SPORT - Badischer Sportbund Nord ev
SPORT - Badischer Sportbund Nord ev
SPORT - Badischer Sportbund Nord ev
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Badischer</strong> <strong>Sportbund</strong><br />
Jahrgang 57 · Karlsruhe, 23. Januar 2003 · Nummer 1<br />
<strong>SPORT</strong><br />
in Baden<br />
Bestandserhebung 2003:<br />
Mitglieder bitte vollständig melden!<br />
Alle Jahre geht den Vereinen zum Jahresende<br />
das Formular der Mitgliederbestandsmeldung<br />
für das Folgejahr zu.<br />
Trotz Unterstützung durch die vielfältigsten<br />
EDV-Programme bedeutet diese<br />
jährliche Mitgliederzählung einiges an<br />
Verwaltungsarbeit für die Vereine. Betrachten<br />
Sie diese Arbeiten bitte nicht<br />
als Schikane des Ehrenamtes, das ja bereits<br />
ohne diese BSB-Aufgabe genug an<br />
Verwaltung zu erledigen hat, sondern<br />
sehen Sie in dieser Meldung ein wichtiges<br />
Steuerinstrument für die Sportselbstverwaltung.<br />
Wo findet das Meldeergebnis<br />
in der BSB-Verwaltung Verwendung?<br />
Die Zahlen dienen als Bemessungsgrundlage<br />
des BSB-Beitrages, der<br />
Sportversicherungsprämie und der Berechnung<br />
des Beitragsrückflusses an die<br />
Fachverbände. Darüber hinaus bedienen<br />
sich die Kommunen für ihre Sportförderung<br />
z.B. Jugendförderung der Zahlen.<br />
Mittelverteilung<br />
nach Mitgliederzahlen<br />
Sie werden die berechtigte Frage stellen,<br />
was denn für die Vereine, die ja die<br />
ganze Arbeit mit der Meldung haben,<br />
eigentlich dabei herauskommt? Die Mitgliederzahlen<br />
der drei Landessportbünde<br />
in Baden-Württemberg dienten<br />
vor Jahren dazu, einen Verteilerschlüssel<br />
für die vom Land Baden-Württemberg<br />
im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln<br />
zu ermitteln. Dieser Verteilerschlüssel<br />
blieb seither unverändert, obwohl<br />
bei den Mitgliederzahlen des BSB <strong>Nord</strong><br />
im Verhältnis zu Württemberg und Südbaden<br />
eine auffällige Negativentwicklung<br />
zu registrieren ist. Die Folge ist,<br />
dass die Verantwortlichen im Württembergischen<br />
Landessportbundes in regelmäßigen<br />
Intervallen den Finger in<br />
diese Wunde legen und immer massiver<br />
nach einem Verteilerschlüssel drängen,<br />
der dem aktuellen Mitgliederbestand<br />
angepasst ist.<br />
Käme es zu einer Änderung der aktuellen<br />
Quotierung, würde das in erster Linie<br />
zu Lasten der Vereine gehen, denn<br />
die am besten ausgestatteten Haushaltstitel<br />
sind die Zuschüsse für die Beschäftigungskosten<br />
nebenberuflicher<br />
Übungsleiter, für den Vereinssportstättenbau<br />
und die Sportgeräteförderung.<br />
Müssten hier Einschnitte hingenommen<br />
werden, würde das noch längere Wartezeiten<br />
bei der Bewilligung von Investitionszuwendungen<br />
bedeuten und im<br />
Bereich der Übungsleiter könnten nicht<br />
mehr alle abgerechneten Lizenzen bezuschusst<br />
werden. Beides hätte direkt<br />
8<br />
belastende Auswirkungen auf die Vereinskasse,<br />
z.B. wenn bei Baumaßnahmen<br />
noch mehr Vorfinanzierungszinsen zu<br />
bezahlen wären und die Zuschüsse für<br />
Übungsleiter gekürzt werden müssten.<br />
Auch Ehrenmitglieder und<br />
Passive sind Mitglieder<br />
Um diese finanziellen Einschnitte nicht<br />
hinnehmen zu müssen, geht an alle unsere<br />
Vereine der dringende Appell, die<br />
Mitgliederstatistik sehr sorgsam und vor<br />
allem unter Berücksichtigung aller aktuellen<br />
Mitglieder zu erstellen. Zu dem<br />
zu meldenden Personenkreis zählen<br />
