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Internationales Literaturreview zur - Bundesärztekammer

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2. Hintergrund<br />

Als Hintergrundwissen und zum Verständnis der Ausgangslage werden einige<br />

Definitionen, gesetzliche Grundlagen und historische Aspekte der Gesundheitsberufe<br />

im Allgemeinen dargestellt. Zudem werden auch historische Entwicklungen und<br />

Trends des Gesundheitssystems national beleuchtet. Darüber hinaus werden die<br />

aktuellsten internationalen Entwicklungen tabellarisch kurz dargestellt. Die<br />

Fokussierung aller Betrachtungen liegt hier auf dem ambulanten Sektor,<br />

Schwerpunkt hausärztliche Versorgung, und speziell den nicht-ärztlichen<br />

Berufsgruppen, die möglicherweise die Hausärzte entlasten können. Allerdings<br />

werden Schnittstellen zwischen den Sektoren, die international nicht so stark<br />

voneinander getrennt sind wie in Deutschland, berücksichtigt.<br />

2.1. Einführung und Hintergrund: Nicht-ärztliche<br />

Gesundheitsberufe<br />

In der deutschen Versorgungslandschaft agieren vorwiegend zwei Hauptgruppen als<br />

Leistungsanbieter: Heilberufe und Heilhilfsberufe. Diese vereinfachte Einteilung bildet<br />

die derzeitige Vielfalt der Gesundheitsberufe nicht optimal ab. Aber sie findet in<br />

dieser Expertise ihre Anwendung um den internationalen Vergleich zu ermöglichen.<br />

Zu den Angehörigen der Heilberufe werden Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten,<br />

Apotheker und Heilpraktiker (ohne akademische Ausbildung) gezählt. Die<br />

Heilhilfsberufe können grob noch einmal in Pflegeberufe und Medizinische<br />

Assistenzberufe eingeteilt werden. Während erstere Berufsgruppe vorwiegend im<br />

stationären Sektor tätig ist, findet sich letztere sowohl im stationären als auch im<br />

ambulanten Sektor, sowie im Schnittstellenbereich. Allerdings ist durch die<br />

erhebliche Zunahme der Beschäftigten in der Altenpflege, die immer stärker im<br />

häuslichen Umfeld stattfindet, ein Shift der Pflegeberufe vom stationären in den<br />

ambulanten Sektor zu beobachten (siehe auch Abschnitt 4.1).<br />

Generell unterliegen die Heilberufe den Heilberufsgesetzen (HeilBerG) der jeweiligen<br />

Bundesländer. Die in diesen HeilBerG definierten Professionen sind ihrem Wesen<br />

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