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SPORT - Badischer Sportbund Nord ev

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<strong>Badischer</strong> <strong>Sportbund</strong><br />

Jahrgang 57 · Karlsruhe, 23. Januar 2003 · Nummer 1<br />

<strong>SPORT</strong><br />

in Baden<br />

Bestandserhebung 2003:<br />

Mitglieder bitte vollständig melden!<br />

Alle Jahre geht den Vereinen zum Jahresende<br />

das Formular der Mitgliederbestandsmeldung<br />

für das Folgejahr zu.<br />

Trotz Unterstützung durch die vielfältigsten<br />

EDV-Programme bedeutet diese<br />

jährliche Mitgliederzählung einiges an<br />

Verwaltungsarbeit für die Vereine. Betrachten<br />

Sie diese Arbeiten bitte nicht<br />

als Schikane des Ehrenamtes, das ja bereits<br />

ohne diese BSB-Aufgabe genug an<br />

Verwaltung zu erledigen hat, sondern<br />

sehen Sie in dieser Meldung ein wichtiges<br />

Steuerinstrument für die Sportselbstverwaltung.<br />

Wo findet das Meldeergebnis<br />

in der BSB-Verwaltung Verwendung?<br />

Die Zahlen dienen als Bemessungsgrundlage<br />

des BSB-Beitrages, der<br />

Sportversicherungsprämie und der Berechnung<br />

des Beitragsrückflusses an die<br />

Fachverbände. Darüber hinaus bedienen<br />

sich die Kommunen für ihre Sportförderung<br />

z.B. Jugendförderung der Zahlen.<br />

Mittelverteilung<br />

nach Mitgliederzahlen<br />

Sie werden die berechtigte Frage stellen,<br />

was denn für die Vereine, die ja die<br />

ganze Arbeit mit der Meldung haben,<br />

eigentlich dabei herauskommt? Die Mitgliederzahlen<br />

der drei Landessportbünde<br />

in Baden-Württemberg dienten<br />

vor Jahren dazu, einen Verteilerschlüssel<br />

für die vom Land Baden-Württemberg<br />

im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln<br />

zu ermitteln. Dieser Verteilerschlüssel<br />

blieb seither unverändert, obwohl<br />

bei den Mitgliederzahlen des BSB <strong>Nord</strong><br />

im Verhältnis zu Württemberg und Südbaden<br />

eine auffällige Negativentwicklung<br />

zu registrieren ist. Die Folge ist,<br />

dass die Verantwortlichen im Württembergischen<br />

Landessportbundes in regelmäßigen<br />

Intervallen den Finger in<br />

diese Wunde legen und immer massiver<br />

nach einem Verteilerschlüssel drängen,<br />

der dem aktuellen Mitgliederbestand<br />

angepasst ist.<br />

Käme es zu einer Änderung der aktuellen<br />

Quotierung, würde das in erster Linie<br />

zu Lasten der Vereine gehen, denn<br />

die am besten ausgestatteten Haushaltstitel<br />

sind die Zuschüsse für die Beschäftigungskosten<br />

nebenberuflicher<br />

Übungsleiter, für den Vereinssportstättenbau<br />

und die Sportgeräteförderung.<br />

Müssten hier Einschnitte hingenommen<br />

werden, würde das noch längere Wartezeiten<br />

bei der Bewilligung von Investitionszuwendungen<br />

bedeuten und im<br />

Bereich der Übungsleiter könnten nicht<br />

mehr alle abgerechneten Lizenzen bezuschusst<br />

werden. Beides hätte direkt<br />

8<br />

belastende Auswirkungen auf die Vereinskasse,<br />

z.B. wenn bei Baumaßnahmen<br />

noch mehr Vorfinanzierungszinsen zu<br />

bezahlen wären und die Zuschüsse für<br />

Übungsleiter gekürzt werden müssten.<br />

Auch Ehrenmitglieder und<br />

Passive sind Mitglieder<br />

Um diese finanziellen Einschnitte nicht<br />

hinnehmen zu müssen, geht an alle unsere<br />

Vereine der dringende Appell, die<br />

Mitgliederstatistik sehr sorgsam und vor<br />

allem unter Berücksichtigung aller aktuellen<br />

Mitglieder zu erstellen. Zu dem<br />

zu meldenden Personenkreis zählen<br />

