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Recht _ Big Data<br />
Rechtliche Grenzen<br />
Wir leben im Zeitalter von Big Data. In vielen Bereichen entstehen erhebliche Datenmengen<br />
in digitalisierter Form. Doch wem gehören diese Daten und wer darf sie verwen<strong>de</strong>n? Bei vielen<br />
Experten besteht Einigkeit, dass hier ein neuer Markt mit spezifischen Werten entsteht.<br />
Text _ Carsten Ulbricht<br />
Technische Fortschritte im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Rechnerleistung und die massive Zunahme<br />
an Speicherkapazitäten (Stichwort<br />
Cloud Computing) tragen dazu<br />
bei, dass immer größere Datenmengen<br />
gespeichert und verarbeitet wer<strong>de</strong>n<br />
können. Hinzu kommen neue Erkenntnisse<br />
und Fortschritte bei <strong>de</strong>r Datenanalyse<br />
(Data Analytics) und Auswertung<br />
großer Datenbestän<strong>de</strong> (Data Mining).<br />
Rechtsfragen kaum diskutiert<br />
Autor<br />
Dr. Carsten Ulbricht<br />
ist auf Internet und<br />
Social Media spezialisierter<br />
Rechtsanwalt<br />
bei <strong>de</strong>r Stuttgarter Kanzlei Diem &<br />
Partner mit <strong>de</strong>n Schwerpunkten IT-Recht,<br />
Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht<br />
sowie Datenschutz.<br />
p www.diem-partner.<strong>de</strong><br />
Verstärkt wird diese Entwicklung dadurch,<br />
dass immer mehr Menschen<br />
über das Internet immer mehr Daten<br />
und Informationen produzieren (zum<br />
Beinspiel in Sozialen Netzwerken) beziehungsweise<br />
mobile Endgeräte o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>re Sensoren (Stichwort RFID) Daten<br />
generieren, die es vor einigen Jahren<br />
noch überhaupt nicht gegeben hat.<br />
Big-Data-Projekte wie <strong>de</strong>r kürzlich von<br />
O2 angedachte Verkauf von Bewegungsdaten<br />
<strong>de</strong>r Mobilfunkkun<strong>de</strong>n sind erst<br />
<strong>de</strong>r Anfang. Weitere Projekte wie das<br />
<strong>de</strong>r Schufa, zur Beurteilung <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit<br />
auch Daten aus Sozialen<br />
Netzwerken auszuwerten, o<strong>de</strong>r die<br />
Analyse <strong>de</strong>r Handydaten von 15 kenianischen<br />
Mobilfunkkun<strong>de</strong>n im Hinblick<br />
auf die Ausbreitung von Malaria, aber<br />
auch die Forschungszwecken dienen<strong>de</strong><br />
Auswertung von 52 Millionen anonymisierten<br />
Krankenakten in Großbritannien<br />
zeigen das Potenzial von Big Data,<br />
aber auch die Risiken und Be<strong>de</strong>nken in<br />
<strong>de</strong>r Bevölkerung.<br />
Ohne Frage kann die Aus- und Bewertung<br />
<strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong>n Datenmengen in<br />
bisher kaum ausgeschöpftem Ausmaß<br />
zum Wohl <strong>de</strong>r Menschen, aber auch<br />
zum Wachstum <strong>de</strong>r globalen Wirtschaft<br />
beitragen, in<strong>de</strong>m Innovationen<br />
und Produktivität vorangetrieben und<br />
schlussendlich auch Wachstum geför<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Gleichzeitig stellen sich aber auch zahlreiche<br />
rechtliche Fragen, die bisher nur<br />
in Teilen diskutiert und gelöst wor<strong>de</strong>n<br />
sind. Zum einen geht es um die datenschutzrechtlichen<br />
Implikationen. Zum<br />
an<strong>de</strong>ren stellen sich urheber- und verwertungsrechtliche<br />
Fragen, wie etwa<br />
die, wem im Internet zugängliche Daten<br />
eigentlich gehören und unter welchem<br />
Voraussetzungen diese Daten erhoben<br />
und an<strong>de</strong>rweitig verarbeitet und<br />
veröffentlicht wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Nach § 4 Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) ist die Erhebung, Verarbeitung<br />
und Nutzung personenbezogener Daten<br />
nur zulässig, wenn <strong>de</strong>r Betroffene eingewilligt<br />
hat o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re Rechtsvorschrift<br />
die jeweilige Datenverwendung<br />
auch ohne entsprechen<strong>de</strong> Einwilligung<br />
legitimiert (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).<br />
Soweit keine personenbezogenen Daten<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Abs.1 BDSG einbezogen<br />
wer<strong>de</strong>n, also keine Informationen<br />
betroffen sind, die einer bestimmten<br />
o<strong>de</strong>r bestimmbaren natürlichen Person<br />
zuzuordnen sind, greift das Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />
überhaupt nicht<br />
ein. In aller Regel wird sich bei großen<br />
Datenmengen die Einbeziehung personenbezogener<br />
Daten nicht gänzlich<br />
vermei<strong>de</strong>n lassen. Gegebenenfalls ist also<br />
zu prüfen, ob sich die Datenverarbeitung<br />
so mo<strong>de</strong>llieren lässt, dass sich eine<br />
Datenschutzkonformität über eine <strong>de</strong>r<br />
nachfolgend skizzierten Gestaltungsmöglichkeiten<br />
herstellen lässt.<br />
Datenschutzrechtliche Grenzen<br />
In einigen Konstellationen lassen sich<br />
Daten über eine Anonymisierung o<strong>de</strong>r<br />
Pseudonymisierung so modifizieren,<br />
dass die jeweilige Nutzung zulässig ist<br />
o<strong>de</strong>r zulässig wird. Bei <strong>de</strong>r Anonymisierung<br />
(§ 3 Abs.6 BDSG) wer<strong>de</strong>n alle Informationen<br />
aus <strong>de</strong>n zu speichern<strong>de</strong>n Daten<br />
dauerhaft entfernt, die zur I<strong>de</strong>ntifizierung<br />
<strong>de</strong>r dahinter stehen<strong>de</strong>n Person<br />
notwendig sind, was die (Weiter-)Verwertung<br />
zulässig wer<strong>de</strong>n lassen kann.<br />
Pseudonymisieren (§ 3 Abs. 6a BDSG)<br />
hingegen ist das Ersetzen <strong>de</strong>s Namens<br />
und an<strong>de</strong>rer I<strong>de</strong>ntifikationsmerkmale<br />
durch ein Kennzeichen zu <strong>de</strong>m Zweck,<br />
die Bestimmung <strong>de</strong>s Betroffenen auszuschließen<br />
o<strong>de</strong>r wesentlich zu erschweren.<br />
Wenn Daten hinreichend anonymisiert<br />
wer<strong>de</strong>n, steht das BDSG auch <strong>de</strong>r<br />
Auswertung von Big Data eigentlich<br />
nicht mehr im Weg. Unzureichend ist<br />
die Anonymisierung selbstverständlich,<br />
wenn Dritte die Daten <strong>de</strong>-anonymisieren.<br />
Möglichkeiten <strong>de</strong>r De-Anonymisieung<br />
müssen also möglichst ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
44 www.acquisa.<strong>de</strong> 07-08/2013