Lizenzverträge mit dem Schwerpunkt Lizenzgebühren - GRUR
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B. Rechte am Ergebnis bei der Auftragsentwicklung<br />
Industrie<br />
Forschungsinstitut<br />
III. Nutzungsrechte<br />
1. Altrechte<br />
6.5 Soweit B und/oder ein Vertragspartner<br />
von B bei der Nutzung und<br />
Verwertung (einschließlich Herstellung<br />
und Vertrieb) des<br />
ERGEBNISSES von INFORMA-<br />
TIONEN von A notwendigerweise<br />
Gebrauch macht, räumt A B hier<strong>mit</strong><br />
ein kostenloses, zeitlich und<br />
örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht<br />
an den entsprechenden<br />
INFORMATIONEN in <strong>dem</strong> für die<br />
Nutzung des ERGEBNISSES erforderlichen<br />
Umfang ein. Dieses Nutzungsrecht<br />
beinhaltet das Recht, Unterlizenzen<br />
an den INFORMATIONEN zu<br />
vergeben.<br />
5.6 Werden bei Durchführung des<br />
Auftrages bereits vorhandene<br />
Schutzrechte der F verwandt, die<br />
zur Verwertung des Forschungsund<br />
Entwicklungsergebnisses<br />
durch den Auftraggeber notwendig<br />
sind, erhält der Auftraggeber daran<br />
ein gesondert zu vereinbarendes,<br />
nichtausschließliches, entgeltliches<br />
Nutzungsrecht, soweit <strong>dem</strong> keine<br />
anderweitigen Verpflichtungen der<br />
F entgegenstehen