Gutachten (PDF) - MIK NRW
Gutachten (PDF) - MIK NRW
Gutachten (PDF) - MIK NRW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Höhe des Soziallastenansatzes sinkt. Bei Umsetzung der Regressionsergebnisse ergibt sich<br />
für die Bedarfsgemeinschaften ein Gewichtungsfaktor von 12,94. Dieser liegt deutlich unter dem<br />
zuletzt errechneten Gewichtungsfaktor von 17,76 sowie unter dem letztlich genutzten Gewichtungsfaktor<br />
von 15,3. Als Gründe für diese starke Abweichung lassen sich die breitere Datenbasis,<br />
die veränderte Pooled-OLS-Schätzmethode sowie die neue Abgrenzung der abhängigen Variable<br />
anführen. Dieses Schätzergebnis steht zunächst der oftmals geäußerten Befürchtung entgegen,<br />
dass es bei dem Gewichtungsfaktor für Bedarfsgemeinschaften einen unweigerlichen Aufwärtstrend<br />
gibt.<br />
Für den Schüleransatz wird empfohlen, die derzeit unplausibel hohe Spreizung der Gewichtungsfaktoren<br />
zu senken auf 0,69 für Halbtagsschüler und 1,94 für Ganztagsschüler. Dieser Vorschlag<br />
versteht sich aber nur als vorläufig. Eine befriedigendere Lösung kann nur gefunden werden,<br />
wenn zusätzliche Datenerhebungen entsprechend den Erkenntnisinteressen des kommunalen<br />
Finanzausgleichs unternommen werden. Konkret sollte abgefragt werden, wie sich die Zuschussbedarfe<br />
getrennt nach Halbtagsschulen, offenen Ganztagsschulen und gebundenen Ganztagsschulen<br />
in den Gemeinden <strong>NRW</strong>s darstellen. Dann ließe sich der Schüleransatz auf eine solide<br />
empirische Basis stellen.<br />
Sowohl der Zentralitätsansatz als auch der Flächenansatz werden als grundsätzlich ausgleichsrelevant<br />
angesehen, ihre Beibehaltung in der jetzigen Form wird empfohlen. Hinsichtlich der Ausgestaltung<br />
des Flächenansatzes wurden weitere Spezifikationen geprüft (Katasterfläche Gebäude<br />
und Freifläche pro Kopf u.v.m.); diese mussten allerdings verworfen werden.<br />
Bei der Abgrenzung der Teilschlüsselmassen im kommunalen Finanzausgleich kommt mit Blick<br />
auf die gemeinsame Schlüsselmasse von kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden<br />
immer wieder Kritik auf. Hier scheinen Teilschlüsselmassen, die auf gemeindliche und Kreisaufgaben<br />
abstellen, intuitiv sachgerechter. In der vorgenommenen Prüfung der Alternativen stellen<br />
sich diese als kaum praktikabel heraus; bzw. ihre Umsetzung würde gewichtige neue Probleme<br />
heraufbeschwören. Im Ergebnis wird die Beibehaltung der bisherigen Teilschlüsselmassen-<br />
Struktur empfohlen.<br />
Hinsichtlich der Dotierung der Teilschlüsselmassen für Städte/Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände<br />
wird empfohlen, eine schrittweise Anpassung an die Verhältnisse der Auszahlungen<br />
aaD in den Aufgabenbereichen außer Allgemeiner Finanzwirtschaft zu orientieren. In den<br />
vorgenommenen Proberechnungen werden derartige Änderungen jedoch nicht berücksichtigt,<br />
da sie als fakultativ und eher mittelfristig angesehen werden.<br />
Bezüglich der Höhe der fiktiven Hebesätze zur Berücksichtigung der Steuerkraft aus den Realsteuern<br />
wird angesichts der manifesten Nachteile nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden<br />
im innerdeutschen Steuerwettbewerb eine deutliche Senkung der Nivellierungshebesätze<br />
empfohlen. Eindeutige Werte sind hier wissenschaftlich nicht zu bemessen; in den Proberechnungen<br />
zum Reformmodell wird ein fiktiver Hebesatz für die Gewerbesteuer von 365, für die<br />
Grundsteuer B von 342 genutzt.<br />
6