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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

3.2.3.1 Gesamtansatz<br />

Wie bereits zuvor erläutert, ist die Ausgangsmesszahl einer Gemeinde – das Produkt aus Grundbetrag<br />

und gemeindespezifischem Gesamtansatz – der Indikator für den fiktiven Finanzbedarf. Der Gesamtansatz<br />

– die noch unbekannte Größe – ist die Summe aus Haupt- und Nebenansätzen. Im Hauptansatz<br />

erfolgt eine Gewichtung der Einwohner nach Ortsgrößen („Einwohnerveredelung“ mithilfe der Hauptansatzstaffel).<br />

Die Nebenansätze bilden ausgleichsrelevante und bedarfsverursachende Faktoren ab, die<br />

durch die stark pauschalisierte Hauptansatzstaffel nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden.<br />

Durch Gewichtungsfaktoren werden die für die Nebenansätze gefundenen Parameter in Normeinwohner<br />

umgerechnet (vgl. Anhang A).<br />

Im GFG 2013 gibt es folgende Nebenansätze: Schüleransatz , Soziallastenansatz , Zentralitätsansatz<br />

und Flächenansatz . Darüber hinaus werden Einwohnerveränderungen berücksichtigt (Demografiefaktor):<br />

(7)<br />

Die Ableitung der Hauptansatzstaffel sowie die Gewichtung und Begründung der Nebenansätze erfolgen<br />

regressionsanalytisch auf Basis der sogenannten Grunddaten. Im Rahmen einer Grunddatenaktualisierung<br />

gilt es, die Grunddaten in regelmäßigen Abständen anzupassen. Datenbasis für die Grunddaten ist<br />

bisher ein einziges Jahr. Die letzte Grunddatenaktualisierung geschah mit dem GFG 2011 auf Basis des<br />

Jahres 2008. 7 Zuvor wurden die Grunddaten zuletzt im GFG 2003 auf Basis des Jahres 1999 aktualisiert<br />

(<strong>MIK</strong> a). Mit dem GFG 2012 erfolgten einige wichtige strukturelle Modifikationen des kommunalen Finanzausgleichs<br />

in <strong>NRW</strong>, da – unter Berücksichtigung der Empfehlungen der ifo-Kommission – einige der<br />

Vorschläge, die im Zuge des <strong>Gutachten</strong>s des ifo-Instituts „Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen<br />

Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt worden waren, umgesetzt wurden. Dies betrifft<br />

insbesondere die Einführung des Demografiefaktors sowie des Flächenansatzes.<br />

3.2.3.2 Hauptansatz<br />

Der Einwohnerzahl einer Gemeinde kommt bei der Ermittlung des fiktiven Bedarfs eine herausragende<br />

Bedeutung zu. Grund hierfür ist die Annahme, dass der Einwohner eine besonders gute Erklärungskraft<br />

für die Höhe der kommunalen Ausgaben hat – dies wurde auch von den vorangegangenen <strong>Gutachten</strong><br />

immer wieder bestätigt. Zentral für die Ermittlung des Hauptansatzes ist die Hauptansatzstaffel: Die tatsächlichen<br />

Einwohner einer Gemeinde werden durch mit der Ortsgröße ansteigende Prozentsätze gewichtet.<br />

Die sogenannte Einwohnerveredelung beruht auf der Idee, dass die Pro-Kopf-Kosten der Bereitstellung<br />

öffentlicher Güter mit zunehmender Einwohnerzahl steigen.<br />

Die Gewichtung der Einwohner basiert auf einer multivariaten Regression, durch diese wird der Zusammenhang<br />

zwischen dem Zuschussbedarf – abhängige Variable – und der Einwohnerzahl unter Kontrolle<br />

7<br />

Die damals aktuellste Jahresrechnungsstatistik, die zur Ermittlung des Gesamtzuschussbedarfs notwendig<br />

ist, war 2008 (<strong>MIK</strong> a). Zwecks Konsistenz sind die Indikatoren für die unabhängigen Variablen der Regression<br />

ebenfalls aus 2008.<br />

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