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Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses April 2007 (pdf ...

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Untersuchungsausschuss „Kin<strong>des</strong>wohl“ 35<br />

schaft und vorbehaltlich der Zuständigkeiten <strong>des</strong> Senats und der nachgeordneten<br />

Vollzugsbehörden als vollziehende Gewalt 67 über die Angelegenheiten ihres Verwaltungszweiges.<br />

Sie wirken darüber hinaus auch beratend an der Aufstellung der<br />

Haushaltsvoranschläge für den Einzelplan ihres Verwaltungszweiges mit. 68<br />

2.2.4 Der Prozess der Umstrukturierungen der vergangenen Jahre<br />

Das Amt für Soziale Dienste wurde in den Achtziger Jahren nach einem zielgruppenorientierten<br />

Konzept („Neuordnung der sozialen Dienste", NOSD) aus dem Sozialamt,<br />

dem Jugendamt, dem Amt für Familienhilfe und weiteren kleineren Ämtern<br />

als integratives Fachamt gebildet. 69 ' Zunächst hatte es eine aus vier Personen bestehende<br />

kollektive Führung, von denen jede eine eigenständige regionale Ortseinheit<br />

<strong>des</strong> Amtes für Soziale Dienste leitete. 70 In der Folge wurden erhebliche Reformanstrengungen<br />

unternommen. So wurde beispielsweise die Aufgabenverteilung<br />

überprüft mit dem Ziel, die operativen Aufgaben beim Amt für Soziale Dienste und<br />

die strategischen Aufgaben beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend<br />

und Soziales anzusiedeln.<br />

Im Rahmen der organisatorischen Neuordnung <strong>des</strong> Amtes für Soziale Dienste wurde<br />

ab Ende der Neunziger Jahre eine zentrale Leitungsebene mit den Fachbereichen<br />

Kinder, Jugendliche, Erwachsene ohne Kinder, Ältere Menschen, Wirtschaftliche<br />

Hilfen sowie Zentrale Dienste eingerichtet. Darüber hinaus wurde das sogenannte<br />

Neue Steuerungsmodell durch Controlling, Budgetierung und Kontraktmanagement<br />

eingeführt. Außerdem wurden zwölf stadtteilbezogene Dienstleistungszentren,<br />

die sogenannten Sozialzentren, zur Bearbeitung aller bürgerbezogenen<br />

sozialen Angelegenheiten eingerichtet. 71 Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen<br />

sollten insgesamt 90 Stellen, davon allein 40 im Bereich „Junge Menschen“,<br />

eingespart werden. Darüber hinaus sollten die „Erzieherischen Hilfen“ ausgebaut,<br />

eine Qualitätssicherung im Sinne von Plausibilitätsprüfungen sozialarbeiterischer<br />

Entscheidungen eingeführt, ein Gesamtkonzept der Dienste entwickelt und alle<br />

67 § 1 Absatz 3 Satz 1 BremDG i. V. m. Art 67 Absatz 2 BremLV<br />

68 § 1 Absatz 3 Satz 3 BremDG<br />

69 Dr. phil. Jürgen Hartwig, Sozialamt im Aufbruch, NDV Oktober 2005, S. 380<br />

70 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3363<br />

71 Protokoll der öffentlichen Beweisaufnahme 18/3363

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