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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

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Die Höhe des Soziallastenansatzes sinkt. Bei Umsetzung der Regressionsergebnisse ergibt sich<br />

für die Bedarfsgemeinschaften ein Gewichtungsfaktor von 12,94. Dieser liegt deutlich unter dem<br />

zuletzt errechneten Gewichtungsfaktor von 17,76 sowie unter dem letztlich genutzten Gewichtungsfaktor<br />

von 15,3. Als Gründe für diese starke Abweichung lassen sich die breitere Datenbasis,<br />

die veränderte Pooled-OLS-Schätzmethode sowie die neue Abgrenzung der abhängigen Variable<br />

anführen. Dieses Schätzergebnis steht zunächst der oftmals geäußerten Befürchtung entgegen,<br />

dass es bei dem Gewichtungsfaktor für Bedarfsgemeinschaften einen unweigerlichen Aufwärtstrend<br />

gibt.<br />

Für den Schüleransatz wird empfohlen, die derzeit unplausibel hohe Spreizung der Gewichtungsfaktoren<br />

zu senken auf 0,69 für Halbtagsschüler und 1,94 für Ganztagsschüler. Dieser Vorschlag<br />

versteht sich aber nur als vorläufig. Eine befriedigendere Lösung kann nur gefunden werden,<br />

wenn zusätzliche Datenerhebungen entsprechend den Erkenntnisinteressen des kommunalen<br />

Finanzausgleichs unternommen werden. Konkret sollte abgefragt werden, wie sich die Zuschussbedarfe<br />

getrennt nach Halbtagsschulen, offenen Ganztagsschulen und gebundenen Ganztagsschulen<br />

in den Gemeinden <strong>NRW</strong>s darstellen. Dann ließe sich der Schüleransatz auf eine solide<br />

empirische Basis stellen.<br />

Sowohl der Zentralitätsansatz als auch der Flächenansatz werden als grundsätzlich ausgleichsrelevant<br />

angesehen, ihre Beibehaltung in der jetzigen Form wird empfohlen. Hinsichtlich der Ausgestaltung<br />

des Flächenansatzes wurden weitere Spezifikationen geprüft (Katasterfläche Gebäude<br />

und Freifläche pro Kopf u.v.m.); diese mussten allerdings verworfen werden.<br />

Bei der Abgrenzung der Teilschlüsselmassen im kommunalen Finanzausgleich kommt mit Blick<br />

auf die gemeinsame Schlüsselmasse von kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden<br />

immer wieder Kritik auf. Hier scheinen Teilschlüsselmassen, die auf gemeindliche und Kreisaufgaben<br />

abstellen, intuitiv sachgerechter. In der vorgenommenen Prüfung der Alternativen stellen<br />

sich diese als kaum praktikabel heraus; bzw. ihre Umsetzung würde gewichtige neue Probleme<br />

heraufbeschwören. Im Ergebnis wird die Beibehaltung der bisherigen Teilschlüsselmassen-<br />

Struktur empfohlen.<br />

Hinsichtlich der Dotierung der Teilschlüsselmassen für Städte/Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände<br />

wird empfohlen, eine schrittweise Anpassung an die Verhältnisse der Auszahlungen<br />

aaD in den Aufgabenbereichen außer Allgemeiner Finanzwirtschaft zu orientieren. In den<br />

vorgenommenen Proberechnungen werden derartige Änderungen jedoch nicht berücksichtigt,<br />

da sie als fakultativ und eher mittelfristig angesehen werden.<br />

Bezüglich der Höhe der fiktiven Hebesätze zur Berücksichtigung der Steuerkraft aus den Realsteuern<br />

wird angesichts der manifesten Nachteile nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden<br />

im innerdeutschen Steuerwettbewerb eine deutliche Senkung der Nivellierungshebesätze<br />

empfohlen. Eindeutige Werte sind hier wissenschaftlich nicht zu bemessen; in den Proberechnungen<br />

zum Reformmodell wird ein fiktiver Hebesatz für die Gewerbesteuer von 365, für die<br />

Grundsteuer B von 342 genutzt.<br />

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