11.01.2014 Aufrufe

Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ergeben sich aus e<strong>in</strong>em anschließenden Gespräch mit dem K<strong>in</strong>d Anhaltspunkte dafür,<br />

dass es aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse <strong>in</strong> der Grundschule<br />

nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> erprobtes<br />

Verfahren durch, um se<strong>in</strong>en Sprachstand genau zu ermitteln. Das Verfahren ist für<br />

alle K<strong>in</strong>der verb<strong>in</strong>dlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs<br />

nicht ausreichend ersche<strong>in</strong>en. Hierbei werden die Erkenntnisse aus der „Sprachstandsfeststellung<br />

zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung“ durch das Schulamt Kleve von<br />

der Schulleitung berücksichtigt.<br />

K<strong>in</strong>der, bei denen festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für die Mitarbeit<br />

im Unterricht nicht ausreichen, werden von der Schulleitung zu e<strong>in</strong>em vorschulischen<br />

Sprachförderkurs angemeldet, der e<strong>in</strong> halbes Jahr vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> den<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätten durchgeführt wird. Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte besuchen und dort bereits gezielt <strong>in</strong> der deutschen Sprache gefördert<br />

werden.<br />

4. Nächstgelegene Schule/Wegfall der Schulbezirke<br />

Nach dem derzeit gültigen Schulgesetz kann der Schulträger durch Rechtsverordnung<br />

wieder Schule<strong>in</strong>zugsbereiche bilden. Für die Grundschulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

wurde von dieser Möglichkeit ke<strong>in</strong> Gebrauch gemacht. Jedes K<strong>in</strong>d erhält e<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />

Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule der gewünschten<br />

Schulart (katholische Grundschule oder Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule) <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>de im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazitäten.<br />

Um den Raumverhältnissen der e<strong>in</strong>zelnen Grundschulen gerecht zu werden, legt<br />

der Schulträger die Anzahl der zu bildenden E<strong>in</strong>gangsklassen für jede Schule fest.<br />

Damit wird e<strong>in</strong> ausgewogenes, den vorhandenen Räumlichkeiten angepasstes Verhältnis<br />

aller Grundschulen gewährleistet.<br />

Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung<br />

für das Land NRW. Hiernach ist der Schulweg maßgeblich.<br />

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schüler<strong>in</strong> oder<br />

des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Es kommt somit auf die Entfernung<br />

zwischen Wohnung und Schule an.<br />

Schülerfahrkosten werden nur für die nächstgelegene Schule im S<strong>in</strong>ne der Schülerfahrkostenverordnung<br />

NRW erstattet. Darüber h<strong>in</strong>aus gehende Kosten für die<br />

Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst tragen (siehe auch Seite 50).<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!