Ratgeber Pflege
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Krankenversicherung<br />
Die Krankenversicherung muss durch die <strong>Pflege</strong>person selbst<br />
geregelt werden. Eine soziale Absicherung der <strong>Pflege</strong>person ähnlich<br />
wie bei der Unfall- und Rentenversicherung gibt es in Bezug<br />
auf die Krankenversicherung nicht.<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Seit 1.2.2006 können sich pflegende Angehörige auf Antrag freiwillig<br />
in der Arbeitslosenversicherung versichern.<br />
Voraussetzungen<br />
• Innerhalb der letzten 24 Monate vor der <strong>Pflege</strong> des<br />
Angehörigen bestand ein Versicherungspflichtverhältnis von<br />
mindestens 12 Monaten oder<br />
es wurden Entgeltersatzleistungen von der Agentur für Arbeit<br />
wie z. B. Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen und<br />
• mindestens einen Monat vor der <strong>Pflege</strong> bestand noch ein<br />
Versicherungspflichtverhältnis.<br />
Antrag<br />
Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich<br />
innerhalb eines Monats nach Beginn der <strong>Pflege</strong>tätigkeit bei<br />
der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen.<br />
Beitrag<br />
Abweichend vom normalen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der<br />
sich nach dem Einkommen richtet, zahlen <strong>Pflege</strong>personen pauschal<br />
10,29 €/8,82 € (West/Ost).<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Ansprechpartner ist die örtlich zuständige Agentur für Arbeit.<br />
<strong>Pflege</strong>kurse<br />
Die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit eines Angehörigen entsteht oft unerwartet.<br />
Wer keine Erfahrung mit <strong>Pflege</strong> hat, ist damit schnell<br />
überfordert.<br />
Um pflegende Angehörige und ehrenamtliche <strong>Pflege</strong>kräfte zu<br />
unterstützen, sie zu stärken sowie pflegebedingte körperliche und<br />
seelische Belastungen für die <strong>Pflege</strong>kräfte und den <strong>Pflege</strong>-<br />
40 Leistungen für <strong>Pflege</strong>personen