Gutachten (PDF) - MIK NRW
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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />
3.2.3.1 Gesamtansatz<br />
Wie bereits zuvor erläutert, ist die Ausgangsmesszahl einer Gemeinde – das Produkt aus Grundbetrag<br />
und gemeindespezifischem Gesamtansatz – der Indikator für den fiktiven Finanzbedarf. Der Gesamtansatz<br />
– die noch unbekannte Größe – ist die Summe aus Haupt- und Nebenansätzen. Im Hauptansatz<br />
erfolgt eine Gewichtung der Einwohner nach Ortsgrößen („Einwohnerveredelung“ mithilfe der Hauptansatzstaffel).<br />
Die Nebenansätze bilden ausgleichsrelevante und bedarfsverursachende Faktoren ab, die<br />
durch die stark pauschalisierte Hauptansatzstaffel nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden.<br />
Durch Gewichtungsfaktoren werden die für die Nebenansätze gefundenen Parameter in Normeinwohner<br />
umgerechnet (vgl. Anhang A).<br />
Im GFG 2013 gibt es folgende Nebenansätze: Schüleransatz , Soziallastenansatz , Zentralitätsansatz<br />
und Flächenansatz . Darüber hinaus werden Einwohnerveränderungen berücksichtigt (Demografiefaktor):<br />
(7)<br />
Die Ableitung der Hauptansatzstaffel sowie die Gewichtung und Begründung der Nebenansätze erfolgen<br />
regressionsanalytisch auf Basis der sogenannten Grunddaten. Im Rahmen einer Grunddatenaktualisierung<br />
gilt es, die Grunddaten in regelmäßigen Abständen anzupassen. Datenbasis für die Grunddaten ist<br />
bisher ein einziges Jahr. Die letzte Grunddatenaktualisierung geschah mit dem GFG 2011 auf Basis des<br />
Jahres 2008. 7 Zuvor wurden die Grunddaten zuletzt im GFG 2003 auf Basis des Jahres 1999 aktualisiert<br />
(<strong>MIK</strong> a). Mit dem GFG 2012 erfolgten einige wichtige strukturelle Modifikationen des kommunalen Finanzausgleichs<br />
in <strong>NRW</strong>, da – unter Berücksichtigung der Empfehlungen der ifo-Kommission – einige der<br />
Vorschläge, die im Zuge des <strong>Gutachten</strong>s des ifo-Instituts „Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen<br />
Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt worden waren, umgesetzt wurden. Dies betrifft<br />
insbesondere die Einführung des Demografiefaktors sowie des Flächenansatzes.<br />
3.2.3.2 Hauptansatz<br />
Der Einwohnerzahl einer Gemeinde kommt bei der Ermittlung des fiktiven Bedarfs eine herausragende<br />
Bedeutung zu. Grund hierfür ist die Annahme, dass der Einwohner eine besonders gute Erklärungskraft<br />
für die Höhe der kommunalen Ausgaben hat – dies wurde auch von den vorangegangenen <strong>Gutachten</strong><br />
immer wieder bestätigt. Zentral für die Ermittlung des Hauptansatzes ist die Hauptansatzstaffel: Die tatsächlichen<br />
Einwohner einer Gemeinde werden durch mit der Ortsgröße ansteigende Prozentsätze gewichtet.<br />
Die sogenannte Einwohnerveredelung beruht auf der Idee, dass die Pro-Kopf-Kosten der Bereitstellung<br />
öffentlicher Güter mit zunehmender Einwohnerzahl steigen.<br />
Die Gewichtung der Einwohner basiert auf einer multivariaten Regression, durch diese wird der Zusammenhang<br />
zwischen dem Zuschussbedarf – abhängige Variable – und der Einwohnerzahl unter Kontrolle<br />
7<br />
Die damals aktuellste Jahresrechnungsstatistik, die zur Ermittlung des Gesamtzuschussbedarfs notwendig<br />
ist, war 2008 (<strong>MIK</strong> a). Zwecks Konsistenz sind die Indikatoren für die unabhängigen Variablen der Regression<br />
ebenfalls aus 2008.<br />
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