).<br />

Der MDK prüft bei seinem Besuch die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

des Patienten. Details siehe S. 9.<br />

➜ Entscheidung und Bescheid der <strong>Pflege</strong>kasse.<br />

Die <strong>Pflege</strong>kasse entscheidet auf der Basis des MDK-<br />

Gutachtens. Gegen den Bescheid kann innerhalb von<br />

4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.<br />

6 Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und Einstufung<br />

Zwischen Antragstellung und Genehmigung können mehrere<br />

Wochen vergehen. Falls in dieser Zeit bereits eine <strong>Pflege</strong>person<br />

notwendig ist, muss diese zunächst vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen selbst<br />

bezahlt werden. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die<br />

<strong>Pflege</strong>kasse die Kosten im Nachhinein ab dem Datum der Antragstellung<br />

und bis zur Höhe der genehmigten Sachleistungen.<br />

Deshalb ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren.

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