Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern
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Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Schülerbeförderung<br />
Im Rahmen der aktuellen Schülerfahrkostenverordnung NRW übernimmt die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Geldern</strong> als Schulträger die notwendigen Fahrkosten, wenn der e<strong>in</strong>fache Fußweg<br />
von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
der Primarstufe (Klassen 1 – 4 an Grund- und Förderschulen) mehr als 2 km<br />
der Haupt-, Real- und Förderschulen <strong>in</strong> der Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10)<br />
sowie der Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien mehr als 3,5 km und<br />
der Gymnasien <strong>in</strong> der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) mehr als<br />
5 km<br />
beträgt.<br />
Die nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grund- und<br />
Hauptschulen auch der gewählten Schulart (Geme<strong>in</strong>schafts- oder Bekenntnisschule),<br />
bei Berufskollegs die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang sowie bei<br />
Gymnasien die Schule mit dem gewählten bil<strong>in</strong>gualen Bildungsgang, die mit dem<br />
ger<strong>in</strong>gsten Aufwand an Kosten und e<strong>in</strong>em zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht<br />
werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.<br />
Welcher Schulbesuch mit dem ger<strong>in</strong>gsten Aufwand an Kosten und e<strong>in</strong>em zumutbaren<br />
Aufwand an Zeit verbunden ist, stellt der Schulträger fest. Maßgeblich ist<br />
die wirtschaftlichste Beförderung. Dies ist <strong>in</strong> der Regel die Benutzung öffentlicher<br />
Verkehrsmittel.<br />
Schülerfahrkosten werden <strong>in</strong> der Regel für e<strong>in</strong> Schuljahr bewilligt.<br />
Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und auf Ausstellung e<strong>in</strong>es<br />
Schoko Tickets werden über das Sekretariat der jeweiligen Schule ausgehändigt.<br />
Für Fragen rund um die Anspruchsberechtigungen nach der Schülerfahrkostenverordnung<br />
stehen Ihnen Frau Jost-Albers im Amt für Jugend, Schule und Sport, Telefon:<br />
0 28 31/398-809 und die Sekretär<strong>in</strong>nen der jeweiligen <strong>Schulen</strong> gerne zur<br />
Verfügung.<br />
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