auch Passive und Ehrenmitglieder, denn<br />

diese Personen haben satzungsgemäße<br />

Rechte und Pflichten und zählen, auch<br />

bei einer <strong>ev</strong>tl. Beitragsbefreiung, als ordentliche<br />

Vereinsmitglieder. Wenn wir<br />

auf die Vollständigkeit der Meldungen<br />

hinweisen, dann hat das seinen Grund<br />

darin, dass wir erhebliche Unterschiede<br />

zwischen Meldungen an die Verbände,<br />

besonders an beitragsfreie Verbände,<br />

zu ungunsten des BSB feststellen.<br />

Aus diesem Grund nochmals die große<br />

Bitte, auch im Interesse der Vereine,<br />

eine korrekte Mitgliedermeldung vorzulegen.<br />

Bernd Messerschmid<br />

Geschäftsführer<br />

Änderungen der Förderrichtlinien für den Bau von<br />

Sportstätten und die Beschaffung von Sportgeräten ab 2003<br />

Die LSV-Arbeitsgruppe „Vereinheitlichung der Förderrichtlinien<br />

der Sportbünde in Baden-Württemberg“ hat anlässlich<br />

ihrer letzten Sitzung etliche Änderungen im Bereich der<br />

Bezuschussung von Sportgeräten sowie beim Bau oder Umbau<br />

von Sportstätten und beschlossen. Diese gelten ab dem<br />

01.01.2003. Für weitere Informationen steht Ihnen der BSB<br />

unter der Telefonnummer (0721) 1808-18 zur Verfügung.<br />

Änderungen im Bereich Sportgeräte<br />

Festsetzung von Höchstgrenzen/Limitierungen, die es bisher<br />

nicht gab:<br />

Basketball: 24-Sekunden-Anzeige bis € 1.000<br />

Fußball: Fußballtore bis € 1.500<br />

Kampfsportarten: Pratzen bis € 500<br />

Klettern: Mobile Kletterwand bis € 3.000<br />

Pferdesport: Hindernisse bis € 5.000<br />

Schießsport: Kompressor bis € 1.500<br />

Limitierung im Schießsport: Elektronische Trefferanzeigen<br />

bis zu zehn Bahnen je 1.600 € innerhalb von fünf Jahren bis<br />

zu einem Höchstbetrag von 16.000 € zuschussfähige Kosten.<br />

Schach: Uhrenkoffer werden nur noch im Zusammenhang<br />

mit einem Uhrenkauf bezuschusst.<br />

Diese Änderungen gelten als Zusatz zu den bestehenden<br />

Förderrichtlinien, die ansonsten unverändert weiterhin<br />

gültig sind.<br />

Änderungen im Bereich Sportstättenbau<br />

Bezuschussung von Kunstrasenplätzen: Durch eine sehr<br />

intensive und aggressive Werbung der Fachfirmen nimmt der<br />

Bau von Kunstrasenplätzen immer mehr zu. Zudem fällt auf,<br />

dass viele Vereine über die auf sie zukommenden Kosten nur<br />

unzureichend informiert sind. So hat ein Kunstrasenplatz lediglich<br />

eine Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren, die Entsorgung<br />

der Kunststofffläche ist danach mit rund € 25.000 sehr<br />

kostenintensiv. Zukünftig muss jeder Verein, der einen<br />

Kunstrasenplatz plant, zuvor ein Beratungsgespräch beim<br />

zuständigen <strong>Sportbund</strong> führen. Die Sanierung kann nur<br />

noch eingeschränkt gefördert werden, da die Zweckbindung<br />

von 25 Jahren zu berücksichtigen ist (prozentualer Abzug).<br />

Die Entsorgungskosten werden nicht gefördert.<br />

Sanierung von Sportplätzen: Eine Bezuschussung kann frühestens<br />

nach drei bis fünf Jahren erfolgen.<br />

Bezuschussung von Reitstallungen für Schulpferde, die<br />

nicht vereinseigen sind: Stallungen werden nur für vereinseigene<br />

Pferde bezuschusst.<br />

Bezuschussung von neuen Vereinen (Sperrfrist): Nur Vereine,<br />

die drei Jahre Mitglied des jeweiligen <strong>Sportbund</strong>es sind<br />

und mindestens 50 Mitglieder haben, können Zuschüsse<br />

für den Sportstättenbau beantragen. Außerdem sollte ein Antrag<br />

mindestens Gesamtkosten von 2.500 € aufweisen.<br />

md.

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