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Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses April 2007 (pdf ...

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Untersuchungsausschuss „Kin<strong>des</strong>wohl“ 49<br />

es stand fest, dass er noch einige Wochen in der Klinik würde bleiben müssen. Die<br />

Mitarbeiter der Klinik standen der Gesamtsituation sehr kritisch gegenüber und<br />

machten den Eltern gegenüber deutlich, dass sie bei der Versorgung von Kevin stärker<br />

präsent sein müssten. 123<br />

Eine weitere Besprechung fand am 19. Februar 2004 statt, an der der Casemanager<br />

jedoch nicht teilnehmen konnte. Diskutiert wurde in dieser Runde über eine mögliche<br />

Unterbringung Kevins in einer Pflegefamilie oder bei der Schwester von Kevins Mutter.<br />

Ferner wurde eine mögliche Entgiftung der Eltern in einer Klinik in Heiligenhafen<br />

mit anschließender Therapie thematisiert. Die Tätigkeit der Familienhebamme, die<br />

bei dieser Besprechung noch dabei war, wurde an diesem Tag beendet, da die Eltern<br />

eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr wünschten. Nach der Wahrnehmung der<br />

Familienhebamme fühlten sie sich zu stark von dieser kontrolliert. Dieses soll die<br />

Vertreterin <strong>des</strong> Arbeitskreises Kommunale Drogenpolitik der Familienhebamme bestätigt<br />

haben. 124 Die Mitarbeiterin <strong>des</strong> Sozialdienstes informierte den Casemanager<br />

noch am selben Tag über den Inhalt der Besprechung. 125<br />

Am 22. Februar 2004 kam es auf der Station zu einer heftigen Auseinandersetzung<br />

zwischen dem Ziehvater von Kevin und dem Klinikpersonal. Aufgrund seines aggressiven<br />

Auftretens erteilte ihm der Oberarzt ein Hausverbot. 126<br />

Die dritte und letzte Fallkonferenz fand im Klinikum Bremen-Nord am 26. Februar<br />

2004 unter Beteiligung <strong>des</strong> Rechtsanwalts der Eltern und <strong>des</strong> methadonvergebenden<br />

Arztes der Eltern statt. 127 Die Familienhebamme sowie die beiden Vertreter der Drogenhilfe<br />

nahmen an dieser letzten Konferenz nicht mehr teil. Der Mitarbeiter von Ani<br />

Avati hatte allerdings im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der er<br />

seine Begleitung der Eltern vor der Geburt und später während <strong>des</strong> Krankenhausaufenthaltes<br />

sowie seine Eindrücke von deren persönlicher Situation schilderte. Im<br />

Ergebnis kam er zu dem Schluss, dass eine Entlassung Kevins zu seinen Eltern nur<br />

bei umfassenden Unterstützungsmaßnahmen verbunden mit einer entsprechenden<br />

Kontrolle vorstellbar sei. Dazu seien neben einer Entgiftung der Eltern der regelmä-<br />

123 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 02/170; 02/200 f.<br />

124 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 01/102 f.; Akte 1, Blatt 3 f.<br />

125 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 02/176; Akte 23, Blatt 3<br />

126 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 02/145; 02/177<br />

127 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 02/178

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