Gutachten (PDF) - MIK NRW
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Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen<br />
3. Erklären die derzeitigen Bedarfsindikatoren und die sich aus diesen ableitenden Bedarfsansätze<br />
sowie die Berechnungsmethode der Gewichtungsfaktoren die Bedarfe auf den jeweiligen Ebenen<br />
der Teilschlüsselmassen?<br />
4. Sind die Methoden der Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen unter Verwendung jeweils einheitlicher<br />
fiktiver Realsteuerhebesätze und der Umlagekraftmesszahlen geeignet, eine interkommunal<br />
bedarfsgerechte Verteilung der Teilschlüsselmasse zu gewährleisten?<br />
Diese Fragen werden mit dem vorliegenden <strong>Gutachten</strong> bearbeitet, wenn auch nicht in dieser, sondern in<br />
einer der Logik der vorgenommenen Analyse folgenden Reihenfolge. Damit ist die Arbeit nicht als Vollüberprüfung<br />
aller wichtigen Fragen des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen angelegt.<br />
Viele interessante, aber nicht dominante Fragen zur horizontalen Gestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes<br />
sind nicht erfasst; Fragen des vertikalen Ausgleichs zwischen Land und der kommunalen<br />
Ebene insgesamt standen hier ebenfalls nicht zur Diskussion.<br />
“If it ain’t broke, don‘t fix it”<br />
Unsere Herangehensweise zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs verstehen wir im<br />
Rahmen der höchstrichterlichen Setzungen. Mit Urteil vom 9. Juli 1998 (VerfGH 16/96, 7/97) wird dem<br />
Land auferlegt, das Gemeindefinanzierungsgesetz regelmäßig mit Blick auf neue Erkenntnisse und Daten<br />
anzupassen, um Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Auch im Urteil vom 19. Juli 2011 (VerfGH<br />
32/08) wird das Land verpflichtet, die Finanzausgleichssystematik im Blick zu behalten und gegebenenfalls<br />
mit sachverständiger Hilfe an neue Erkenntnisse und Entwicklungen anzupassen.<br />
Die Weiterentwicklung als Paradigma der Bearbeitung des Forschungsauftrags ist schließlich, wie schon<br />
in der Einleitung deutlich gemacht, auch als Absage an Totalreformen zu sehen. Zweifellos könnte im<br />
kommunalen Finanzausgleich sehr viel gemacht werden. Auch das <strong>Gutachten</strong> gibt mit punktuellen Vergleichen<br />
zu den anderen zwölf KFAs der Flächenländer hier anschauliche Beispiele. Dennoch geht es hier<br />
nicht um das „Ideal“ eines kommunalen Finanzausgleichs, der am grünen Tisch komplett neu und unverbraucht<br />
gestaltet wird. Nicht, weil Nordrhein-Westfalen keinen idealen Finanzausgleich verdient hätte.<br />
Sondern weil es ein solches Ideal jenseits der historischen Genese jedes einzelnen Landes nicht geben<br />
kann.<br />
Kommunale Finanzausgleiche begründen, sobald sie fiskalisch eine mehr als marginale Rolle spielen,<br />
pfadabhängige Entwicklungen. Dies kann einige Probleme schaffen – sog. Endogenitäten –, es stabilisiert<br />
aber auch die Handlungsbedingungen und Erwartungen der Akteure. Derartige fiskalische Entwicklungen<br />
müssen durchbrochen werden, wo sie zu unbilligen Ergebnissen führen. Wo dies nicht der Fall ist, hat<br />
der Fortbestand von Regeln einen Eigenwert, der vielleicht „eleganteren“ Alternativen vorzugswürdig ist.<br />
Das Bearbeitungsparadigma für die Leitfragen des <strong>Gutachten</strong>s ist mithin an die alte Ingenieursweisheit<br />
angelehnt: If it ain’t broke, don‘t fix it.<br />
Untersuchungsbefunde<br />
Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden ein kurzer Abriss der zentralen Ergebnisse gegeben. Aus den<br />
zum Teil komplexen Abwägungs- und Argumentationsketten herausgerissen, klingt die Ergebniszusammenstellung<br />
recht apodiktisch. Wir verzichten hier dennoch auf den Versuch, die Argumentationsketten<br />
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