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Recht _ Big Data<br />

Rechtliche Grenzen<br />

Wir leben im Zeitalter von Big Data. In vielen Bereichen entstehen erhebliche Datenmengen<br />

in digitalisierter Form. Doch wem gehören diese Daten und wer darf sie verwen<strong>de</strong>n? Bei vielen<br />

Experten besteht Einigkeit, dass hier ein neuer Markt mit spezifischen Werten entsteht.<br />

Text _ Carsten Ulbricht<br />

Technische Fortschritte im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Rechnerleistung und die massive Zunahme<br />

an Speicherkapazitäten (Stichwort<br />

Cloud Computing) tragen dazu<br />

bei, dass immer größere Datenmengen<br />

gespeichert und verarbeitet wer<strong>de</strong>n<br />

können. Hinzu kommen neue Erkenntnisse<br />

und Fortschritte bei <strong>de</strong>r Datenanalyse<br />

(Data Analytics) und Auswertung<br />

großer Datenbestän<strong>de</strong> (Data Mining).<br />

Rechtsfragen kaum diskutiert<br />

Autor<br />

Dr. Carsten Ulbricht<br />

ist auf Internet und<br />

Social Media spezialisierter<br />

Rechtsanwalt<br />

bei <strong>de</strong>r Stuttgarter Kanzlei Diem &<br />

Partner mit <strong>de</strong>n Schwerpunkten IT-Recht,<br />

Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht<br />

sowie Datenschutz.<br />

p www.diem-partner.<strong>de</strong><br />

Verstärkt wird diese Entwicklung dadurch,<br />

dass immer mehr Menschen<br />

über das Internet immer mehr Daten<br />

und Informationen produzieren (zum<br />

Beinspiel in Sozialen Netzwerken) beziehungsweise<br />

mobile Endgeräte o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>re Sensoren (Stichwort RFID) Daten<br />

generieren, die es vor einigen Jahren<br />

noch überhaupt nicht gegeben hat.<br />

Big-Data-Projekte wie <strong>de</strong>r kürzlich von<br />

O2 angedachte Verkauf von Bewegungsdaten<br />

<strong>de</strong>r Mobilfunkkun<strong>de</strong>n sind erst<br />

<strong>de</strong>r Anfang. Weitere Projekte wie das<br />

<strong>de</strong>r Schufa, zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit<br />

auch Daten aus Sozialen<br />

Netzwerken auszuwerten, o<strong>de</strong>r die<br />

Analyse <strong>de</strong>r Handydaten von 15 kenianischen<br />

Mobilfunkkun<strong>de</strong>n im Hinblick<br />

auf die Ausbreitung von Malaria, aber<br />

auch die Forschungszwecken dienen<strong>de</strong><br />

Auswertung von 52 Millionen anonymisierten<br />

Krankenakten in Großbritannien<br />

zeigen das Potenzial von Big Data,<br />

aber auch die Risiken und Be<strong>de</strong>nken in<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung.<br />

Ohne Frage kann die Aus- und Bewertung<br />

<strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong>n Datenmengen in<br />

bisher kaum ausgeschöpftem Ausmaß<br />

zum Wohl <strong>de</strong>r Menschen, aber auch<br />

zum Wachstum <strong>de</strong>r globalen Wirtschaft<br />

beitragen, in<strong>de</strong>m Innovationen<br />

und Produktivität vorangetrieben und<br />

schlussendlich auch Wachstum geför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Gleichzeitig stellen sich aber auch zahlreiche<br />

rechtliche Fragen, die bisher nur<br />

in Teilen diskutiert und gelöst wor<strong>de</strong>n<br />

sind. Zum einen geht es um die datenschutzrechtlichen<br />

Implikationen. Zum<br />

an<strong>de</strong>ren stellen sich urheber- und verwertungsrechtliche<br />

Fragen, wie etwa<br />

die, wem im Internet zugängliche Daten<br />

eigentlich gehören und unter welchem<br />

Voraussetzungen diese Daten erhoben<br />

und an<strong>de</strong>rweitig verarbeitet und<br />

veröffentlicht wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Nach § 4 Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) ist die Erhebung, Verarbeitung<br />

und Nutzung personenbezogener Daten<br />

nur zulässig, wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt<br />

hat o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift<br />

die jeweilige Datenverwendung<br />

auch ohne entsprechen<strong>de</strong> Einwilligung<br />

legitimiert (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).<br />

Soweit keine personenbezogenen Daten<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Abs.1 BDSG einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, also keine Informationen<br />

betroffen sind, die einer bestimmten<br />

o<strong>de</strong>r bestimmbaren natürlichen Person<br />

zuzuordnen sind, greift das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />

überhaupt nicht<br />

ein. In aller Regel wird sich bei großen<br />

Datenmengen die Einbeziehung personenbezogener<br />

Daten nicht gänzlich<br />

vermei<strong>de</strong>n lassen. Gegebenenfalls ist also<br />

zu prüfen, ob sich die Datenverarbeitung<br />

so mo<strong>de</strong>llieren lässt, dass sich eine<br />

Datenschutzkonformität über eine <strong>de</strong>r<br />

nachfolgend skizzierten Gestaltungsmöglichkeiten<br />

herstellen lässt.<br />

Datenschutzrechtliche Grenzen<br />

In einigen Konstellationen lassen sich<br />

Daten über eine Anonymisierung o<strong>de</strong>r<br />

Pseudonymisierung so modifizieren,<br />

dass die jeweilige Nutzung zulässig ist<br />

o<strong>de</strong>r zulässig wird. Bei <strong>de</strong>r Anonymisierung<br />

(§ 3 Abs.6 BDSG) wer<strong>de</strong>n alle Informationen<br />

aus <strong>de</strong>n zu speichern<strong>de</strong>n Daten<br />

dauerhaft entfernt, die zur I<strong>de</strong>ntifizierung<br />

<strong>de</strong>r dahinter stehen<strong>de</strong>n Person<br />

notwendig sind, was die (Weiter-)Verwertung<br />

zulässig wer<strong>de</strong>n lassen kann.<br />

Pseudonymisieren (§ 3 Abs. 6a BDSG)<br />

hingegen ist das Ersetzen <strong>de</strong>s Namens<br />

und an<strong>de</strong>rer I<strong>de</strong>ntifikationsmerkmale<br />

durch ein Kennzeichen zu <strong>de</strong>m Zweck,<br />

die Bestimmung <strong>de</strong>s Betroffenen auszuschließen<br />

o<strong>de</strong>r wesentlich zu erschweren.<br />

Wenn Daten hinreichend anonymisiert<br />

wer<strong>de</strong>n, steht das BDSG auch <strong>de</strong>r<br />

Auswertung von Big Data eigentlich<br />

nicht mehr im Weg. Unzureichend ist<br />

die Anonymisierung selbstverständlich,<br />

wenn Dritte die Daten <strong>de</strong>-anonymisieren.<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r De-Anonymisieung<br />

müssen also möglichst ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

44 www.acquisa.<strong>de</strong> 07-08/2013

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