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Gutachten (PDF) - MIK NRW

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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />

3. Erklären die derzeitigen Bedarfsindikatoren und die sich aus diesen ableitenden Bedarfsansätze<br />

sowie die Berechnungsmethode der Gewichtungsfaktoren die Bedarfe auf den jeweiligen Ebenen<br />

der Teilschlüsselmassen?<br />

4. Sind die Methoden der Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen unter Verwendung jeweils einheitlicher<br />

fiktiver Realsteuerhebesätze und der Umlagekraftmesszahlen geeignet, eine interkommunal<br />

bedarfsgerechte Verteilung der Teilschlüsselmasse zu gewährleisten?<br />

Diese Fragen werden mit dem vorliegenden <strong>Gutachten</strong> bearbeitet, wenn auch nicht in dieser, sondern in<br />

einer der Logik der vorgenommenen Analyse folgenden Reihenfolge. Damit ist die Arbeit nicht als Vollüberprüfung<br />

aller wichtigen Fragen des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen angelegt.<br />

Viele interessante, aber nicht dominante Fragen zur horizontalen Gestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes<br />

sind nicht erfasst; Fragen des vertikalen Ausgleichs zwischen Land und der kommunalen<br />

Ebene insgesamt standen hier ebenfalls nicht zur Diskussion.<br />

“If it ain’t broke, don‘t fix it”<br />

Unsere Herangehensweise zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs verstehen wir im<br />

Rahmen der höchstrichterlichen Setzungen. Mit Urteil vom 9. Juli 1998 (VerfGH 16/96, 7/97) wird dem<br />

Land auferlegt, das Gemeindefinanzierungsgesetz regelmäßig mit Blick auf neue Erkenntnisse und Daten<br />

anzupassen, um Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Auch im Urteil vom 19. Juli 2011 (VerfGH<br />

32/08) wird das Land verpflichtet, die Finanzausgleichssystematik im Blick zu behalten und gegebenenfalls<br />

mit sachverständiger Hilfe an neue Erkenntnisse und Entwicklungen anzupassen.<br />

Die Weiterentwicklung als Paradigma der Bearbeitung des Forschungsauftrags ist schließlich, wie schon<br />

in der Einleitung deutlich gemacht, auch als Absage an Totalreformen zu sehen. Zweifellos könnte im<br />

kommunalen Finanzausgleich sehr viel gemacht werden. Auch das <strong>Gutachten</strong> gibt mit punktuellen Vergleichen<br />

zu den anderen zwölf KFAs der Flächenländer hier anschauliche Beispiele. Dennoch geht es hier<br />

nicht um das „Ideal“ eines kommunalen Finanzausgleichs, der am grünen Tisch komplett neu und unverbraucht<br />

gestaltet wird. Nicht, weil Nordrhein-Westfalen keinen idealen Finanzausgleich verdient hätte.<br />

Sondern weil es ein solches Ideal jenseits der historischen Genese jedes einzelnen Landes nicht geben<br />

kann.<br />

Kommunale Finanzausgleiche begründen, sobald sie fiskalisch eine mehr als marginale Rolle spielen,<br />

pfadabhängige Entwicklungen. Dies kann einige Probleme schaffen – sog. Endogenitäten –, es stabilisiert<br />

aber auch die Handlungsbedingungen und Erwartungen der Akteure. Derartige fiskalische Entwicklungen<br />

müssen durchbrochen werden, wo sie zu unbilligen Ergebnissen führen. Wo dies nicht der Fall ist, hat<br />

der Fortbestand von Regeln einen Eigenwert, der vielleicht „eleganteren“ Alternativen vorzugswürdig ist.<br />

Das Bearbeitungsparadigma für die Leitfragen des <strong>Gutachten</strong>s ist mithin an die alte Ingenieursweisheit<br />

angelehnt: If it ain’t broke, don‘t fix it.<br />

Untersuchungsbefunde<br />

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden ein kurzer Abriss der zentralen Ergebnisse gegeben. Aus den<br />

zum Teil komplexen Abwägungs- und Argumentationsketten herausgerissen, klingt die Ergebniszusammenstellung<br />

recht apodiktisch. Wir verzichten hier dennoch auf den Versuch, die Argumentationsketten<br />

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