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Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses April 2007 (pdf ...

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Untersuchungsausschuss „Kin<strong>des</strong>wohl“ 33<br />

Fast alle Beschäftigten der Fachabteilung sind übergreifend in mehreren Beschäftigungsfeldern<br />

tätig.<br />

2.2.2.2 Oberste Lan<strong>des</strong>jugendbehörde<br />

Die Oberste Lan<strong>des</strong>jugendbehörde hat nach § 82 SGB VIII die Tätigkeit der Träger<br />

der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe<br />

anzuregen und zu fördern. Sie nimmt in diesem Bereich staatliche Aufgaben für die<br />

Freie Hansestadt Bremen als Bun<strong>des</strong>land wahr. Die Freie Hansestadt Bremen hat in<br />

dieser Funktion auf einen gleichmäßigen Aufbau der Einrichtungen und Angebote im<br />

Bun<strong>des</strong>land hinzuwirken und die Jugendämter und das Lan<strong>des</strong>jugendamt bei der<br />

Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. 57 Diese Aufgaben der Kinder- und<br />

Jugendhilfe werden durch die Oberste Lan<strong>des</strong>jugendbehörde wahrgenommen 58 , die<br />

in Bremen ebenfalls beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales<br />

angesiedelt ist. 59 Ressortintern sind diese Aufgaben ebenfalls in der Fachabteilung<br />

„Junge Menschen und Familie“ angesiedelt.<br />

2.2.2.3 Wahrnehmung kommunaler Aufgaben durch das Ressort<br />

Neben den vorgenannten Aufgaben und Funktionen hat der Senator für Arbeit, Frauen,<br />

Gesundheit, Jugend und Soziales aufgrund der Stadtstaatenstruktur Bremens<br />

zugleich auch die Eigenschaft und die Aufgabe eines Sozial- bzw. Jugenddezernenten<br />

auf kommunaler Ebene. 60 In dieser Funktion werden kommunale Steuerungsaufgaben<br />

für das Jugendamt der Stadtgemeinde Bremen wahrgenommen. 61<br />

Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe kann sich die Senatorin durch ein de facto<br />

städtisches Dezernat für Jugend und Soziales fachlich unterstützen lassen. Dieses<br />

kommunale Fachdezernat ist in der senatorischen Behörde ebenfalls in der auch für<br />

die staatlichen Aufgaben als Oberste Lan<strong>des</strong>jugendbehörde und als Lan<strong>des</strong>jugend-<br />

57 § 82 Absatz 2 SGB VIII<br />

58 § 82 Absatz 1 SGB VIII<br />

59 § 1 Absatz 3 BremAGKJHG<br />

60 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 20/3851<br />

61 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3540; 20/3851

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