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Ratgeber Pflege

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Krankenversicherung<br />

Die Krankenversicherung muss durch die <strong>Pflege</strong>person selbst<br />

geregelt werden. Eine soziale Absicherung der <strong>Pflege</strong>person ähnlich<br />

wie bei der Unfall- und Rentenversicherung gibt es in Bezug<br />

auf die Krankenversicherung nicht.<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Seit 1.2.2006 können sich pflegende Angehörige auf Antrag freiwillig<br />

in der Arbeitslosenversicherung versichern.<br />

Voraussetzungen<br />

• Innerhalb der letzten 24 Monate vor der <strong>Pflege</strong> des<br />

Angehörigen bestand ein Versicherungspflichtverhältnis von<br />

mindestens 12 Monaten oder<br />

es wurden Entgeltersatzleistungen von der Agentur für Arbeit<br />

wie z. B. Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen und<br />

• mindestens einen Monat vor der <strong>Pflege</strong> bestand noch ein<br />

Versicherungspflichtverhältnis.<br />

Antrag<br />

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich<br />

innerhalb eines Monats nach Beginn der <strong>Pflege</strong>tätigkeit bei<br />

der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen.<br />

Beitrag<br />

Abweichend vom normalen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der<br />

sich nach dem Einkommen richtet, zahlen <strong>Pflege</strong>personen pauschal<br />

10,29 €/8,82 € (West/Ost).<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Ansprechpartner ist die örtlich zuständige Agentur für Arbeit.<br />

<strong>Pflege</strong>kurse<br />

Die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit eines Angehörigen entsteht oft unerwartet.<br />

Wer keine Erfahrung mit <strong>Pflege</strong> hat, ist damit schnell<br />

überfordert.<br />

Um pflegende Angehörige und ehrenamtliche <strong>Pflege</strong>kräfte zu<br />

unterstützen, sie zu stärken sowie pflegebedingte körperliche und<br />

seelische Belastungen für die <strong>Pflege</strong>kräfte und den <strong>Pflege</strong>-<br />

40 Leistungen für <strong>Pflege</strong>personen

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