Ratgeber Pflege
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Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und<br />
Einstufung<br />
Der <strong>Pflege</strong>antrag<br />
Schritt für Schritt<br />
➜ Antrag anfordern.<br />
Alle <strong>Pflege</strong>leistungen müssen bei der <strong>Pflege</strong>kasse<br />
beantragt werden. Das Antragsformular kann<br />
per Telefon bei der <strong>Pflege</strong>kasse bestellt werden.<br />
Der Antragsteller muss die Vorversicherungszeit<br />
erfüllen (in den 10 Jahren vor Antragstellung<br />
mindestens 5 Jahre pflegeversichert).<br />
➜ Antrag ausfüllen, unterschreiben, absenden.<br />
Dabei helfen <strong>Pflege</strong>dienste, ggf. Betreuer,<br />
Senioreneinrichtungen.<br />
➜ Die <strong>Pflege</strong>kasse beauftragt den MDK mit der<br />
Begutachtung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit.<br />
Details zur <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit siehe S. 7.<br />
➜ Der MDK kündigt seinen Besuch beim Patienten an.<br />
➜ <strong>Pflege</strong>tagebuch führen.<br />
Die <strong>Pflege</strong>personen dokumentieren ihre <strong>Pflege</strong>leistungen.<br />
Details siehe S. 10.<br />
➜ Besuch des MDK (Begutachtungstermin).<br />
Der MDK prüft bei seinem Besuch die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />
des Patienten. Details siehe S. 9.<br />
➜ Entscheidung und Bescheid der <strong>Pflege</strong>kasse.<br />
Die <strong>Pflege</strong>kasse entscheidet auf der Basis des MDK-<br />
Gutachtens. Gegen den Bescheid kann innerhalb von<br />
4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.<br />
6 Antrag auf <strong>Pflege</strong>leistungen und Einstufung<br />
Zwischen Antragstellung und Genehmigung können mehrere<br />
Wochen vergehen. Falls in dieser Zeit bereits eine <strong>Pflege</strong>person<br />
notwendig ist, muss diese zunächst vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen selbst<br />
bezahlt werden. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die<br />
<strong>Pflege</strong>kasse die Kosten im Nachhinein ab dem Datum der Antragstellung<br />
und bis zur Höhe der genehmigten Sachleistungen.<br />
Deshalb ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren.