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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

3.2 Schlüsselzuweisungssystem – Gemeinden<br />

Dieser Abschnitt erklärt am Beispiel der Schlüsselmasse der Gemeinden die Funktionsweise des Mechanismus,<br />

der die Höhe der Schlüsselzuweisungen determiniert. Letzterer ist recht komplex, da eine seiner<br />

zentralen Stellschrauben, der Grundbetrag, im Rahmen eines iterativen Verfahrens endogen bestimmt<br />

wird.<br />

Der nordrhein-westfälische Finanzausgleich ist kein reiner Ausgaben- oder Einnahmenausgleich, sondern<br />

berücksichtigt das Zusammenspiel aus Einnahmen und Ausgaben. Abschnitt 3.2.1 führt in die grundlegenden<br />

Parameter ein und erklärt die Ableitung des Grundbetrags. Abschnitt 3.2.2 und 3.2.3 erläutern<br />

die Ermittlung der normierten Steuerkraft und des fiktiven Bedarfs.<br />

3.2.1 Ermittlung der Schlüsselzuweisung<br />

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen<br />

Faktoren:<br />

einer Gemeinde ergibt sich aus dem Zusammenspiel folgender<br />

der zu verteilenden Schlüsselmasse ,<br />

dem exogen gesetzten Ausgleichssatz ,<br />

<br />

<br />

dem fiktiven Finanzbedarf einer Gemeinde : Dieser wird gemessen durch die Ausgangsmesszahl<br />

, in die auch der Grundbetrag eingeht und<br />

der normierten Steuerkraft einer Gemeinde : Diese wird gemessen durch die Steuerkraftmesszahl<br />

.<br />

Eine Gemeinde erhält nur dann Schlüsselzuweisungen, wenn der fiktive Finanzbedarf die normierte<br />

Steuerkraft überschreitet. Die Höhe der Schlüsselzuweisung ergibt sich rechnerisch aus dem anteiligen<br />

Ausgleich der Differenz aus Ausgleichsmesszahl und Steuerkraftmesszahl:<br />

( ) (1)<br />

Abundante Gemeinden beziehen keine Schlüsselzuweisungen. Eine Gemeinde ist dann abundant, wenn<br />

ihre normierte Steuerkraft größer als ihr fiktiver Finanzbedarf ist. Die Ausgangsmesszahl ist das Produkt<br />

des endogen ermittelten Grundbetrags und des gemeindespezifischen Gesamtansatzes ( ):<br />

(2)<br />

Der Gesamtansatz einer Gemeinde ergibt sich aus der Summe ihres Hauptansatzes und ihrer Nebenansätze.<br />

Der Grundbetrag wird iterativ bestimmt. Er ist eine rechnerische Hilfsgröße und wird so festgelegt, dass<br />

die zu verteilende Schlüsselmasse vollständig ausgeschöpft wird:<br />

∑( ) für alle (3)<br />

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