KVNO aktuell 7+8 | 2013 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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den die Fallzahlen entsprechend des Tätigkeitsumfangs<br />
dem jeweiligen Arzt angerechnet.<br />
Bei der Variante 4 vergibt die<br />
KV die beste Fallzahl der ersten drei Jahre.<br />
2. Die KV eruiert die Fallzahlobergrenze für<br />
die weniger als drei Jahre niedergelassenen<br />
Ärzte. Das funktioniert so: Die <strong>aktuell</strong>e<br />
Fallzahl wird durch die Anzahl der im <strong>aktuell</strong>en<br />
Quartal in der Praxis tätigen Ärzte<br />
geteilt und dann mit deren Tätigkeitsumfang<br />
multipliziert.<br />
3. Die KV berechnet, wie der Anteil an der <strong>aktuell</strong>en<br />
Fallzahl für die in den ersten drei<br />
Jahren tätigen Ärzte verteilt werden kann.<br />
Hierzu ziehen wir den bereits verteilten,<br />
in Schritt 1 ermittelten, Anteil der länger<br />
als drei Jahre niedergelassenen Ärzte von<br />
der <strong>aktuell</strong>en Fallzahl ab und verteilten ihn<br />
nach Tätigkeitsumfang.<br />
4. Im letzten Schritt werden die in Schritt<br />
zwei und drei ermittelten Werte miteinander<br />
verglichen. Der jeweils kleinere Wert,<br />
wiederum nach Tätigkeitsumfang verteilt,<br />
stellt die RLV-Fallzahl dar.<br />
Beispiel: Eine BAG besteht aus zwei Ärzten,<br />
Arzt 1 hat vollem Sitz ist länger als vier Jahre<br />
niedergelassen. Arzt 2 hat einen halben Sitz<br />
und ist in den ersten drei Jahren seiner Tätigkeit.<br />
Die Vorjahresfallzahl betrug 1500, im <strong>aktuell</strong>en<br />
Quartal wurden 1800 Fälle eingereicht.<br />
Schritt 1:<br />
Fallzahl für Arzt 1:<br />
1500 : 1,5 x 1 = 1000<br />
Schritt 2:<br />
Obergrenze Arzt 2:<br />
1800 : 1,5 x 0,5 = 600<br />
Schritt 3:<br />
Verteilbarer Anteil <strong>aktuell</strong>er Fallzahl:<br />
1800 – 1000 = 800<br />
Schritt 4:<br />
Fallzahl für Arzt 2:<br />
800 > 600: Fallzahl = 600<br />
Zur Fallzahlvergabe in Variante 6 erhält der<br />
länger als vier Jahre niedergelassene Arzt den<br />
nach Tätigkeitsumfang berechneten Anteil der<br />
Vorjahresfallzahl. Der im vierten Jahr niedergelassene<br />
Arzt erhält, ebenfalls anteilig nach Tätigkeitsumfang,<br />
den Anteil der höchsten Fallzahl<br />
aus den ersten drei Jahren seiner Nieder -<br />
lassung – und zwar unabhängig von der <strong>aktuell</strong>en<br />
Fallzahl. n JASMIN KRAHE | MICHAEL SYBERTZ<br />
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