Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern
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Ergeben sich aus e<strong>in</strong>em anschließenden Gespräch mit dem K<strong>in</strong>d Anhaltspunkte dafür,<br />
dass es aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse <strong>in</strong> der Grundschule<br />
nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> erprobtes<br />
Verfahren durch, um se<strong>in</strong>en Sprachstand genau zu ermitteln. Das Verfahren ist für<br />
alle K<strong>in</strong>der verb<strong>in</strong>dlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs<br />
nicht ausreichend ersche<strong>in</strong>en. Hierbei werden die Erkenntnisse aus der „Sprachstandsfeststellung<br />
zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung“ durch das Schulamt Kleve von<br />
der Schulleitung berücksichtigt.<br />
K<strong>in</strong>der, bei denen festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für die Mitarbeit<br />
im Unterricht nicht ausreichen, werden von der Schulleitung zu e<strong>in</strong>em vorschulischen<br />
Sprachförderkurs angemeldet, der e<strong>in</strong> halbes Jahr vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> den<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätten durchgeführt wird. Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätte besuchen und dort bereits gezielt <strong>in</strong> der deutschen Sprache gefördert<br />
werden.<br />
4. Nächstgelegene Schule/Wegfall der Schulbezirke<br />
Nach dem derzeit gültigen Schulgesetz kann der Schulträger durch Rechtsverordnung<br />
wieder Schule<strong>in</strong>zugsbereiche bilden. Für die Grundschulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />
wurde von dieser Möglichkeit ke<strong>in</strong> Gebrauch gemacht. Jedes K<strong>in</strong>d erhält e<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />
Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule der gewünschten<br />
Schulart (katholische Grundschule oder Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule) <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Geme<strong>in</strong>de im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazitäten.<br />
Um den Raumverhältnissen der e<strong>in</strong>zelnen Grundschulen gerecht zu werden, legt<br />
der Schulträger die Anzahl der zu bildenden E<strong>in</strong>gangsklassen für jede Schule fest.<br />
Damit wird e<strong>in</strong> ausgewogenes, den vorhandenen Räumlichkeiten angepasstes Verhältnis<br />
aller Grundschulen gewährleistet.<br />
Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung<br />
für das Land NRW. Hiernach ist der Schulweg maßgeblich.<br />
Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schüler<strong>in</strong> oder<br />
des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Es kommt somit auf die Entfernung<br />
zwischen Wohnung und Schule an.<br />
Schülerfahrkosten werden nur für die nächstgelegene Schule im S<strong>in</strong>ne der Schülerfahrkostenverordnung<br />
NRW erstattet. Darüber h<strong>in</strong>aus gehende Kosten für die<br />
Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst tragen (siehe auch Seite 50).<br />
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