auch Passive und Ehrenmitglieder, denn<br />
diese Personen haben satzungsgemäße<br />
Rechte und Pflichten und zählen, auch<br />
bei einer <strong>ev</strong>tl. Beitragsbefreiung, als ordentliche<br />
Vereinsmitglieder. Wenn wir<br />
auf die Vollständigkeit der Meldungen<br />
hinweisen, dann hat das seinen Grund<br />
darin, dass wir erhebliche Unterschiede<br />
zwischen Meldungen an die Verbände,<br />
besonders an beitragsfreie Verbände,<br />
zu ungunsten des BSB feststellen.<br />
Aus diesem Grund nochmals die große<br />
Bitte, auch im Interesse der Vereine,<br />
eine korrekte Mitgliedermeldung vorzulegen.<br />
Bernd Messerschmid<br />
Geschäftsführer<br />
Änderungen der Förderrichtlinien für den Bau von<br />
Sportstätten und die Beschaffung von Sportgeräten ab 2003<br />
Die LSV-Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Förderrichtlinien<br />
der Sportbünde in Baden-Württemberg“ hat anlässlich<br />
ihrer letzten Sitzung etliche Änderungen im Bereich der<br />
Bezuschussung von Sportgeräten sowie beim Bau oder Umbau<br />
von Sportstätten und beschlossen. Diese gelten ab dem<br />
01.01.2003. Für weitere Informationen steht Ihnen der BSB<br />
unter der Telefonnummer (0721) 1808-18 zur Verfügung.<br />
Änderungen im Bereich Sportgeräte<br />
Festsetzung von Höchstgrenzen/Limitierungen, die es bisher<br />
nicht gab:<br />
Basketball: 24-Sekunden-Anzeige bis € 1.000<br />
Fußball: Fußballtore bis € 1.500<br />
Kampfsportarten: Pratzen bis € 500<br />
Klettern: Mobile Kletterwand bis € 3.000<br />
Pferdesport: Hindernisse bis € 5.000<br />
Schießsport: Kompressor bis € 1.500<br />
Limitierung im Schießsport: Elektronische Trefferanzeigen<br />
bis zu zehn Bahnen je 1.600 € innerhalb von fünf Jahren bis<br />
zu einem Höchstbetrag von 16.000 € zuschussfähige Kosten.<br />
Schach: Uhrenkoffer werden nur noch im Zusammenhang<br />
mit einem Uhrenkauf bezuschusst.<br />
Diese Änderungen gelten als Zusatz zu den bestehenden<br />
Förderrichtlinien, die ansonsten unverändert weiterhin<br />
gültig sind.<br />
Änderungen im Bereich Sportstättenbau<br />
Bezuschussung von Kunstrasenplätzen: Durch eine sehr<br />
intensive und aggressive Werbung der Fachfirmen nimmt der<br />
Bau von Kunstrasenplätzen immer mehr zu. Zudem fällt auf,<br />
dass viele Vereine über die auf sie zukommenden Kosten nur<br />
unzureichend informiert sind. So hat ein Kunstrasenplatz lediglich<br />
eine Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren, die Entsorgung<br />
der Kunststofffläche ist danach mit rund € 25.000 sehr<br />
kostenintensiv. Zukünftig muss jeder Verein, der einen<br />
Kunstrasenplatz plant, zuvor ein Beratungsgespräch beim<br />
zuständigen <strong>Sportbund</strong> führen. Die Sanierung kann nur<br />
noch eingeschränkt gefördert werden, da die Zweckbindung<br />
von 25 Jahren zu berücksichtigen ist (prozentualer Abzug).<br />
Die Entsorgungskosten werden nicht gefördert.<br />
Sanierung von Sportplätzen: Eine Bezuschussung kann frühestens<br />
nach drei bis fünf Jahren erfolgen.<br />
Bezuschussung von Reitstallungen für Schulpferde, die<br />
nicht vereinseigen sind: Stallungen werden nur für vereinseigene<br />
Pferde bezuschusst.<br />
Bezuschussung von neuen Vereinen (Sperrfrist): Nur Vereine,<br />
die drei Jahre Mitglied des jeweiligen <strong>Sportbund</strong>es sind<br />
und mindestens 50 Mitglieder haben, können Zuschüsse<br />
für den Sportstättenbau beantragen. Außerdem sollte ein Antrag<br />
mindestens Gesamtkosten von 2.500 € aufweisen.<br />
md.