28.12.2013 Aufrufe

Analyse des Auftretens der moralischen Urteilsstufen nach Kohlberg

Analyse des Auftretens der moralischen Urteilsstufen nach Kohlberg

Analyse des Auftretens der moralischen Urteilsstufen nach Kohlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nach einer ersten Sichtung <strong>der</strong> oben erwähnten Fernsehserien stellte sich jedoch folgen<strong>des</strong><br />

Problem:<br />

Da laut § 169 S.2 GVG die unmittelbare Wie<strong>der</strong>gabe von Gerichtsverhandlungen auf öffentlich<br />

einsehbaren Datenträgern untersagt ist, werden die entsprechenden Fälle <strong>der</strong> Serien<br />

von zumeist Laienschauspielern <strong>nach</strong>gestellt. Aus nicht näher zu bezeichnen<strong>der</strong><br />

Quelle lag allerdings die Information vor, dass die Darsteller nicht an den Wortlaut <strong>der</strong><br />

(Original-) Gerichtsprotokolle gebunden seien. Es würde als Skript nur eine Stichwortliste<br />

vorliegen, <strong>der</strong>en Ausgestaltung den Schauspielern frei bleibe. Bedenklich erschien hierbei,<br />

dass die meisten Laienschauspieler wohl zu einer überzogenen, teilweise sogar stereotypen<br />

Darstellung <strong>der</strong> jeweiligen Rollen neigen. Würde an dem Vorhaben festgehalten werden,<br />

in diesem Rahmen die Verwendung verschiedener Stufen <strong>der</strong> Moral <strong>nach</strong> <strong>Kohlberg</strong> zu<br />

eruieren, reflektierten die Ergebnisse lediglich die Interpretation moralischer Aussagen<br />

seitens <strong>der</strong> Laienschauspieler, die bestrebt sein könnten, durch eine stereotype Darstellung<br />

ihrer Rolle beson<strong>der</strong>e „Überzeugungskraft“ verleihen zu wollen.<br />

Diese Realitätsferne und <strong>der</strong> Mangel an hintergründigem Sinn einer solchen <strong>Analyse</strong> gab<br />

schließlich den Ausschlag dafür, die erste Entscheidung bezüglich <strong>der</strong> <strong>Analyse</strong>materials zu<br />

revidieren; denn es lag im Interesse <strong>der</strong> Autoren, mit <strong>der</strong> Arbeit aussagekräftige und eventuell<br />

„weiter verwertbare“ Daten zu erheben.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> Handlungsort „Gericht“ aus oben genannten Gründen<br />

für die Absichten <strong>der</strong> Autoren Vorteile bot, fiel die Entscheidung letztlich auf sog. „Anwaltsfilme“.<br />

In diesem Zusammenhang bot sich die Möglichkeit, vorgefundene Strukturen<br />

moralischer Urteile einheitlich auf das festgeschriebene Drehbuch zurückzuführen. Der<br />

Drehbuchautor generiert i.d.R. möglichst realitätsnahe Dialoge, und man wird ihm mit<br />

dem Aufgreifen moralbezogener Inhalte bestimmte (positive) Intentionen unterstellen<br />

können. Durch die Wahl „großer“ amerikanischer Kinofilme sollten diese Annahmen<br />

bekräftigt werden.<br />

Nach einer Sammlung in Frage kommen<strong>der</strong> Filme folgte die Entscheidung, „Eine Frage<br />

<strong>der</strong> Ehre“ (1993) und „Angeklagt“ (1988) zum Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Analyse</strong> werden zu lassen.<br />

Der Film „Eine Frage <strong>der</strong> Ehre“ beschäftigt sich mit einem „Mord bei den berüchtigten<br />

Marines auf Kuba. Die Army will den Fall vertuschen. Milde Strafen sollen die angeklagten<br />

Soldaten geständig machen. Doch <strong>der</strong> junge Verteidiger Lieutenant Kaffee lehnt den<br />

faulen Straf-Deal rundweg ab. Angetrieben von Kollegin Comman<strong>der</strong> JoAnn verwandelt<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!