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Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

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Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Schülerbeförderung<br />

Im Rahmen der aktuellen Schülerfahrkostenverordnung NRW übernimmt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geldern</strong> als Schulträger die notwendigen Fahrkosten, wenn der e<strong>in</strong>fache Fußweg<br />

von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

der Primarstufe (Klassen 1 – 4 an Grund- und Förderschulen) mehr als 2 km<br />

der Haupt-, Real- und Förderschulen <strong>in</strong> der Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10)<br />

sowie der Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien mehr als 3,5 km und<br />

der Gymnasien <strong>in</strong> der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) mehr als<br />

5 km<br />

beträgt.<br />

Die nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grund- und<br />

Hauptschulen auch der gewählten Schulart (Geme<strong>in</strong>schafts- oder Bekenntnisschule),<br />

bei Berufskollegs die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang sowie bei<br />

Gymnasien die Schule mit dem gewählten bil<strong>in</strong>gualen Bildungsgang, die mit dem<br />

ger<strong>in</strong>gsten Aufwand an Kosten und e<strong>in</strong>em zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht<br />

werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.<br />

Welcher Schulbesuch mit dem ger<strong>in</strong>gsten Aufwand an Kosten und e<strong>in</strong>em zumutbaren<br />

Aufwand an Zeit verbunden ist, stellt der Schulträger fest. Maßgeblich ist<br />

die wirtschaftlichste Beförderung. Dies ist <strong>in</strong> der Regel die Benutzung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel.<br />

Schülerfahrkosten werden <strong>in</strong> der Regel für e<strong>in</strong> Schuljahr bewilligt.<br />

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und auf Ausstellung e<strong>in</strong>es<br />

Schoko Tickets werden über das Sekretariat der jeweiligen Schule ausgehändigt.<br />

Für Fragen rund um die Anspruchsberechtigungen nach der Schülerfahrkostenverordnung<br />

stehen Ihnen Frau Jost-Albers im Amt für Jugend, Schule und Sport, Telefon:<br />

0 28 31/398-809 und die Sekretär<strong>in</strong>nen der jeweiligen <strong>Schulen</strong> gerne zur<br />

Verfügung.<br />

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