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Analyse des Auftretens der moralischen Urteilsstufen nach Kohlberg

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gerin Sarah einsetzen möchte, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ihr Vorgesetzter, <strong>der</strong> um den Ruf<br />

seiner Kanzlei fürchtet und sich gegen die Führung <strong>der</strong> Anklage ausspricht. Damit sind<br />

beide als Kontrahenten aufzufassen und die Hypothese von <strong>der</strong> Argumentationsähnlichkeit<br />

zum Spannungsaufbau wird nochmals bekräftigt.<br />

Die Erwartung, dass sich in jedem untersuchten Film min<strong>des</strong>tens eine Person finden ließe,<br />

die sich in erster Linie einer Urteilsstruktur <strong>des</strong> postkonventionellen Niveaus bedient,<br />

konnte we<strong>der</strong> für „Eine Frage <strong>der</strong> Ehre“ noch für „Angeklagt“ eindeutig belegt werden.<br />

Obgleich <strong>der</strong> Zeuge Barnes („Eine Frage <strong>der</strong> Ehre“) zu einem Großteil auf Stufe 1 argumentiert,<br />

war dies nicht ausschließlich <strong>der</strong> Fall (vgl. auch die Ergebnisse zu Hypothese<br />

1). Eine mögliche Interpretation für diesen Befund könnte sein, dass sich zum einen die<br />

Gegenüberstellung von „Gut“ und „Böse“ eher auf einer inhaltlichen Eben <strong>der</strong> Moral<br />

vollzieht (siehe oben) und zum an<strong>der</strong>en, dass eine zu „offene“ (ausschließlich Stufe 1<br />

und 2) Argumentation auf solch einem niedrigen Niveau dem Zuschauer unglaubwürdig<br />

erscheinen könnte (gleichfalls aber auch ein gänzliches Fehlen). Vor Gericht ist eine Person<br />

zwar angehalten, die Wahrheit zu sagen, dennoch entspricht es <strong>der</strong> Theorie <strong>der</strong> Bemühens<br />

um eine möglichst positive Selbstdarstellung, eigenes in Frage gestelltes Verhalten<br />

(so bei den Zeugen) z.B. eher mit Autoritätenhörigkeit als mit eigenen (nie<strong>der</strong>en)<br />

Motiven o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Angst vor Bestrafung zu erklären. Zudem reicht offensichtlich auch die<br />

vorgefundene Ähnlichkeit <strong>der</strong> <strong>moralischen</strong> Urteile zweier „Antagonisten“ <strong>des</strong> Films aus,<br />

um den Spannungsaufbau zu gewährleisten; eine zu starke Kontrastierung durch „Vertreter“<br />

<strong>des</strong> präkonventionellen gegenüber denen <strong>des</strong> postkonventionellen Niveaus scheint<br />

damit unnötig bzw. könnte sogar einen Teil dieser Spannung abschwächen.<br />

In Anlehnung an die von Gilligan (Gilligan, 1982, zitiert <strong>nach</strong> Oerter & Montada, 1998,<br />

S. 891f.) gefor<strong>der</strong>te Trennung zwischen männlicher und weiblicher Moral(struktur) sollte<br />

<strong>der</strong> Frage <strong>nach</strong>gegangen werden, ob sich in den untersuchten Filmen Tendenzen in diese<br />

Richtung <strong>nach</strong>weisen ließen. Bemerkenswert ist diesbezüglich, dass in beiden Filmen<br />

Frauen zu moralrelevanten Themen Bezug nehmen, eine Einordnung <strong>der</strong> Aussagen in die<br />

Stufentheorie von <strong>Kohlberg</strong> jedoch nur sehr selten vorgenommen werden konnte. In<br />

„Eine Frage <strong>der</strong> Ehre“ ist es die Co-Anwältin, Comman<strong>der</strong> JoAnn, die inhaltlich moralisch<br />

eine „wertvolle“ Auffassung vertritt, allerdings keine Begründungen für ihr Verhalten<br />

abgibt, also nicht (strukturell) argumentiert (lediglich zwei ihrer Aussagen konnten als<br />

moralrelevant beurteilt werden; weshalb sie in <strong>der</strong> Ergebnisdarstellung ver<strong>nach</strong>lässigt<br />

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