03 - LF4 Thema Fundamente-Schueler - Berufskolleg Borken
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5.1.4 Nachweis der Gleitsicherheit<br />
Wie schon im Kapitel 5.1.2 können Bauteile neben einer vertikalen Beanspruchung auch<br />
horizontal beansprucht werden. Verursacht wird diese horizontale Beanspruchung meist durch<br />
Wind oder wenn Bauteile zur seitlichen Abstützung anderer Bauteile dienen müssen. Diese<br />
Beanspruchung muss jedoch ebenfalls vom Gründungskörper aufgenommen werden und in den<br />
tragfähigen Boden weiter geleitet werden. Nicht nur, dass eine horizontale Beanspruchung<br />
versucht, den Gründungskörper zum Kippen zu bringen, sie verursacht auch mit aller Macht den<br />
Gründungskörper seitlich zu verschieben. In der Praxis wird diese seitliche Verschiebung als<br />
Gleiten bezeichnet.<br />
Die Größe der Aufstandsfläche spielt beim Nachweis der Gleitsicherheit keine Rolle. Ob der<br />
Gründungskörper eine horizontale Verschiebung erfährt, hängt vielmehr von drei Kriterien ab :<br />
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Es muss nachgewiesen werden, dass der Bemessungswert der horizontalen Beanspruchung<br />
kleiner ist als der Bemessungswert des Gleitwiderstandes. Die Höhe des Gleitwiderstandes hängt<br />
dabei nicht nur von der Struktur des Bodens ab, sondern auch von der Größe der vertikalen<br />
Beanspruchung. Sie können sich sicher vorstellen, dass 5 Tonnen nicht so leicht zu verschieben<br />
sind wie 5 Gramm, selbst wenn der Untergrund spiegelglatt ist.<br />
Nachweisformel :<br />
T D ≤ F D * tan δ S,D<br />
T D = Horizontale Beanspruchung<br />
F D = Vertikale Beanspruchung<br />
δ S,D = Sohlreibungswinkel in Abhängigkeit der Bodenart<br />
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