Gutachten (PDF) - MIK NRW
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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />
schiebung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen kommunaler Ebene und Bundesebene sowie<br />
zu veränderten Kostenträgerschaften. Zum anderen verringerte sich die Zahl der sozialhilfeberechtigten<br />
Personen massiv, da die Mehrzahl als erwerbsfähig eingestuft wurde und somit fortan Arbeitslosengeld<br />
(Alg) II bezog. Die Konsequenzen der Reform für die kommunalen Haushalte waren nur schwer abzuschätzen.<br />
Reformbedingt wurde auch die für die Berechnung des Soziallastenansatzes zentrale Statistik für Langzeitarbeitslose<br />
in ihrer damaligen Form nicht weitergeführt. Aktualisierte Werte des relevanten Indikators<br />
waren nicht mehr verfügbar. Die Berechnung des GFG 2006 und 2007 wurde deswegen noch auf<br />
den Wert des letzten verfügbaren Jahres abgestellt – dieses Vorgehen ließ sich für das GFG 2008 allerdings<br />
nicht weiter rechtfertigen. Im GFG 2008 wurde daher die Zahl der Bedarfsgemeinschaften als Bedarfsindikator<br />
für den Soziallastenansatz eingeführt. Der Gewichtungsfaktor wurde mit 3,9 so berechnet,<br />
dass der Anteil des Sozialansatzes am Gesamtansatz im Vergleich zum Vorjahr konstant blieb.<br />
Der ifo-Gutachter musste daher einerseits überprüfen, ob – aufgrund der reformbedingten Änderungen<br />
der Hartz IV Gesetzgebung – die Beibehaltung des Soziallastenansatzes grundsätzlich gerechtfertigt war<br />
und ob anderseits der Indikator „Zahl der Bedarfsgemeinschaften“ adäquat für die Bestimmung des Gewichtungsfaktors<br />
ist. Der ifo-Gutachter sprach sich für die Beibehaltung des Soziallastenansatzes aus, da<br />
die Soziallasten – auch nach der Reform – ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Gesamtausgaben<br />
sind und somit weiterhin die interkommunalen Bedarfsverhältnisse beeinflussen. Der ifo-Gutachter<br />
votierte für die Beibehaltung des Indikators „Anzahl der Bedarfsgemeinschaften“ als Globalindikator für<br />
den Sozialbereich, nachdem die Sachgerechtigkeit und Erklärungskraft des Indikators überprüft worden<br />
war. Weitere mögliche Spezifikationen (Leistungsempfänger pro Einwohner, Leistungsempfänger pro<br />
Bedarfsgemeinschaft und Leistungsempfänger unter 25 Jahren pro Einwohner) wurden verworfen. Aufgrund<br />
umstellungsbedingter Probleme empfahl der Gutachter, das regressionsanalytisch bestimmte Gewicht<br />
von 10 Normeinwohnern nicht unreflektiert umzusetzen, sondern den Ansatz so zu gewichten,<br />
dass es zu keiner Verschiebung der Relation des Soziallastenansatzes zum Gesamtansatz kam. Auch betonte<br />
der ifo-Gutachter die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung und eventuellen Anpassung nach<br />
spätestens 3-5 Jahren. Die ifo-Kommission befürwortete die Beibehaltung des Indikators und eine Aktualisierung.<br />
Im Rahmen der Grunddatenaktualisierung 2011 auf Basis des Jahres 2008 betrug das regressionsanalytisch<br />
ermittelte Gewicht 15,3. Laut Gesetzgeber liegt eine mögliche Erklärung für diesen Anstieg in der<br />
stark zunehmenden Bedeutung der kommunalen Sozialleistungen seit der letzten Grunddatenaktualisierung<br />
im GFG 2003. Diese erfolgte auf Basis von Daten des Jahres 1999. Um die Folgen auf das interkommunale<br />
Verteilungsergebnis abzufedern, entschied sich der Gesetzgeber, das Gewicht auf den Mittelwert<br />
(9,6) zwischen dem regressionsanalytisch abgeleiteten und dem im GFG 2008 berechneten Wert zu setzen.<br />
Da mit dem GFG 2012 der kommunale Finanzausgleich strukturell geändert wurde (u.a. Einführung<br />
des Flächenansatzes), wurden die Gewichte erneut – allerdings immer noch auf Datenbasis 2008 – angepasst.<br />
Das regressionsanalytisch ermittelte Gewicht für den Soziallastenansatz betrug 17,76. Politisch<br />
gesetzt wurde ein niedrigerer Wert in Höhe von 15,3.<br />
Zentralitätsansatz: Seit dem GFG 1999 werden durch den Zentralitätsansatz Bedarfe aufgrund von raumstrukturellen<br />
Heterogenitäten im nordrhein-westfälischen Finanzausgleich bei der fiktiven Bedarfsmes-<br />
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