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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

Unsere Herangehensweise zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs verstehen wir dabei<br />

im Rahmen der höchstrichterlichen Setzungen. Im Urteil zur Grunddatenanpassung vom 9. Juli 1998<br />

(VerfGH 16/96, 7/97) wird dem Land auferlegt, das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelmäßig mit<br />

Blick auf neue Erkenntnisse und Daten anzupassen, um Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Auch<br />

im Urteil vom 19. Juli 2011 (VerfGH 32/08), mit dem das GFG 2008 bestätigt wurde, wird das Land verpflichtet,<br />

die Finanzausgleichssystematik mit Gewichtungsfaktoren im Blick zu behalten und gegebenenfalls<br />

mit sachverständiger Hilfe an neue Erkenntnisse und Entwicklungen anzupassen.<br />

Im diesem Rahmen wurde insbesondere eine Aufgabe umgesetzt, die im Vorfeld eher als Nebenbedingung<br />

gesehen wurde: Die Neudefinition des Zuschussbedarfs II, die nach dem Umstieg von Kameralistik<br />

auf kommunale Doppik notwendig geworden war. Wenn auch „nur“ eine Voraussetzung zur Beantwortung<br />

der Auftragsfragen, hat sich diese Umstellung in der konkreten Bearbeitung als eine enorme Hürde<br />

herausgestellt, die nur mit großem Aufwand und viel, viel Kärrnerarbeit in den Daten bewältigt werden<br />

konnte. Das schon sehen wir als einen substantiellen Beitrag zur Weiterentwicklung des kommunalen<br />

Finanzausgleichs.<br />

Die Weiterentwicklung als Paradigma der Bearbeitung des Forschungsauftrags ist damit auch als Absage<br />

an Totalreformen zu sehen. Zweifellos kann im kommunalen Finanzausgleich sehr viel gemacht werden.<br />

Auch das <strong>Gutachten</strong> gibt mit punktuellen Vergleichen zu den anderen zwölf kommunalen Finanzausgleichssystemen<br />

der Flächenländer hier anschauliche, zum Teil auch anregende Beispiele. Dennoch geht<br />

es hier nicht um das „Ideal“ eines kommunalen Finanzausgleichs, der am grünen Tisch komplett neu und<br />

unverbraucht gestaltet wird. Nicht, weil <strong>NRW</strong> keinen idealen Finanzausgleich verdient hätte. Sondern<br />

weil es ein solches Ideal jenseits der historischen Genese jedes einzelnen Landes nicht geben kann.<br />

Kommunale Finanzausgleiche begründen, sobald sie fiskalisch eine mehr als marginale Rolle spielen,<br />

pfadabhängige Entwicklungen. Dies kann einige Probleme schaffen – sog. Endogenitäten –, es stabilisiert<br />

aber auch die Handlungsbedingungen und Erwartungen der Akteure. Solche Entwicklungen müssen, wie<br />

in den zitierten VerfGH-Urteilen deutlich wird, durchbrochen werden, wo sie zu unbilligen Ergebnissen<br />

führen. Wo dies nicht der Fall ist, hat der Fortbestand von Regeln einen Eigenwert, der intellektuell vielleicht<br />

attraktivere oder elegantere Alternativen überstrahlt. Das Bearbeitungsparadigma für die vier Leitfragen<br />

ist mithin an die alte Ingenieursweisheit angelehnt: If it ain’t broke, don‘t fix it.<br />

Abschließend noch zwei Bemerkungen zum vertikalen Rahmen der Forschungsfragen. Die vertikalen<br />

Finanzierungsverhältnisse zwischen Land und Kommunen – eigentlich zwischen Bund, Land und Kommunen<br />

– sind in vorliegender Forschungsarbeit kein Untersuchungsgegenstand. Im Rahmen des Prüfauftrags<br />

werden nur „Nullsummenspiele“ berücksichtigt. Das heißt, dass sich Forderungen, die aus Einzelsicht<br />

als plausibel und berechtigt darstellen, immer auch mit Blick auf das Ganze rechtfertigen lassen<br />

müssen. Dadurch steigt die Beweislast bei Änderungsvorschlägen. Denn dort, wo dem einen etwas „gegeben“<br />

wird, wird zwingend jemand anderem etwas genommen.<br />

Außerdem sei, mit Blick auf die Finanzlage der Kommunen noch einmal das Offensichtliche betont: Der<br />

kommunale Finanzausgleich steht ganz am Ende einer langen Kette von Faktoren, die positiv wie negativ,<br />

sich konterkarierend oder sich gegenseitig verstärkend Einfluss auf die finanzielle Situation der Kommunen<br />

in Nordrhein-Westfalen nehmen. Auch wenn der Finanzausgleich durchaus Wechselwirkungen mit<br />

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